(1) Die Annahme eines Volljährigen wird auf Antrag des Annehmenden und des Anzunehmenden vom Familiengericht ausgesprochen. §§ 1742, 1744, 1745, 1746 Abs. 1, 2, § 1747 sind nicht anzuwenden.

(2) Für einen Anzunehmenden, der geschäftsunfähig ist, kann der Antrag nur von seinem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

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Referenzen - Gesetze | § 1768 BGB

§ 1768 BGB zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 1768 BGB wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 14 Kindschafts- und Adoptionssachen


(1) Von den dem Familiengericht übertragenen Angelegenheiten in Kindschafts- und Adoptionssachen sowie den entsprechenden Lebenspartnerschaftssachen bleiben dem Richter vorbehalten:1.Verfahren, die die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens d
§ 1768 BGB zitiert 5 andere §§ aus dem Bürgerliches Gesetzbuch.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1747 Einwilligung der Eltern des Kindes


(1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaub

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1746 Einwilligung des Kindes


(1) Zur Annahme ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung erteilen. Im Übrigen kann das Kind die Einwilligung nur selbst er

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1744 Probezeit


Die Annahme soll in der Regel erst ausgesprochen werden, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt hat.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1742 Annahme nur als gemeinschaftliches Kind


Ein angenommenes Kind kann, solange das Annahmeverhältnis besteht, bei Lebzeiten eines Annehmenden nur von dessen Ehegatten angenommen werden.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1745 Verbot der Annahme


Die Annahme darf nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen oder wenn zu befürchten ist, dass Interessen des Anzunehmenden durch Kinder des Annehmenden gefährdet werde

Referenzen - Urteile | § 1768 BGB

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 1768 BGB.

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. März 2014 - XII ZB 504/12

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB504/12 vom 12. März 2014 in der Adoptionssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 1763, 1771 Das zu einem Minderjährigen begründete Annahmeverhältnis ist nach dem Eintritt der Volljäh

Amtsgericht Bamberg Endbeschluss, 16. Mai 2018 - Adop 0211 F 1055/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor 1. Auf Antrag des Annehmenden und der Anzunehmenden vom 04.08.2017 wird die Annahme der Anzunehmenden ..., geboren am ... in ... Standesamt ..., Geburtsreg.Nr. ... Staatsangehörigkeit: ... Familienstand: ... wohnhaft ... - Anzun

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 28. März 2018 - 2 UF 17/18

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Angenommenen X. M. wird Ziffer 4 des Endbeschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Bamberg vom 14.12.2017 wie folgt ergänzt: Dem neuen Geburtsnamen des Angenommenen X. M. wird der bisherige F

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Juni 2014 - 5 BV 14.173

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 30. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Kostenentsch

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Feb. 2015 - 33 UF 1292/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 33 UF 1292/14 01 F 14/12 AG Garmisch-Partenkirchen In der Familiensache 1) ... - Annehmender 2) ... - Anzunehmende Weitere Beteiligte: Ehegatte des Anzuneh

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 12. Juni 2015 - 10 UF 272/15

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg Az. 10 UF 272/15 Beschluss vom 12.06.2015 202 F 1914/14 AG Regensburg In der Familiensache 1) A., … - Anzunehmende und Beschwerdeführerin - 2) B., …

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Feb. 2015 - 1 C 17/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin erstrebt die Feststellung, dass sie infolge der Adoption durch ihren deutschen Stiefvater, die noch vor der Vollendung des achtzehnten Lebensja

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 14. Nov. 2012 - 14 U 9/12

bei uns veröffentlicht am 14.11.2012

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 29.02.2012, Az. 33 O 39/11 KfH, in Ziffer II. seines Tenors und im Kostenpunkt abgeändert: Es wird festgestellt, dass die Anteile an der Maschinen

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 23. Juni 2010 - 1 K 424/09

bei uns veröffentlicht am 23.06.2010

Tenor Der Bescheid des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis vom 1.8.2008 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 24.2.2009 werden aufgehoben. Das beklagte Land wird verpflichtet, dem Kläger einen Staatsangehörigk

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 19. Jan. 2007 - 8 AR 1/07

bei uns veröffentlicht am 19.01.2007

Tenor Für das Adoptionsverfahren ist das Amtsgericht Ulm - Vormundschaftsgericht - örtlich zuständig. Gründe   I. 1  Der am ... September 1988 geborene Anzunehmende ist bei den Annehmenden aufgewachsen

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 20. Nov. 2006 - 8 AR 42/06

bei uns veröffentlicht am 20.11.2006

Tenor Für das Adoptionsverfahren ist das Amtsgericht Aalen - Vormundschaftsgericht - örtlich zuständig. Gründe   I. 1  Der nach seinen Angaben am ... August 1988 in O. S. geborene Anzunehmende ist nige

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 22. Juli 2005 - 14 Wx 31/05

bei uns veröffentlicht am 22.07.2005

Tenor 1. Die weitere Beschwerde der Beteiligten Nr. 1 gegen den Beschluss des Landgerichts Offenburg vom 15.06.2005 - 4 T 8/05 - wird als unbegründet zurückgewiesen. 2. Der Geschäftswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 3.000

Referenzen

Ein angenommenes Kind kann, solange das Annahmeverhältnis besteht, bei Lebzeiten eines Annehmenden nur von dessen Ehegatten angenommen werden.
Die Annahme soll in der Regel erst ausgesprochen werden, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt hat.
Die Annahme darf nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen oder wenn zu befürchten ist, dass Interessen des Anzunehmenden durch Kinder des Annehmenden gefährdet werden...
(1) Zur Annahme ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung erteilen. Im Übrigen kann das Kind die Einwilligung nur selbst erteilen; es...
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(1) Zur Annahme ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung erteilen. Im Übrigen kann das Kind die Einwilligung nur selbst erteilen; es...
(1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaubhaft macht...
(1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaubhaft macht...
(1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaubhaft macht...
(1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaubhaft macht...