Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 933 Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut

Gehört eine nach § 930 veräußerte Sache nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm die Sache von dem Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1032 Bestellung an beweglichen Sachen


Zur Bestellung des Nießbrauchs an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass diesem der Nießbrauch zustehen soll. Die Vorschriften des § 929 Satz 2, der §§ 930 bis
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 930 Besitzkonstitut


Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt.

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2019 - IX ZR 110/17

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 110/17 Verkündet am: 24. Januar 2019 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 48 Satz 1 a)

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Sept. 2015 - V ZR 8/15

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 8/15 vom 16. September 2015 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. September 2015 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterinnen Prof. Dr. Schmidt-Räntsc

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 07. Dez. 2010 - 4 U 602/09 - 170

bei uns veröffentlicht am 07.12.2010

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 23. November 2009 – 6 O 353/09 – abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 28. Okt. 2010 - 6 U 473/10

bei uns veröffentlicht am 28.10.2010

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22.03.2010 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst wie folgt: 1. Die Beklagte wird verurteilt, a) der Herausgabe der beide

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Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt.
Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt.