Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen

(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 erfüllt sind.

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Familienrecht: Zum Elternrecht des rechtlichen Vaters wegen sozial-familiärer Beziehung

24.05.2018

Besteht eine sozial-familiäre Beziehung zwischen Kind und rechtlichem Vater, ist der Antrag des leiblichen Vaters auf Anfechtung der Vaterschaft stets unbegründet – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin

Erbrecht: Vater muss über Vermögensverwaltung seines erbenden Kindes Rechenschaft ablegen

23.01.2014

Dem Kind steht darüber hinaus eine Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Vermögensverwaltung bis zur Volljährigkeit zu.
allgemeines

Umgangsrecht: Tante hat keinen Anspruch auf Umgangsrecht

09.11.2012

zu den Voraussetzungen eines Umgangsrechts der Tante des Kindes-OLG Bremen vom 27.08.12-Az:4 UF 89/12

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts


(1) Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung 1. bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 14 Kindschafts- und Adoptionssachen


(1) Von den dem Familiengericht übertragenen Angelegenheiten in Kindschafts- und Adoptionssachen sowie den entsprechenden Lebenspartnerschaftssachen bleiben dem Richter vorbehalten:1.Verfahren, die die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens d
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1682 Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen


Hat das Kind seit längerer Zeit in einem Haushalt mit einem Elternteil und dessen Ehegatten gelebt und will der andere Elternteil, der nach den §§ 1678, 1680, 1681 den Aufenthalt des Kindes nunmehr allein bestimmen kann, das Kind von dem Ehegatten we
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls


(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern


(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträ

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Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2010 - XII ZB 161/09

bei uns veröffentlicht am 29.09.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 161/09 vom 29. September 2010 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1632; FGG (aF) § 20; FamFG § 59 Der Adressat eines nach § 1632 Abs. 2 BGB gerichtlich verhängten Kon

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. März 2014 - XII ZB 511/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 511/13 vom 19. März 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 580 Nr. 8; EGZPO § 35; FamFG § 48 Abs. 2; BGB § 1685 Abs. 2; MRK Art. 46 Auf ein Umgangsrechtsverfahre

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2001 - XII ZB 161/98

bei uns veröffentlicht am 04.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 161/98 vom 4. Juli 2001 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB § 1685 Abs. 2; FGG § 20 Zur Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern im Falle der Anfechtung einer Entscheidung zu einem von ihnen

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Feb. 2005 - XII ZB 40/02

bei uns veröffentlicht am 09.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 40/02 vom 9. Februar 2005 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1685 Abs. 2 Zu den Anforderungen an die sozial-familiäre Beziehung einer Bezugsperson des Kindes. BGH, Besch

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 12. Mai 2016 - 2 UF 58/16

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Vormunds (Stadtjugendamt X.) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aschaffenburg vom 7.3.2016 (7 F 2013/15) wird zurückgewiesen. 2. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ascha

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Jan. 2017 - M 25 S 16.5917

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Anordnung de

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Dez. 2015 - L 11 AS 840/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 25.11.2015 - S 5 AS 1264/15 ER - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Im

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 20. März 2018 - Vf. 64-VI-17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Gründe I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 10. August 2017 Az. 33 UF 186/17 in einem Umgangsrechtsverfahren, mit dem eine sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin un

Amtsgericht Erding Beschluss, 08. Dez. 2015 - 2 F 724/14

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor 1. Der Antrag der Antragsteller wird zurückgewiesen. 2. Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt. 3. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller. Gründe I. Die Antra

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 25. Aug. 2015 - AN 4 K 14.01835

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 4 K 14.01835 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. August 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr.: 0460 Hauptpunkte: - Architektenversorgung; -

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 21. Nov. 2018 - W 3 E 18.1262

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

Tenor I. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache verpflichtet, seine Bereitschaft zur Mitwirkung an begleitetem Umgang der Antragstellerin mit ihrer Tochter F. als Um

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Juni 2016 - 16 UF 134/16

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Erding, Az. 2 F 724/14 wird zurückgewiesen. 2. Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Nov. 2017 - XII ZB 389/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 389/16 vom 15. November 2017 in der Abstammungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 6 Abs. 1 und 2; BGB § 1600 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3 a) Bei Bestehen einer sozial-familiären Be

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2017 - XII ZB 350/16

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 350/16 vom 12. Juli 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1685 Abs. 1; FamFG § 68 Abs. 3 Satz 2 a) Gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann im Beschwerdeverfahren au

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 20. Juli 2016 - 12 UF 51/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Iserlohn vom 27.01.2016 wird wie folgt abgeändert: Es wird festgestellt, dass nicht der Beteiligte Q, sondern der Beteiligte L der Vater des Kindes N, geb. am ##.##.2013, ist. Hinsichtlich der

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 17. März 2016 - 2 WF 31/16

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 12.01.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Warburg vom 28.01.2016 wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Das am ##.##.2012 geborene Kind T (im Folgenden: das Kind) ist die l

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 08. Juli 2015 - 5 UF 198/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den am 23.09.2014 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Iserlohn wird zurückgewiesen, soweit sich die Antragstellerin auf § 1632 Abs. 4 BGB beruft; im Übrigen wird die Beschwerde als unzulässig verworfe

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 26. Nov. 2013 - 11 UF 451/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Sinzig vom 28. Juni 2013 in seiner Ziffer 3 dahin abgeändert, dass der Antrag der Antragstellerin auf Rechenschaftslegung über die Verwendung d

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 23. Mai 2013 - 1 BvR 2059/12

bei uns veröffentlicht am 23.05.2013

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Diez vom 21. August 2012 - 12 F 35/12 - verletzt die Beschwerdeführerin zu 1) und den Beschwerdeführer zu 3) in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbe

Bundesverfassungsgericht Urteil, 19. Feb. 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09

bei uns veröffentlicht am 19.02.2013

Tenor 1. § 9 Absatz 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, soweit die Annahme eines adoptierten Kindes des eingetragenen Lebenspartners durch d

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 05. Dez. 2011 - 9 UF 135/11

bei uns veröffentlicht am 05.12.2011

Tenor 1. Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Völklingen vom 13. Juli 2011 – 8 F 160/11 SO – wird zurückgewiesen. 2. Der Kindesvater trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Nov. 2010 - 5 UF 217/10

bei uns veröffentlicht am 16.11.2010

Tenor Der Antrag der Antragstellerin auf Verfahrenskostenhilfe für den zweiten Rechtszug wird abgelehnt. Gründe   I. 1 Die Beteiligten streiten um die Voraussetzungen des Umgangsrechts einer Lebenspartnerin mit dem Kind der andere

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 26. März 2010 - 8 UF 53/10

bei uns veröffentlicht am 26.03.2010

Tenor I. Das Verfahrenskostenhilfegesuch des Kindesvaters wird abgewiesen. II. Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Merseburg vom 29. Januar 2010 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. III

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 12. März 2010 - 6 UF 128/09

bei uns veröffentlicht am 12.03.2010

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarbrücken vom 22. Oktober 2009 – 39 F 279/09 UG – samt des ihm zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben und die Sache zur erneuten Beha

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 13. Sept. 2007 - 1 K 201/05

bei uns veröffentlicht am 13.09.2007

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Anerkennung von Reisekosten zur Wahrnehmung des familienrechtlichen Umgangsrechts im Ausland als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG).

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 12. Dez. 2006 - 2 UF 206/06

bei uns veröffentlicht am 12.12.2006

Tenor [Anmerkung der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Der Tenor wurde vom Gericht nicht mitgeteilt] Gründe   I. 1  Der Antragsteller (Beteiligter Ziff. 1), der aus Nigeria stammt, lebt als Asylbewerber in Deutschl

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 22. Nov. 2006 - 13 S 2157/06

bei uns veröffentlicht am 22.11.2006

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. August 2006 - 4 K 2631/06 - wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschw

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 21. März 2006 - 15 UF 4/06

bei uns veröffentlicht am 21.03.2006

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Stuttgart – Bad-Cannstatt vom 24.11.2005 (1 F 1009/05) wird zurückgewiesen. 2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfre

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(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder...
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr...