Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1361 Unterhalt bei Getrenntleben

(1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen; für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a. Ist zwischen den getrennt lebenden Ehegatten ein Scheidungsverfahren rechtshängig, so gehören zum Unterhalt vom Eintritt der Rechtshängigkeit an auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit.

(2) Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann.

(3) Die Vorschrift des § 1579 Nr. 2 bis 8 über die Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit ist entsprechend anzuwenden.

(4) Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. Die Rente ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt. § 1360a Abs. 3, 4 und die §§ 1360b, 1605 sind entsprechend anzuwenden.

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Familienrecht: Trennungsunterhalt bei Bigamie

18.05.2017

Der den Trennungsunterhalt fordernde Ehepartner muss nachweisen, tatsächlich gültig mit dem anderen Ehepartner verheiratet zu sein.
Ehescheidung

Familienrecht: Kein Unterhaltsanspruch gegen den „Ex“ bei Zusammenziehen mit dem neuen Partner

21.02.2017

Nach der Trennung steht einem bedürftigen Ehepartner grundsätzlich Trennungsunterhalt zu. Dies kann sich aber ändern, wenn sich der Bedürftige dauerhaft einem neuen Partner zuwendet.

Trennungsunterhalt: Unterhaltsanspruch kann entfallen, wenn Berechtigter mit neuem Partner zusammenlebt

27.04.2016

Lebt der Unterhaltsberechtigte über länger andauernde Zeit mit einem neuen Partner zusammen, kann dies ein Härtegrund im Sinne des Unterhaltsrechts sein.

Familienrecht: Zur Wirksamkeit vertraglicher Unterhaltsvereinbarungen

11.11.2015

Die Beurteilung, ob eine unzulässige Unterschreitung des angemessenen Unterhalts vorliegt, setzt voraus, dass zunächst die Höhe dieses angemessenen Unterhaltsanspruchs festgestellt worden ist.

Familienrecht: Zur Nachforderung vergessenen Altersvorsorgeunterhalts

13.01.2015

Ein solcher Nachforderungsantrag ist nur möglich, wenn sich der schon vorliegende Unterhaltstitel eindeutig nur auf einen Teilbetrag des geschuldeten Unterhalts beschränkt.

Ehegattenunterhalt: Dienstwagen zur privaten Nutzung erhöht unterhaltspflichtiges Einkommen

30.05.2014

Wird einem unterhaltspflichtigen Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, erhöht sich sein unterhaltspflichtiges Einkommen.

Versorgungsausgleich: Ausschluss in Ehevertrag kann bei Ausgleichsleistungen wirksam sein

05.05.2014

Das gesetzliche Verbot des Verzichts auf Trennungsunterhalt kann durch ein pactum de non petendo nicht umgangen werden.
Ehescheidung

Familienrecht: Geminderte Bedürftigkeit bei Zusammenleben mit volljährigem Kind

31.10.2011

Lebt der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit einem leistungsfähigen Partner zusammen, kann dies seine Bedürftigkeit mindern-OLG Hamm vom 09.06.11-Az:II-6 UF 47/11

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 13 Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen


(1) Den Leistungen der Pflegeversicherung gehen die Entschädigungsleistungen wegen Pflegebedürftigkeit1.nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen,2.aus der gesetzli

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 11 Unterhaltspflichten


Unterhaltsverpflichtungen werden durch die Zahlung des Elterngeldes und vergleichbarer Leistungen der Länder nur insoweit berührt, als die Zahlung 300 Euro monatlich übersteigt. Soweit die berechtigte Person Elterngeld Plus bezieht, werden die Unterh

Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG | § 12 Unterhalt bei Getrenntleben


Leben die Lebenspartner getrennt, so kann ein Lebenspartner von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Lebenspartner angemessenen Unterhalt verlangen. Die §§ 1361 und 1609 des Bürgerlichen Gesetzb
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1579 Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit


Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes gro

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1360a Umfang der Unterhaltspflicht


(1) Der angemessene Unterhalt der Familie umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhal

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1605 Auskunftspflicht


(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die H

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1610a Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen


Werden für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens Sozialleistungen in Anspruch genommen, wird bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruchs vermutet, dass die Kosten der Aufwendungen nicht geringer sind als die Höhe dieser Sozia

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1360b Zuvielleistung


Leistet ein Ehegatte zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag als ihm obliegt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen.

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Bundesgerichtshof Urteil, 17. Apr. 2013 - XII ZR 23/12

bei uns veröffentlicht am 17.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 23/12 Verkündet am: 17. April 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Sept. 2009 - IX ZR 87/08

bei uns veröffentlicht am 24.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 87/08 Verkündet am: 24. September 2009 Hauck Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung v

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Dez. 2009 - XII ZR 50/08

bei uns veröffentlicht am 16.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 50/08 Verkündet am: 16. Dezember 2009 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Jan. 2014 - XII ZB 303/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 303/13 Verkündet am: 29. Januar 2014 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juni 2004 - XII ZR 277/02

bei uns veröffentlicht am 09.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 277/02 Verkündet am: 9. Juni 2004 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Juli 2012 - IX ZA 14/12

bei uns veröffentlicht am 23.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 14/12 vom 23. Juli 2012 in dem Prozesskostenhilfeverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel, Prof. Dr. Gehrlein und Grupp und die Rich

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. März 2005 - XII ZB 13/05

bei uns veröffentlicht am 23.03.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 13/05 vom 23. März 2005 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1360 a Abs. 4, 1361 Abs. 4 Satz 4; ZPO § 115 Abs. 1 und 2; Eltern schulden in entsprechender Anwendung des §

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Apr. 2005 - XII ZR 48/02

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 48/02 Verkündet am: 13. April 2005 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Okt. 2012 - XII ZR 30/10

bei uns veröffentlicht am 31.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 30/10 Verkündet am: 31. Oktober 2012 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2010 - XII ZR 123/08

bei uns veröffentlicht am 13.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 123/08 Verkündet am: 13. Januar 2010 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2002 - XII ZR 159/00

bei uns veröffentlicht am 20.03.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 159/00 Verkündet am: 20. März 2002 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Jan. 2012 - XII ZR 177/09

bei uns veröffentlicht am 18.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 177/09 Verkündet am: 18. Januar 2012 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichts

Bundesgerichtshof Urteil, 28. März 2007 - XII ZR 21/05

bei uns veröffentlicht am 28.03.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 21/05 Verkündet am: 28. März 2007 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Okt. 2005 - XII ZB 25/05

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 25/05 vom 26. Oktober 2005 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Oktober 2005 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Sprick, Weber-Monecke, Dr. Ahlt und

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2007 - XII ZR 23/06

bei uns veröffentlicht am 12.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 23/06 Verkündet am: 12. Dezember 2007 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juli 2007 - XII ZR 141/05

bei uns veröffentlicht am 04.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 141/05 Verkündet am: 4. Juli 2007 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Dez. 2004 - XII ZR 3/03

bei uns veröffentlicht am 01.12.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 3/03 Verkündet am: 1. Dezember 2004 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2001 - XII ZB 2/01

bei uns veröffentlicht am 07.02.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 2/01 vom 7. Februar 2001 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB § 1360 a Abs. 4; ZPO § 114 Zur Frage hinreichender Erfolgsaussicht (§ 114 ZPO) als Voraussetzung eines Anspruchs auf Prozeßkoste

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Feb. 2006 - XII ZR 202/03

bei uns veröffentlicht am 15.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 202/03 Verkündet am: 15. Februar 2006 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 01. März 2006 - XII ZR 157/03

bei uns veröffentlicht am 01.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 157/03 Verkündet am: 1. März 2006 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. März 2006 - XII ZB 2/02

bei uns veröffentlicht am 29.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 2/02 vom 29. März 2006 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 c Nr. 1 a) Auch bei langer Trennungszeit erfordert die Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Un

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Okt. 2004 - XII ZR 319/01

bei uns veröffentlicht am 06.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 319/01 Verkündet am: 6. Oktober 2004 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Nov. 2011 - XII ZR 35/09

bei uns veröffentlicht am 30.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 35/09 Verkündet am: 30. November 2011 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2013 - XII ZB 268/13

bei uns veröffentlicht am 18.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 268/13 vom 18. Dezember 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 1361 b Abs. 3 Satz 2 Eine Vergütung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung kann auch zugesprochen

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2004 - XII ZR 183/02

bei uns veröffentlicht am 17.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 183/02 Verkündet am: 17. November 2004 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juni 2006 - XII ZR 147/04

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 2/00 Verkündet am: 22. Januar 2003 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Nov. 2000 - XII ZR 212/98

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 212/98 Verkündet am: 29. November 2000 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Feb. 2003 - XII ZR 19/01

bei uns veröffentlicht am 19.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 19/01 Verkündet am: 19. Februar 2003 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2003 - IX ZR 181/99

bei uns veröffentlicht am 13.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 181/99 Verkündet am: 13. März 2003 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein EheG a.F. §§ 15a, 17 Abs. 2 (EGBGB n.

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juli 2008 - XII ZR 109/05

bei uns veröffentlicht am 16.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 109/05 Verkündet am: 16. Juli 2008 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Juli 2008 - XII ZR 177/06

bei uns veröffentlicht am 30.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 177/06 Verkündet am: 30. Juli 2008 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juni 2010 - XII ZR 124/08

bei uns veröffentlicht am 02.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 124/08 Verkündet am: 2. Juni 2010 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2006 - XII ZR 141/04

bei uns veröffentlicht am 25.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 141/04 Verkündet am: 25. Oktober 2006 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2012 - XII ZR 73/10

bei uns veröffentlicht am 18.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 73/10 Verkündet am: 18. April 2012 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2000 - XII ZR 278/98

bei uns veröffentlicht am 13.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 278/98 Verkündet am: 13. Dezember 2000 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgeric

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2006 - V ZR 71/06

bei uns veröffentlicht am 17.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 71/06 Verkündet am: 17. November 2006 Weschenfelder, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2008 - XII ZR 63/07

bei uns veröffentlicht am 17.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 63/07 Verkündet am: 17. Dezember 2008 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2000 - XII ZR 174/98

bei uns veröffentlicht am 27.09.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 174/98 Verkündet am: 27. September 2000 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Nov. 2017 - L 19 R 287/14

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird Ziff. 2 des Tenors des Gerichtsbescheides des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.03.2014 aufgehoben. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. II. Die Berufung des Beig

Oberlandesgericht München Beschluss, 27. Apr. 2016 - 12 UF 98/13

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners hin wird der Beschluss des Amtsgerichts München vom 19.10.2012 aufgehoben und der Antrag der Antragstellerin abgewiesen. 2. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des

Oberlandesgericht München Hinweisbeschluss, 03. Aug. 2018 - 16 UF 645/18

bei uns veröffentlicht am 03.08.2018

Tenor Nach vorläufiger Auffassung des Senats ist die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 25.05.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Erding vom 23.04.2018, Az. 6 F 565/17, zulässig. Insbesondere is

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 07. Okt. 2014 - 1 K 1589/13

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor 1. Der Bescheid über Eigenheimzulage ab 2005 vom 13.08.2012 und die Einspruchsentscheidung vom 25.10.2013 werden aufgehoben, soweit sie zur Eigenheimzulage für 2005 ergangen sind. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Sept. 2016 - 4 N 14.546

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tenor I. § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Antragsgegners für die Erhebung eines Kurbeitrages vom 14. März 2013 wird für unwirksam erklärt, soweit Ehegatten und einkommensteuerrechtlich dem Haushalt des Beitragspflichtigen zugere

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Aug. 2015 - 16 WF 1133/15

bei uns veröffentlicht am 24.08.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erding vom 17.07.2015 dahingehend abgeändert, dass der Antragstellerin ratenfreie Verfahrenskostenhilfe ab Antragstellung unter B

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 24. Nov. 2015 - 11 UF 1140/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 11 UF 1140/15 IM NAMEN DES VOLKES Beschluss 24.11.2015 002 F 131/15 AG Cham Hoyer, JHSekr’in Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Normenkette: Leitsatz:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Apr. 2014 - 10 C 12.195

bei uns veröffentlicht am 07.04.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Dem Kläger kann weder nach § 166 VwGO in Verbind

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 26. Nov. 2018 - 1 BvR 1511/14

bei uns veröffentlicht am 26.11.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 08. Juni 2018 - L 1 R 21/16 B

bei uns veröffentlicht am 08.06.2018

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 28. Oktober 2015 wird aufgehoben. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Kläger wendet sich gegen die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH).

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 17. Apr. 2018 - 11 U 121/17

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 25.08.2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist

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Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig...
Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig...
(1) Der angemessene Unterhalt der Familie umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten...
(1) Der angemessene Unterhalt der Familie umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten...
Leistet ein Ehegatte zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag als ihm obliegt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen.
Leistet ein Ehegatte zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag als ihm obliegt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen.
(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der...
(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der...
(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der...
(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der...