Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1614 Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung
(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.
(2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760 Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zeitabschnitt zu bestimmen hatte, für einen den Umständen nach angemessenen Zeitabschnitt befreit.

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Familienrecht: Zur Wirksamkeit vertraglicher Unterhaltsvereinbarungen
11.11.2015
Die Beurteilung, ob eine unzulässige Unterschreitung des angemessenen Unterhalts vorliegt, setzt voraus, dass zunächst die Höhe dieses angemessenen Unterhaltsanspruchs festgestellt worden ist.
Versorgungsausgleich: Ausschluss in Ehevertrag kann bei Ausgleichsleistungen wirksam sein
05.05.2014
Das gesetzliche Verbot des Verzichts auf Trennungsunterhalt kann durch ein pactum de non petendo nicht umgangen werden.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 760 Vorauszahlung
(1) Die Leibrente ist im Voraus zu entrichten.
(2) Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für den sie im Voraus zu entrichten ist, nach der Beschaffenheit und dem Zwecke der Ren

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03
bei uns veröffentlicht am 19.05.2004
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 182/03 vom 19. Mai 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO (1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 2, § 321a Eine ergänzende Zulassung der Rechtsbeschwerde anal
Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Jan. 2014 - XII ZB 303/13
bei uns veröffentlicht am 29