Bundesgebührengesetz - BGebG | § 20 Rechtsbehelf

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(1) Die Gebührenfestsetzung kann zusammen mit der Sachentscheidung oder selbständig angefochten werden. Der Rechtsbehelf gegen eine Sachentscheidung erstreckt sich auch auf die Gebührenfestsetzung.

(2) Wird die Gebührenfestsetzung selbständig angefochten, so ist das Rechtsbehelfsverfahren gebührenrechtlich als selbständiges Verfahren zu behandeln.

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published on 12/10/2016 00:00

Gründe I. 1 Mit Leistungsbescheid vom 15.11.2011 forderte der Landkreis Börde von der Antragstellerin die Kosten eines von ihm im Wege der unmittelbaren Ausführung nach § 9 SOG LSA durchgeführten Gebäudeabbruchs in Höhe von 13.528,75 € an. Auf
published on 28/09/2016 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen.  Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis. 3Er wurde am 20. März 2015 um 15:43 Uhr im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit dem Schwerpun
published on 27/03/2014 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Die Klägerin wendet sich gegen eine Fahrtenbuchauflage. Sie war bis zum 22.9.2014 Halterin des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen 00-00 0000. Der Landkr
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