Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 31

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 31
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Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Inhaltsverzeichnis

Auf Sicherungsfälle, die vor dem 1. Januar 1999 eingetreten sind, ist dieses Gesetz in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung anzuwenden.

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published on 14/09/2016 00:00

Tenor I.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 18.02.2016 - 3 Ca 2160/15 - abgeändert und 1.die Beklagte verurteilt, an den Kläger rückständige Betriebsrente aus dem Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum
published on 29/02/2012 00:00

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Widerruf einer betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützun
published on 08/06/2004 00:00

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Herabsetzung bzw. der Widerruf der Betriebsrentenansprüche der Klägerin mit Schreiben der Beklagten vom 24.02.2004 unwirksam ist, und die Beklagte weiterhin verpflichtet ist, an die Klägerin die ihr zustehende
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