Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1587 Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1587 Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}




Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten statt, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt

Languages
EN, DERechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
Languages
EN, DE{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

5 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
moreResultsText
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
19.04.2017 18:21
Im Fall einer subjektiven Imparität ist es nicht erforderlich, dass der benachteiligte Ehegatte den Ehevertrag nur mit Bedenken oder quasi widerwillig abschließt.
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
14.08.2014 11:18
Zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich einer Invalidenpension der Deutschen Shell AG - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Subjectsbetriebliche Altersversorgung
14.05.2014 10:40
Die Form des § 127a BGB kann bei einer vor Rechtskraft der Ehescheidung geschlossenen Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt die notarielle Beurkundung ersetzen.
03.01.2012 10:03
Bemessung des Goodwills: im Rahmen modifizierter Ertragswertmethode ist Unternehmerlohn abzusetzen, der sich an individuellen Verhältnissen orientiert-BGH vom 09.02.11-Az: XII ZR 40/09
SubjectsEhescheidung
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.

2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden:1.(weggefallen)1a.(weggefallen)1b.(weggefallen)2.a)Beiträge zu den gesetzliche
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Die Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich nur in den nachfolgend genannten Fällen nach den Vorschriften über die Scheidung.
(2) Die §§ 1569 bis 1586b finden entsprechende Anwendung1.zugunsten eines Ehegatten, der bei Verstoß gegen die
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

381 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 24.04.2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 172/08 vom 24. April 2013 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. April 2013 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Weber-Monecke, Schilling, Dr. Günter und Dr.
published on 20.07.2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 463/10 vom 20. Juli 2011 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 Versorgungsanwartschaften nach der Ruhegeldordnung der Landesbank BadenWürttemberg f
published on 22.07.2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 191/06 vom 22. Juli 2009 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1587, 1587 a, 1587 b Ein kommunaler Wahlbeamter hat eine zunächst alternativ ausgestaltete Versorgungsaus
published on 05.06.2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 101/09 vom 5. Juni 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 b Abs. 4 Die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs zugunsten eines im Beamtenverhäl
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.