Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 32

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 32
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Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Inhaltsverzeichnis

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die §§ 7 bis 15 treten am 1. Januar 1975 in Kraft.

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(1) Versorgungsempfänger, deren Ansprüche aus einer unmittelbaren Versorgungszusage des Arbeitgebers nicht erfüllt werden, weil über das Vermögen des Arbeitgebers oder über seinen Nachlaß das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, und ihre Hinterbli
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published on 17/09/2013 00:00

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 2011 - 6 Sa 478/11 - wird zurückgewiesen. Aus Gründen der Klarstellung wird de
published on 17/09/2013 00:00

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Januar 2011 - 6 Sa 1145/10 - wird zurückgewiesen. Aus Gründen der Klarstellung wird de
published on 17/09/2013 00:00

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Januar 2011 - 6 Sa 1146/10 - wird zurückgewiesen. Aus Gründen der Klarstellung wird de
published on 17/09/2013 00:00

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 2011 - 6 Sa 482/11 - wird zurückgewiesen. Aus Gründen der Klarstellung wird de
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