Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1626b Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung

(1) Eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam.

(2) Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.

(3) Eine Sorgeerklärung ist unwirksam, soweit eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach den § 1626a Absatz 1 Nummer 3 oder § 1671 getroffen oder eine solche Entscheidung nach § 1696 Absatz 1 Satz 1 geändert wurde.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1626c Persönliche Abgabe; beschränkt geschäftsfähiger Elternteil


(1) Die Eltern können die Sorgeerklärungen nur selbst abgeben. (2) Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Die Zustimmung kann nur von diesem selbst abgegeben werden;
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1671 Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern


(1) Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Dem An

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen


(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,1.wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),2.wenn sie einander heiraten oder3.so

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1696 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen und gerichtlich gebilligter Vergleiche


(1) Eine Entscheidung zum Sorge- oder Umgangsrecht oder ein gerichtlich gebilligter Vergleich ist zu ändern, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist. Entscheidungen nach § 1626a Absatz 2 können gemäß

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Mai 2005 - XII ZB 28/05

bei uns veröffentlicht am 25.05.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 28/05 vom 25. Mai 2005 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1680 Abs. 2 und 3, 1626 a Abs. 1, 1626 b Abs. 3, 1666 Hat das Familiengericht der nach § 1626 a Abs. 2 BGB all

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Feb. 2014 - 18 K 12.6173

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 04. Nov. 2014 - 11 S 1886/14

bei uns veröffentlicht am 04.11.2014

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. August 2014 - 1 K 1465/14 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert für das Beschwerdeverfah

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 07. Nov. 2007 - 16 WF 181/07

bei uns veröffentlicht am 07.11.2007

Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tettnang vom 8.8.2007 wird dahingehend abgeändert, dass sich die Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Antragstellerin auch auf den Hauptantrag vom 4.6.2007 erstrec

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Sept. 2007 - 11 S 837/06

bei uns veröffentlicht am 15.09.2007

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 8. Dezember 2004 - 2 K 1469/03 - geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 1. April 2003 und des Widerspru

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