Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft

(1) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

(2) Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff anzusehen, soweit dabei die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. Entspricht die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung den in § 5 Absatz 2 bis 4 dieses Gesetzes genannten Anforderungen sowie den sich aus § 17 Absatz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes und dem Recht der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft ergebenden Anforderungen an die gute fachliche Praxis, widerspricht sie in der Regel nicht den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

(3) Nicht als Eingriff gilt die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung, wenn sie zeitweise eingeschränkt oder unterbrochen war

1.
auf Grund vertraglicher Vereinbarungen oder auf Grund der Teilnahme an öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung und wenn die Wiederaufnahme innerhalb von zehn Jahren nach Auslaufen der Einschränkung oder Unterbrechung erfolgt,
2.
auf Grund der Durchführung von vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen, die vorgezogene Maßnahme aber nicht für eine Kompensation in Anspruch genommen wird.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 67 Befreiungen


(1) Von den Geboten und Verboten dieses Gesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, ei

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 18 Verhältnis zum Baurecht


(1) Sind auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen oder von Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 des Baugesetzbuches Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich u
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG | § 17 Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft


(1) Bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung wird die Vorsorgepflicht nach § 7 durch die gute fachliche Praxis erfüllt. Die nach Landesrecht zuständigen landwirtschaftlichen Beratungsstellen sollen bei ihrer Beratungstätigkeit die Grundsätze der gut
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft


(1) Bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die besondere Bedeutung einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft für die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft zu berücksichtigen. (2

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91 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2006 - V ZR 122/05

bei uns veröffentlicht am 20.01.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 122/05 Verkündet am: 20. Januar 2006 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Okt. 2012 - VI ZR 311/11

bei uns veröffentlicht am 02.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 311/11 Verkündet am: 2. Oktober 2012 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Apr. 2015 - 1 B 14.2319

bei uns veröffentlicht am 13.04.2015

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 26. April 2012 wird aufgehoben, soweit dort die Beseitigungsanordnung in Nr. 1. des Bescheids des Landratsamts B...-... vom 7. September 2011 und die daran anknüpfende Kostenentscheidu

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 25. Okt. 2017 - Au 4 K 17.650

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Die Nebenbestimmungen Nr. 2, Nr. 3.1 und Nr. 3.3 des Vorbescheids der Beklagten vom 3. April 2017 werden aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kos

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Juli 2016 - M 9 K 15.4998

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom ... Oktober 2015 verpflichtet, der Klägerin einen positiven Vorbescheid nach Maßgabe des Vorbescheidsantrags vom ... September 2012 in der Fassung des Änderungsantrags

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 08. Apr. 2014 - RO 4 K 13.1557

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor I. 1. Es wird festgestellt, dass der Beklagte hinsichtlich der Umwandlung des landwirtschaftlichen Grundstücks Fl.Nr. 1486 Gemarkung ... von Grünland in Ackerland bis zum 31.12.2019 nicht zu Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 2 BayNatSc

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. Dez. 2016 - Au 2 K 16.644

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Jan. 2017 - M 9 K 16.2010

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 02. Feb. 2016 - RN 4 K 14.1705

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Az. RN 4 K 14.1705 Im Namen des Volkes Urteil vom 2. Februar 2016 4. Kammer ..., stv. Urkundsbeamtin Sachgebiets-Nr: 1023 Hauptpunkte: Grünlandu

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Feb. 2019 - 34 Wx 202/18

bei uns veröffentlicht am 13.02.2019

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 23. Januar 2018 wird zurückgewiesen. Gründe Der Beteiligte zu 2 ist Eigentümer eines Grundstücks, das i

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. März 2016 - 14 ZB 15.2071

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Aug. 2018 - 14 B 15.2206

bei uns veröffentlicht am 28.08.2018

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 30. Januar 2013 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Beklagten vom 11. Januar 2012 rechtswidrig war. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Mai 2014 - 3 K 13.1642

bei uns veröffentlicht am 13.05.2014

Tenor I. Satz 1 der Auflage Nr. 2.1 im Bescheid des Landratsamtes ... vom 1. Oktober 2013 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläu

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Juli 2014 - 10 K 13.01450

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. Tatbestand Der Kläger ist eine vom Umwelt-Bundesamt gemäß

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Dez. 2015 - M 1 S 15.4318

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom ... September 2015 (M 1 K 15.4317) gegen den Bescheid vom ... August 2015 wird hinsichtlich dessen Nr. 1 wiederhergestellt und hinsichtlich dessen Nr. 5 angeordnet. II. Die Ant

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2016 - 9 N 15.2011

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Gründe Gericht: VGH Aktenzeichen: 9 N 15.2011 Im Namen des Volkes Urteil vom 2. August 2016 9. Senat Sachgebietsschlüssel: 920 Hauptpunkte: Bebauungsplan vereinfachtes Verfahren vorhabenbez

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 25. Jan. 2019 - Au 9 S 18.2096

bei uns veröffentlicht am 25.01.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Rahmen vor

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Feb. 2016 - 14 ZB 15.147

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2019 - 13 AS 18.2198

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von EUR 15,- erhoben. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. III. Der S

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 17. Juli 2014 - 5 K 12.244

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Dez. 2014 - 1 ZB 13.2596

bei uns veröffentlicht am 22.12.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000‚-Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Mai 2016 - W 4 K 15.1162

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheits

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Okt. 2015 - M 1 K 15.3686

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 1 K 15.3686 Im Namen des Volkes Urteil vom 27. Oktober 2015 1. Kammer Sachgebiets-Nr. 920 Hauptpunkte: Beseitigungsanordnung für Aufschüttungen und S

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 31. März 2014 - 2 S 14.81

bei uns veröffentlicht am 31.03.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wend

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Mai 2014 - 5 K 14.70

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstre

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 24. Sept. 2015 - Au 2 K 15.448

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 2 K 15.448 Im Namen des Volkes Urteil vom 24. September 2015 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1023 Hauptpunkte: Naturschutzrecht; Umbruch von Dauergrünlan

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 08. Sept. 2015 - RO 4 S 15.1211

bei uns veröffentlicht am 08.09.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich g

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 13. Jan. 2017 - B 1 K 14.530

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der … - Straßenbauverwaltung - beabs

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 13. Jan. 2017 - B 1 K 14.516

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der … - Straßenbauverwaltung - beabs

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Feb. 2014 - 8 A 11.40040-40045, 40047-40049 u.a.

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verhältnis ihrer Anteile am Gesamtstreitwert. Die Kläger der unter den Az. 8 A

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Mai 2015 - M 11 K 13.5746

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 11 K 13.5746 Im Namen des Volkes Urteil vom 12. Mai 2015 Kammer Sachgebiets-Nr. 1023 Hauptpunkte: Naturschutzrechtliche Ersatzmaß

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2017 - 1 B 16.2509

bei uns veröffentlicht am 11.04.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Jan. 2014 - 14 CS 12.1950

bei uns veröffentlicht am 20.01.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 € festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Feb. 2015 - M 1 K 14.3335

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Nov. 2014 - M 1 K 14.1255

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 1 K 14.1255 Im Namen des Volkes Urteil vom 11. November 2014 1. Kammer Sachgebiets-Nr. 1023 Hauptpunkte: Vorläufige naturschutzrechtlic

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Okt. 2017 - M 11 K 16.5547

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2016 - 15 ZB 16.640

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Die Berufung wird zugelassen. II. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird vorläufig auf 76.840,- € festgesetzt. Gründe Die Berufung ist gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen,

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2016 - 15 ZB 14.400

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Die Berufung wird zugelassen. II. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird vorläufig auf 20.000,- € festgesetzt. Gründe Die Berufung ist gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen,

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2017 - 1 ZB 15.2594

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.000‚- Euro festgesetzt. Grün

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. Juli 2016 - Au 3 K 15.1039

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Sächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 14. Jan. 2019 - 2 M 114/18

bei uns veröffentlicht am 14.01.2019

Gründe I. 1 Der Antragsteller wendet sich gegen eine naturschutzrechtliche Anordnung des Antragsgegners, mit der ihm die Pflanzung von Bäumen und Strauchreihen sowie die Leistung von Ausgleichsmaßnahmen aufgegeben wird. 2 Der Antragsteller is

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 03. Juli 2018 - 3 S 1507/17

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor Die Anträge werden abgewiesen.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan „Bühl-Wanne - 2. Änderung“ d

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Mai 2018 - 9 A 4/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Änderungsbescheid zum Planfeststellungsbeschluss für den vierstreifigen Neubau der Bundesautobahn A 61 zwischen der Bunde

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. März 2018 - 4 A 5/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen eine Höchstspannungsfreileitung in der Nähe ihres Wohneigentums. 2

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 22. Feb. 2018 - 2 L 70/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Gründe I. 1 Am 19.12.2006 beantragte die Klägerin beim damalige Landkreis Ohrekreis die Erteilung einer (nachträglichen) Baugenehmigung zur Errichtung eines freistehenden forstwirtschaftlich genutzten Gebäudes zur Unterstellung von forstwirtsch

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 31. Jan. 2018 - 2 L 56/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tatbestand 1 Der Kläger ist seit dem 01.04.1999 Eigentümer des 23.780 m² großen Grundstücks der Gemarkung (N.), Flur A, Flurstück 43/22, und wendet sich gegen eine naturschutzrechtliche Verfügung, mit der ihm die Einstellung der Ackernutzung und d

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 20. Nov. 2017 - 1 B 69/17

bei uns veröffentlicht am 20.11.2017

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt haben Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Der Antragsteller trägt 1/7 und der Antragsgegner 6/7

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Nov. 2017 - 9 C 16/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts für das Zutagefördern und Ableiten von ansonsten nicht genutztem Grundwasser.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Nov. 2017 - 3 A 3/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30. Januar 2014 für das Vorhaben "Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Nov. 2017 - 3 A 4/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30. Januar 2014 für das Vorhaben "Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfe

Referenzen

(1) Bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die besondere Bedeutung einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft für die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft zu berücksichtigen. (2) Bei der...
(1) Bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung wird die Vorsorgepflicht nach § 7 durch die gute fachliche Praxis erfüllt. Die nach Landesrecht zuständigen landwirtschaftlichen Beratungsstellen sollen bei ihrer Beratungstätigkeit die Grundsätze der guten fachlichen...
(1) Bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung wird die Vorsorgepflicht nach § 7 durch die gute fachliche Praxis erfüllt. Die nach Landesrecht zuständigen landwirtschaftlichen Beratungsstellen sollen bei ihrer Beratungstätigkeit die Grundsätze der guten fachlichen...