Bewertungsgesetz - BewG | § 61 Anwendung des vergleichenden Verfahrens

Das vergleichende Verfahren ist auf Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau, auf Obstbau und auf Baumschulen als Nutzungsteile (§ 37 Abs. 1 Satz 2) anzuwenden.

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§ 61 BewG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 61 BewG wird zitiert von 1 anderen §§ im Bewertungsgesetz.

Bewertungsgesetz - BewG | § 48a Einheitswert bestimmter intensiv genutzter Flächen


Werden Betriebsflächen durch einen anderen Nutzungsberechtigten als den Eigentümer bewirtschaftet, so ist 1. bei der Sonderkultur Spargel (§ 52),2. bei den gärtnerischen Nutzungsteilen Gemüse, Blumen- und Zierpflanzenbau sowie Baumschulen (§ 61),3. b
§ 61 BewG zitiert 1 andere §§ aus dem Bewertungsgesetz.

Bewertungsgesetz - BewG | § 37 Ermittlung des Ertragswerts


(1) Der Ertragswert der Nutzungen wird durch ein vergleichendes Verfahren (§§ 38 bis 41) ermittelt. Das vergleichende Verfahren kann auch auf Nutzungsteile angewendet werden. (2) Kann ein vergleichendes Verfahren nicht durchgeführt werden, so ist de

Referenzen - Urteile | § 61 BewG

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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Juli 2006 - 8 K 36/02

bei uns veröffentlicht am 13.07.2006

Tatbestand   1  Streitig ist die bewertungsrechtliche Behandlung von Zuckermais bei der Feststellung des Einheitswerts eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. 2  Die Kl. betreiben in der Rechtsform

Referenzen

(1) Der Ertragswert der Nutzungen wird durch ein vergleichendes Verfahren (§§ 38 bis 41) ermittelt. Das vergleichende Verfahren kann auch auf Nutzungsteile angewendet werden. (2) Kann ein vergleichendes Verfahren nicht durchgeführt werden, so ist der Ertragswert...