Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 63 Mitwirkungsrechte

(1) Einer nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom Bund anerkannten Vereinigung, die nach ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert (anerkannte Naturschutzvereinigung), ist Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten zu geben

1.
bei der Vorbereitung von Verordnungen und anderen im Rang unter dem Gesetz stehenden Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die Bundesregierung oder das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit,
2.
vor der Erteilung von Befreiungen von Geboten und Verboten zum Schutz von geschützten Meeresgebieten im Sinne des § 57 Absatz 2 sowie vor dem Erlass von Abweichungsentscheidungen nach § 34 Absatz 3 bis 5 auch in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nummer 2, auch wenn diese durch eine andere Entscheidung eingeschlossen oder ersetzt werden,
3.
in Planfeststellungsverfahren, die von Behörden des Bundes oder im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels von Behörden der Länder durchgeführt werden, wenn es sich um Vorhaben handelt, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind,
4.
bei Plangenehmigungen, die von Behörden des Bundes erlassen werden und an die Stelle einer Planfeststellung im Sinne der Nummer 3 treten, wenn eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist,
soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt wird.

(2) Einer nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes von einem Land anerkannten Naturschutzvereinigung, die nach ihrer Satzung landesweit tätig ist, ist Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten zu geben

1.
bei der Vorbereitung von Verordnungen und anderen im Rang unter dem Gesetz stehenden Rechtsvorschriften der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden der Länder,
2.
bei der Vorbereitung von Programmen und Plänen im Sinne der §§ 10 und 11,
3.
bei der Vorbereitung von Plänen im Sinne des § 36 Satz 1 Nummer 2,
4.
bei der Vorbereitung von Programmen staatlicher und sonstiger öffentlicher Stellen zur Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wild lebender Arten in der freien Natur,
4a.
vor der Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung, die Erweiterung, eine wesentliche Änderung oder den Betrieb eines Zoos nach § 42 Absatz 2 Satz 1,
4b.
vor der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Absatz 7 Satz 1 durch Rechtsverordnung oder durch Allgemeinverfügung,
5.
vor der Erteilung von Befreiungen von Geboten und Verboten zum Schutz von Gebieten im Sinne des § 32 Absatz 2, Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten und Biosphärenreservaten sowie von Abweichungsentscheidungen nach § 34 Absatz 3 bis 5, auch in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nummer 2, auch wenn diese durch eine andere Entscheidung eingeschlossen oder ersetzt werden,
6.
in Planfeststellungsverfahren, wenn es sich um Vorhaben im Gebiet des anerkennenden Landes handelt, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind,
7.
bei Plangenehmigungen, die an die Stelle einer Planfeststellung im Sinne der Nummer 6 treten, wenn eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist,
8.
in weiteren Verfahren zur Ausführung von landesrechtlichen Vorschriften, wenn das Landesrecht dies vorsieht,
soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt wird.

(3) § 28 Absatz 2 Nummer 1 und 2, Absatz 3 und § 29 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gelten entsprechend. Eine in anderen Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder vorgeschriebene inhaltsgleiche oder weiter gehende Form der Mitwirkung bleibt unberührt.

(4) Die Länder können bestimmen, dass in Fällen, in denen Auswirkungen auf Natur und Landschaft nicht oder nur im geringfügigen Umfang zu erwarten sind, von einer Mitwirkung abgesehen werden kann.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 13 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 64 Rechtsbehelfe


(1) Eine anerkannte Naturschutzvereinigung kann, soweit § 1 Absatz 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nicht entgegensteht, ohne in eigenen Rechten verletzt zu sein, Rechtsbehelfe nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung einlegen gegen Entscheidung

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung


(1) Vor dem 1. März 2010 begonnene Verfahren zur Anerkennung von Vereinen sind zu Ende zu führen1.durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nach § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes in der bis zum 28. Februar 2010 gelt
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 28 Anhörung Beteiligter


(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. (2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach de

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG | § 3 Anerkennung von Vereinigungen


(1) Auf Antrag wird einer inländischen oder ausländischen Vereinigung die Anerkennung zur Einlegung von Rechtbehelfen nach diesem Gesetz erteilt. Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn die Vereinigung 1. nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorüber

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 29 Akteneinsicht durch Beteiligte


(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungs
zitiert 8 andere §§ aus dem .

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen


(1) Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erh

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen


(1) Von den Besitzverboten sind, soweit sich aus einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 5 nichts anderes ergibt, ausgenommen 1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten, die rechtmäßig a) in der Gemeinschaft gezüchtet und nicht herrenlos g

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 42 Zoos


(1) Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Nicht als Zoo gelten 1. Zirkusse,2. Tierhandlungen und3. Gehege z

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 32 Schutzgebiete


(1) Die Länder wählen die Gebiete, die der Kommission nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 4 Absatz 1 und 2 der Richtlinie 2009/147/EG zu benennen sind, nach den in diesen Vorschriften genannten Maßgaben aus. Sie stellen das B

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne


(1) Die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden für den Bereich eines Landes im Landschaftsprogramm oder für Teile des Landes in Landschaftsrahmenplänen dargestellt. Die Ziel

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne


(1) Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf der Grundlage der Landschaftsrahmenpläne für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen, für Teile eines Geme

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen


(1) Die Auswahl von geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels erfolgt durch das Bundesamt für Naturschutz unter Beteiligung der Behörden, deren Aufgabenbereich berührt ist, und unter

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 36 Pläne


Auf 1. Linienbestimmungen nach § 16 des Bundesfernstraßengesetzes und § 13 des Bundeswasserstraßengesetzes sowie2. Pläne, die bei behördlichen Entscheidungen zu beachten oder zu berücksichtigen sindist § 34 Absatz 1 bis 5 entsprechend anzuwenden. Bei

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

55 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Dez. 2015 - M 24 K 12.6289

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 24 K 12.6289 Im Namen des Volkes Urteil vom 3. Dezember 2015 24. Kammer Sachgebiets-Nr. 1000 Hauptpunkte: Erteilung der Anerkennung zur Einlegung von

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Juli 2016 - 14 N 15.1870

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur Hälfte. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckb

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Aug. 2018 - M 1 SN 18.2253

bei uns veröffentlicht am 29.08.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 16. Februar 2016 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beige

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Juli 2014 - 10 K 13.01450

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. Tatbestand Der Kläger ist eine vom Umwelt-Bundesamt gemäß

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2018 - 14 N 14.878

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. IV. Di

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 26. Apr. 2018 - Au 4 S 18.281

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 7.500,- EUR festgesetzt. Gr

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 04. Jan. 2018 - Au 4 K 17.1798, Au 4 S 17.1800

bei uns veröffentlicht am 04.01.2018

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten der Verfahren zu einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Der Wert des Streitgegenstandes wird bis zu Verbindun

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Juni 2014 - M 2 S 14.2116

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 15.000,00 € festgesetzt. Gründe I. Die Antrag

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Okt. 2015 - M 2 SN 15.4544

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 10.000,00 € fes

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 22. Juni 2015 - Au 6 K 14.736

bei uns veröffentlicht am 22.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 6 K 14.736 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. Juni 2015 6. Kammer Sachgebiets-Nr. 1040 Hauptpunkte: Straßenrechtliche Planfeststellung; Klage einer anerkan

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 24. Aug. 2015 - 2 N 14.486

bei uns veröffentlicht am 24.08.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 2 N 14.486 Im Namen des Volkes Urteil vom 24. August 2015 2. Senat Sachgebietsschlüssel: 920 Hauptpunkte: Bebauungsplan Naturschutzverban

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Feb. 2014 - 8 A 11.40040-40045, 40047-40049 u.a.

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verhältnis ihrer Anteile am Gesamtstreitwert. Die Kläger der unter den Az. 8 A

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. März 2017 - 22 B 17.12

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der K

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 08. Mai 2018 - 3 M 22/16

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 23. Dezember 2015 – 5 B 809/15 HGW – zu Ziffer 1. des Tenors geändert: Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 28. Sept. 2017 - 1 B 182/17

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Der Streitwert wird auf 5.000,-- E

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 17. Aug. 2017 - 9 VR 2/17

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Gründe I 1 Die Antragstellerin, ein Bergbauunternehmen, ist in der Gemarkung Salzmünde Eigentüm

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. Juni 2017 - 9 C 2/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tatbestand 1 Der Kläger, eine anerkannte Naturschutzvereinigung, macht einen Anspruch gegen den beklagten Landkreis auf Unterbindung der Nutzung eines Radweges geltend.

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 09. Mai 2017 - 3 L 504/17.NW

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, entlang der Ufer des Glan im Bereich zwischen der Einmündung der Lauter bei Lauterecken und der Kreisgrenze bei Meisenheim Baumfäll- und Baumkappungsmaßnahmen durchzuführen. Der

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 04. Mai 2017 - 4 A 279/13

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tatbestand 1 Der Kläger ist eine anerkannte Naturschutzvereinigung im Land Sachsen-Anhalt und macht neben der materiellen Rechtswidrigkeit die Verletzung des Beteiligungsrechtes aus § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG geltend. 2 Die Beigeladene plant bzw

Sächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 23. März 2017 - 2 K 127/15

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller wendet sich im Wege der Normenkontrolle gegen die Kormoranverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KorVO LSA). 2 Der Antragsteller ist eine anerkannte Naturschutzvereinigung im Land Sachsen-Anhalt. Zu seinen satzungsm

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Feb. 2017 - 9 VR 2/16, 9 VR 2/16 (9 A 14/16)

bei uns veröffentlicht am 16.02.2017

Gründe I 1 Der Antragsteller, ein nach § 3 UmwRG anerkannter Umweltschutzverein, wendet sich ge

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Feb. 2017 - 7 A 2/15, 7 A 2/15 (7 A 14/12)

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tatbestand 1 Die Kläger sind anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen. Sie wenden sich gegen die Planfeststellungsbeschlüsse der Beklagten zur Fahrrinnenanpassung

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 03. Jan. 2017 - 2 M 118/16

bei uns veröffentlicht am 03.01.2017

Gründe I. 1 Am 20.10.2016 beantragte die Antragstellerin, eine Kreisstadt mit ca. 28.000 Einwohnern, beim Antragsgegner die Erteilung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG zum Zwecke

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 16. Juni 2016 - 1 Bf 258/12

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Berufung des Klägers zu 1 gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. November 2012 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wird zurückgewiesen. Der Kläger zu 1 trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschlie

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 18. Sept. 2015 - 7 K 2983/14

bei uns veröffentlicht am 18.09.2015

Tenor Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil i

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 19. Aug. 2015 - 3 M 64/14

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte nach Kopfteilen. Der Streitwert wird für das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht auf 15.000,00 Euro festgesetzt. Gründe I. 1 Die An

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. Apr. 2015 - 4 C 6/14

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um Mitwirkungsrechte des Klägers vor der Durchführung von Tiefflugübungen der Bundeswehr über dem Gebiet der Colbitz-Letzlinger Hei

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 08. Jan. 2015 - 2 R 94/14

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Gründe I. 1 Die Antragsteller wenden sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Bebauungsplan Nr. 22/2005 „Naturfreundeweg“ vom 26.06.2014, mit dem die Antragsgegnerin im Norden ihres Gemeindegebiets auf einer Fläche von rund 2 ha

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Dez. 2014 - 4 C 35/13

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen das Abflugverfahren SUKIP 1 B für den Flughafen Berlin Brandenburg (sog. Müggelsee-Route), festgesetzt mit der 247. Durchführun

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Nov. 2014 - 4 C 34/13

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tatbestand 1 Gegenstand des Rechtsstreits ist die Festlegung von Flugverfahren. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 02. Okt. 2014 - 9 VR 3/14

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tenor Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Duldungsverfügung des Antragsgegners vom 14. August 2014 in der Fassung vom 22. August 2014 wiederherzustellen, w

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 10. Juli 2014 - 9 K 73/11

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Der der Beigeladenen von dem Beklagten erteilte Befreiungsbescheidvom 19.10.2010 wird insoweit aufgehoben, als in dem Bescheid unterZiffer III unter Befreiung von den Festsetzungen der LandschaftspläneT9.              und M2.     das Befahren

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 18. März 2014 - 11 L 706/13

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor 1. Der Antrag vom 25. Oktober 2013 wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Der Streitwert wird auf 22.500,00 € festgesetzt. 1Gründe: 2Der Antrag

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 17. März 2014 - 1 M 213/13

bei uns veröffentlicht am 17.03.2014

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 26. August 2013 – 7 B 62/13 – (Ziffer 1. des Tenors) wird zurückgewiesen. Die Antragsgegner tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zur H

Landgericht Düsseldorf Urteil, 26. Feb. 2014 - 14d O 86/13 U.

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor Der Antrag des Verfügungsklägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird unter Aufhebung der Beschlussverfügung vom 27. Dezember 2013 zurückgewiesen. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist gegen Sicherheitsl

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 04. Feb. 2014 - 3 S 147/12

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor Die Anträge werden abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Antragsteller zu jeweils 1/3.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragsteller wenden sich

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Dez. 2013 - 4 C 14/12

bei uns veröffentlicht am 19.12.2013

Tatbestand 1 Der Kläger, ein in Sachsen anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen An- und Abflugverfahren ("Flugrouten") zur sogenannten kurzen Südabkurvung für d

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 28. Nov. 2013 - 2 L 157/12

bei uns veröffentlicht am 28.11.2013

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Schweinemastanlage. 2 Unter dem 19.09.2006 beantragte die (...) Tierzuchtanlagen GmbH & Co Handels KG bei dem Beklagte

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Nov. 2013 - 9 A 14/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

Tatbestand 1 Die Kläger sind nach § 3 UmwRG als Naturschutzvereinigungen anerkannt. Sie wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 30. April 2012

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 10. Okt. 2013 - 2 K 98/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2013

Tatbestand 1 Der Kläger, eine anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 10.04.2012 für den Ausbau der Eisenbahnunterführung Ernst-Reuter-Allee im Stadtgebiet der Beklagten.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 26. Sept. 2013 - 2 L 95/13

bei uns veröffentlicht am 26.09.2013

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die gerichtliche Feststellung, dass ihm als anerkanntem Naturschutzverband vor der Durchführung von militärischen Tiefübungsflügen über dem Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide, dem Standort des Truppenübu

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 05. Sept. 2013 - 7 C 21/12

bei uns veröffentlicht am 05.09.2013

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 16. August 2012 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Juni 2013 - 9 VR 3/13

bei uns veröffentlicht am 13.06.2013

Gründe 1 Das Verfahren ist in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen, nachdem die Beteiligten übereinstimmend die Hauptsache für erledigt erkl

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Apr. 2013 - 9 VR 1/13

bei uns veröffentlicht am 15.04.2013

Gründe 1 Nachdem die Beteiligten das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist dieses in entsprechender Anwendung von §

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Apr. 2013 - 4 C 3/12

bei uns veröffentlicht am 10.04.2013

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger - einem vom Land Sachsen-Anhalt anerkannten Naturschutzverband - vor der Durchführung von Tiefflugübungen de

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 27. Feb. 2013 - 8 B 10254/13

bei uns veröffentlicht am 27.02.2013

Tenor Die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 29. Januar 2013 werden zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außer

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 12. Dez. 2012 - 2 C 320/11

bei uns veröffentlicht am 12.12.2012

Tenor Auf den Normenkontrollantrag der Antragstellerin zu 1) wird die am 1.7.2010 vom Stadtrat der Antragsgegnerin beschlossene Satzung über den geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) „Zollbahnhof“ in der Kreisstadt Homburg für unwirksam erklärt.D

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 28. Aug. 2012 - 4 A 51/10

bei uns veröffentlicht am 28.08.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine der van {C.} erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Schweinemastanlage. 2 Der Kläger ist ein im Land Sachsen-Anhalt anerkannter Naturschutzverband sowie eine gemäß § 3 Umwelt-Recht

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. März 2012 - 9 VR 7/11

bei uns veröffentlicht am 01.03.2012

Gründe I. 1 Der Antragsteller, eine im Land Hessen anerkannte Naturschutzvereinigung, w

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Dez. 2011 - 5 S 2100/11

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tenor Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Eisenbahn-Bundesamts vom 30.04.2010 zur 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.01.2005 betreffend die Zentralisierung der Wasseraufbereitungsanlagen rechtswidrig ist und nicht vollzogen

Referenzen

(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens...