Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1614 Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung

(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.

(2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760 Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zeitabschnitt zu bestimmen hatte, für einen den Umständen nach angemessenen Zeitabschnitt befreit.

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Familienrecht: Zur Wirksamkeit vertraglicher Unterhaltsvereinbarungen

11.11.2015

Die Beurteilung, ob eine unzulässige Unterschreitung des angemessenen Unterhalts vorliegt, setzt voraus, dass zunächst die Höhe dieses angemessenen Unterhaltsanspruchs festgestellt worden ist.

Versorgungsausgleich: Ausschluss in Ehevertrag kann bei Ausgleichsleistungen wirksam sein

05.05.2014

Das gesetzliche Verbot des Verzichts auf Trennungsunterhalt kann durch ein pactum de non petendo nicht umgangen werden.
Ehescheidung

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 760 Vorauszahlung


(1) Die Leibrente ist im Voraus zu entrichten. (2) Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für den sie im Voraus zu entrichten ist, nach der Beschaffenheit und dem Zwecke der Ren

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03

bei uns veröffentlicht am 19.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 182/03 vom 19. Mai 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO (1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 2, § 321a Eine ergänzende Zulassung der Rechtsbeschwerde anal

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Jan. 2014 - XII ZB 303/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 303/13 Verkündet am: 29. Januar 2014 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Juli 2012 - IX ZA 14/12

bei uns veröffentlicht am 23.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 14/12 vom 23. Juli 2012 in dem Prozesskostenhilfeverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel, Prof. Dr. Gehrlein und Grupp und die Rich

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2019 - XII ZB 44/19

bei uns veröffentlicht am 05.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 44/19 Verkündet am: 5. Juni 2019 Küpferle Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EuUnthVO Art. 3 lit. b Dem Euro

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2007 - XII ZR 23/06

bei uns veröffentlicht am 12.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 23/06 Verkündet am: 12. Dezember 2007 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2011 - IV ZR 7/10

bei uns veröffentlicht am 19.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 7/10 Verkündetam: 19.Januar2011 Bott Justizhauptsekretärin alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2008 - XII ZR 63/07

bei uns veröffentlicht am 17.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 63/07 Verkündet am: 17. Dezember 2008 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Apr. 2015 - L 7 AS 634/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 27. März 2013 sowie der Bescheid des Beklagten vom 01.04.2012 in Gestalt des Widerspruchbescheides vom 26.04.2012 aufgehoben. II. Der Be

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 22. Feb. 2018 - 2 K 3831/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor Die Bescheide des Beklagten vom 22. Juli 2016 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums T. vom 31. August 2016 werden aufgehoben und der Beklagte wird verpflichtet, den Klägern für die Zeit vom 1. Juni 2016 bis zum 31. August 2016

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2017 - XII ZB 565/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 565/15 Verkündet am: 11. Januar 2017 Fahrner, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 21. Sept. 2016 - 13 UF 358/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wittlich vom 24.05.2016 abgeändert. Der Unterhaltsantrag wird abgewiesen. 2. Der

Landgericht Hamburg Urteil, 24. Juni 2016 - 303 O 173/14

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor 1. Die Beklagten zu 1) und 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger € 53.866,22 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Juli 2014 zu zahlen. 2. Die Beklagten zu 1) und 3)

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 11. März 2016 - II-3 UF 141/14

bei uns veröffentlicht am 11.03.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners und die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Wuppertal vom 10.04.2014 teilweise abgeändert und der Antragsteller verpflichtet, an die Antragste

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Sept. 2015 - XII ZB 1/15

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB1/15 Verkündet am: 30. September 2015 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 16. März 2015 - 2 K 263/13

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 14. Januar 2013 verpflichtet, der Klägerin für ihre Kinder K.       und K1.    -M.   E.  W.     Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für den Zeitraum vom 27. Se

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Jan. 2015 - 7 A 10542/14

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

weitere Fundstellen ... Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 24. März 2014 die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Da

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 27. Nov. 2014 - 3 LB 7/10

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Schleswig- Holsteinischen Verwaltungsgerichts - Einzelrichter der 7. Kammer- vom 19. Mai 2009 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist w

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 02. Juni 2014 - 11 UF 71/14

bei uns veröffentlicht am 02.06.2014

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Ibbenbüren vom 30.1.2014 (40 F 49/11) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen,  dass im Hinblick auf das Anrecht der Antragstellerin bei der Deutschen Rente

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 19. Mai 2010 - 1 K 2003/09

bei uns veröffentlicht am 19.05.2010

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1  Der Kläger begehrt einen Ledigenzu

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 19. Dez. 2007 - 15 UF 142/07

bei uns veröffentlicht am 19.12.2007

Tenor Auf die Berufung der Klägerin zu 1) wird das Teilurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Neumünster vom 17. Juli 2007 teilweise geändert und im ganzen wie folgt gefasst: 1. Auf die Klage der Klägerin zu 1) wird der Beklagte verurteil

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 06. Apr. 2006 - 16 WF 192/05

bei uns veröffentlicht am 06.04.2006

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der ihm Prozesskostenhilfe versagende Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mannheim vom 27. Oktober 2005 aufgehoben. Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe bewilligt. Ihm wird Rechtsanwäl

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Nov. 2005 - 16 WF 132/05

bei uns veröffentlicht am 16.11.2005

Tenor Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen die Kostenentscheidung des Anerkenntnisurteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Tauberbischofsheim vom 19. Juli 2005 - 2 F 116/05 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Beschwerdewert:

Referenzen

(1) Die Leibrente ist im Voraus zu entrichten. (2) Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für den sie im Voraus zu entrichten ist, nach der Beschaffenheit und dem Zwecke der Rente. (3)...