Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1136 Rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1136 Rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Eine Vereinbarung, durch die sich der Eigentümer dem Gläubiger gegenüber verpflichtet, das Grundstück nicht zu veräußern oder nicht weiter zu belasten, ist nichtig.

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published on 06.12.2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 134/17 vom 6. Dezember 2018 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 12; BGB § 183 Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußer
published on 06.12.2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 94/16 vom 6. Dezember 2018 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 1069 Abs. 1; WEG §§ 35, 42 a) Zu den nach § 1069 Abs. 1 BGB auf die Bestellung eines Nießbrauchs an
published on 08.07.2019 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
published on 19.03.2009 00:00

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das am 14.3.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 1 O 256/07 – wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist vorläufig
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