Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 301 Wegfall der Verzinsung
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 301 Wegfall der Verzinsung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}

Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Von einer verzinslichen Geldschuld hat der Schuldner während des Verzugs des Gläubigers Zinsen nicht zu entrichten.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

8 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 15.03.2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 35/11 Verkündet am: 15. März 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 289, 293, 301, 2
published on 18.04.2017 00:00
Tenor
1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 28.1.2016 in Bezug auf die Entscheidung über die Widerklage (Ziff. 4 der Urteilsformel) wie folgt abgeändert:
Die Kläger werden im Wege der Wi
published on 17.04.2015 00:00
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die Bewilligung der Löschung der in das Grundbuch von Unna, Blatt 2433 in Abt. III unter der lfd. Nr. 32 eingetragenen Grundschuld über 121.000,00 € zu erklären, Zug um Zug gegen Zahlung von 115.481,77 €.
Es wird
published on 26.02.2015 00:00
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.01.2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12.03.2013 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.