Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 342 Andere als Geldstrafe

Wird als Strafe eine andere Leistung als die Zahlung einer Geldsumme versprochen, so finden die Vorschriften der §§ 339 bis 341 Anwendung; der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger die Strafe verlangt.

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Referenzen - Gesetze | § 10 BSchAV

§ 10 BSchAV zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 10 BSchAV wird zitiert von 1 anderen §§ im Berufsschadensausgleichsverordnung.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 343 Herabsetzung der Strafe


(1) Ist eine verwirkte Strafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist jedes berechtigte Interesse des Gläubigers, nicht blo
§ 10 BSchAV zitiert 1 andere §§ aus dem Berufsschadensausgleichsverordnung.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 339 Verwirkung der Vertragsstrafe


Verspricht der Schuldner dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, die Zahlung einer Geldsumme als Strafe, so ist die Strafe verwirkt, wenn er in Verzug kommt. Besteht die geschuldete Leist

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2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 10 BSchAV.

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Okt. 2009 - VIII ZR 272/08

bei uns veröffentlicht am 14.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 272/08 Verkündet am: 14. Oktober 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 12. Jan. 2006 - 9 U 125/05

bei uns veröffentlicht am 12.01.2006

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 01.07.2005 wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Bek