Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 64 Rechtsbehelfe

(1) Eine anerkannte Naturschutzvereinigung kann, soweit § 1 Absatz 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nicht entgegensteht, ohne in eigenen Rechten verletzt zu sein, Rechtsbehelfe nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung einlegen gegen Entscheidungen nach § 63 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und Absatz 2 Nummer 4a bis 7, wenn die Vereinigung

1.
geltend macht, dass die Entscheidung Vorschriften dieses Gesetzes, Rechtsvorschriften, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind oder fortgelten, Naturschutzrecht der Länder oder anderen Rechtsvorschriften, die bei der Entscheidung zu beachten und zumindest auch den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu dienen bestimmt sind, widerspricht,
2.
in ihrem satzungsgemäßen Aufgaben- und Tätigkeitsbereich, soweit sich die Anerkennung darauf bezieht, berührt wird und
3.
zur Mitwirkung nach § 63 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 Nummer 4a bis 5 berechtigt war und sie sich hierbei in der Sache geäußert hat oder ihr keine Gelegenheit zur Äußerung gegeben worden ist; dies gilt auch für die Mitwirkung nach § 63 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 6, sofern für ein solches Planfeststellungsverfahren eine Anwendung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht nach § 1 Absatz 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ausgeschlossen ist.

(2) § 1 Absatz 1 Satz 3 und 4, § 2 Absatz 3 Satz 1 und § 5 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gelten entsprechend.

(3) Die Länder können Rechtsbehelfe von anerkannten Naturschutzvereinigungen auch in anderen Fällen zulassen, in denen nach § 63 Absatz 2 Nummer 8 eine Mitwirkung vorgesehen ist.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG | § 1 Anwendungsbereich


(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Rechtsbehelfe gegen folgende Entscheidungen: 1. Zulassungsentscheidungen im Sinne von § 2 Absatz 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung über die Zulässigkeit von Vorhaben, für die nach a) dem Gesetz
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung


(1) Vor dem 1. März 2010 begonnene Verfahren zur Anerkennung von Vereinen sind zu Ende zu führen1.durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nach § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes in der bis zum 28. Februar 2010 gelt
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG | § 1 Anwendungsbereich


(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Rechtsbehelfe gegen folgende Entscheidungen: 1. Zulassungsentscheidungen im Sinne von § 2 Absatz 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung über die Zulässigkeit von Vorhaben, für die nach a) dem Gesetz

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG | § 2 Rechtsbehelfe von Vereinigungen


(1) Eine nach § 3 anerkannte inländische oder ausländische Vereinigung kann, ohne eine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen zu müssen, Rechtsbehelfe nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung nach § 1 Absatz 1 Satz 1

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG | § 5 Missbräuchliches oder unredliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren


Einwendungen, die eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 erstmals im Rechtsbehelfsverfahren erhebt, bleiben unberücksichtigt, wenn die erstmalige Geltendmachung im Rechtsbehelfsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 63 Mitwirkungsrechte


(1) Einer nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom Bund anerkannten Vereinigung, die nach ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert (anerkannte Naturschutzvereinigung), ist

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61 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Mai 2019 - M 25 K 16.1642

bei uns veröffentlicht am 28.05.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Juli 2016 - 14 N 15.1870

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur Hälfte. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckb

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Aug. 2018 - M 1 SN 18.2253

bei uns veröffentlicht am 29.08.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 16. Februar 2016 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beige

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Juli 2014 - 10 K 13.01450

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. Tatbestand Der Kläger ist eine vom Umwelt-Bundesamt gemäß

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Aug. 2018 - 22 BV 17.1059

bei uns veröffentlicht am 01.08.2018

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 11. April 2017 wird aufgehoben. Die Sache wird an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen. II. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.000 

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2018 - 14 N 14.878

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. IV. Di

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 04. Jan. 2018 - Au 4 K 17.1798, Au 4 S 17.1800

bei uns veröffentlicht am 04.01.2018

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten der Verfahren zu einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Der Wert des Streitgegenstandes wird bis zu Verbindun

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Juni 2014 - M 2 S 14.2116

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 15.000,00 € festgesetzt. Gründe I. Die Antrag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Sept. 2016 - 8 CS 15.2510

bei uns veröffentlicht am 06.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert für das Beschwerd

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Okt. 2015 - M 2 SN 15.4544

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 10.000,00 € fes

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 22. Juni 2015 - Au 6 K 14.736

bei uns veröffentlicht am 22.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 6 K 14.736 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. Juni 2015 6. Kammer Sachgebiets-Nr. 1040 Hauptpunkte: Straßenrechtliche Planfeststellung; Klage einer anerkan

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 03. Feb. 2017 - B 1 K 14.567

bei uns veröffentlicht am 03.02.2017

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens nach folgenden Anteilen: die Kläger zu 1,2 und 3 je 1/21, die Kläger zu 4,5,6 und 7 je 4/21 und der Kläger zu 8 zu 2/21. 3. Die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 24. Aug. 2015 - 2 N 14.486

bei uns veröffentlicht am 24.08.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 2 N 14.486 Im Namen des Volkes Urteil vom 24. August 2015 2. Senat Sachgebietsschlüssel: 920 Hauptpunkte: Bebauungsplan Naturschutzverban

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. März 2017 - 22 B 17.12

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der K

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 08. Mai 2018 - 3 M 22/16

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 23. Dezember 2015 – 5 B 809/15 HGW – zu Ziffer 1. des Tenors geändert: Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 28. Sept. 2017 - 1 B 182/17

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Der Streitwert wird auf 5.000,-- E

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 09. Mai 2017 - 3 L 504/17.NW

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, entlang der Ufer des Glan im Bereich zwischen der Einmündung der Lauter bei Lauterecken und der Kreisgrenze bei Meisenheim Baumfäll- und Baumkappungsmaßnahmen durchzuführen. Der

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 04. Mai 2017 - 4 A 279/13

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tatbestand 1 Der Kläger ist eine anerkannte Naturschutzvereinigung im Land Sachsen-Anhalt und macht neben der materiellen Rechtswidrigkeit die Verletzung des Beteiligungsrechtes aus § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG geltend. 2 Die Beigeladene plant bzw

Sächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 23. März 2017 - 2 K 127/15

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller wendet sich im Wege der Normenkontrolle gegen die Kormoranverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KorVO LSA). 2 Der Antragsteller ist eine anerkannte Naturschutzvereinigung im Land Sachsen-Anhalt. Zu seinen satzungsm

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Feb. 2017 - 7 A 2/15, 7 A 2/15 (7 A 14/12)

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tatbestand 1 Die Kläger sind anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen. Sie wenden sich gegen die Planfeststellungsbeschlüsse der Beklagten zur Fahrrinnenanpassung

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 03. Jan. 2017 - 2 M 118/16

bei uns veröffentlicht am 03.01.2017

Gründe I. 1 Am 20.10.2016 beantragte die Antragstellerin, eine Kreisstadt mit ca. 28.000 Einwohnern, beim Antragsgegner die Erteilung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG zum Zwecke

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 03. Nov. 2016 - 6 K 369/15

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Aug. 2016 - 7 A 1/15, 7 A 1/15 (7 A 20/11)

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tatbestand 1 Der Kläger ist eine anerkannte Naturschutzvereinigung im Sinne von § 3 Abs. 1 UmwRG. Er wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Juli 2016 - 9 C 3/16

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Tatbestand 1 Der Kläger, eine zur Einlegung von Rechtsbehelfen anerkannte Naturschutzvereinigung, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiu

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 16. Juni 2016 - 1 Bf 258/12

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Berufung des Klägers zu 1 gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. November 2012 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wird zurückgewiesen. Der Kläger zu 1 trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschlie

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 28. Apr. 2016 - 8 B 10285/16

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier vom 1. März 2016 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Der Wert d

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 25. Sept. 2015 - 8 A 970/15

bei uns veröffentlicht am 25.09.2015

Tenor Die Anträge des Beklagten und des Beigeladenen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. März 2015 werden abgelehnt. Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen der Beklagte und der Beigeladene je zu

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 18. Sept. 2015 - 7 K 2983/14

bei uns veröffentlicht am 18.09.2015

Tenor Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil i

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 19. Aug. 2015 - 3 M 64/14

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte nach Kopfteilen. Der Streitwert wird für das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht auf 15.000,00 Euro festgesetzt. Gründe I. 1 Die An

Verwaltungsgericht Koblenz Zwischenurteil, 16. Juli 2015 - 4 K 118/15.KO

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage ist unzulässig. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen ein

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 01. Juli 2015 - 8 C 10494/14

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich als anerkannter Umweltv

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. Apr. 2015 - 4 C 6/14

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um Mitwirkungsrechte des Klägers vor der Durchführung von Tiefflugübungen der Bundeswehr über dem Gebiet der Colbitz-Letzlinger Hei

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 08. Jan. 2015 - 2 R 94/14

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Gründe I. 1 Die Antragsteller wenden sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Bebauungsplan Nr. 22/2005 „Naturfreundeweg“ vom 26.06.2014, mit dem die Antragsgegnerin im Norden ihres Gemeindegebiets auf einer Fläche von rund 2 ha

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Dez. 2014 - 4 C 35/13

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen das Abflugverfahren SUKIP 1 B für den Flughafen Berlin Brandenburg (sog. Müggelsee-Route), festgesetzt mit der 247. Durchführun

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Nov. 2014 - 4 C 34/13

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tatbestand 1 Gegenstand des Rechtsstreits ist die Festlegung von Flugverfahren. 2

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 10. Juli 2014 - 9 K 73/11

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Der der Beigeladenen von dem Beklagten erteilte Befreiungsbescheidvom 19.10.2010 wird insoweit aufgehoben, als in dem Bescheid unterZiffer III unter Befreiung von den Festsetzungen der LandschaftspläneT9.              und M2.     das Befahren

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 18. März 2014 - 11 L 706/13

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor 1. Der Antrag vom 25. Oktober 2013 wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Der Streitwert wird auf 22.500,00 € festgesetzt. 1Gründe: 2Der Antrag

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 04. Feb. 2014 - 3 S 147/12

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor Die Anträge werden abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Antragsteller zu jeweils 1/3.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragsteller wenden sich

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Jan. 2014 - 9 A 4/13

bei uns veröffentlicht am 08.01.2014

Tatbestand 1 Der Kläger, ein im Land Sachsen-Anhalt anerkannter Naturschutzverband, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 20. Dezember 2012 für den Neubau

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Dez. 2013 - 4 C 14/12

bei uns veröffentlicht am 19.12.2013

Tatbestand 1 Der Kläger, ein in Sachsen anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen An- und Abflugverfahren ("Flugrouten") zur sogenannten kurzen Südabkurvung für d

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 10. Okt. 2013 - 2 K 98/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2013

Tatbestand 1 Der Kläger, eine anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 10.04.2012 für den Ausbau der Eisenbahnunterführung Ernst-Reuter-Allee im Stadtgebiet der Beklagten.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 05. Sept. 2013 - 7 C 21/12

bei uns veröffentlicht am 05.09.2013

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 16. August 2012 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 27. Aug. 2013 - 16 L 1378/13

bei uns veröffentlicht am 27.08.2013

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Die Anträge, 3dem Antragsgegner aufzugeben, alle Bauarbeiten im Bereich der geplanten Trasse der BAB

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Mai 2013 - 5 S 369/12

bei uns veröffentlicht am 06.05.2013

Tenor Die Klagen werden abgewiesen.Von den Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 1, 4, 11, 14, 27, 30, 33 und 36 je 1/24. Die Kläger zu 2 und 3, 5 und 6, 7 und 8, 9 und 10, 12 und 13, 15 und 16, 17 und 18, 19 und 20, 21 und 22, 23 und 24, 25 un

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Mai 2013 - 9 A 16/12

bei uns veröffentlicht am 03.05.2013

Tatbestand 1 Der Kläger, ein im Land Brandenburg anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 30. März 2012 für den

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. März 2013 - 9 A 22/11

bei uns veröffentlicht am 28.03.2013

Tatbestand 1 Der Kläger ist nach § 3 UmwRG als Naturschutzvereinigung anerkannt. Er wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 28. Oktober 2011 f

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 27. Feb. 2013 - 8 B 10254/13

bei uns veröffentlicht am 27.02.2013

Tenor Die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 29. Januar 2013 werden zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außer

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 31. Jan. 2013 - 1 B 11201/12

bei uns veröffentlicht am 31.01.2013

Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Okt. 2012 - 9 A 18/11

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tatbestand 1 Der Kläger, eine anerkannte Naturschutzvereinigung, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Be

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 28. Aug. 2012 - 4 A 51/10

bei uns veröffentlicht am 28.08.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine der van {C.} erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Schweinemastanlage. 2 Der Kläger ist ein im Land Sachsen-Anhalt anerkannter Naturschutzverband sowie eine gemäß § 3 Umwelt-Recht

Referenzen

(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Rechtsbehelfe gegen folgende Entscheidungen: 1. Zulassungsentscheidungen im Sinne von § 2 Absatz 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung über die Zulässigkeit von Vorhaben, für die nach a) dem Gesetz über die...
(1) Einer nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom Bund anerkannten Vereinigung, die nach ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert (anerkannte Naturschutzvereinigung), ist Gelegenheit...
(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Rechtsbehelfe gegen folgende Entscheidungen: 1. Zulassungsentscheidungen im Sinne von § 2 Absatz 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung über die Zulässigkeit von Vorhaben, für die nach a) dem Gesetz über die...
(1) Eine nach § 3 anerkannte inländische oder ausländische Vereinigung kann, ohne eine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen zu müssen, Rechtsbehelfe nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 oder deren...
Einwendungen, die eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 erstmals im Rechtsbehelfsverfahren erhebt, bleiben unberücksichtigt, wenn die erstmalige Geltendmachung im Rechtsbehelfsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist.
(1) Einer nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom Bund anerkannten Vereinigung, die nach ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert (anerkannte Naturschutzvereinigung), ist Gelegenheit...