Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 77 Kostentragung und erstattungsfähige Kosten

(1) Für die Kostentragungspflicht der Beteiligten und die Erstattungsfähigkeit von Kosten gelten die Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend, sofern sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt.

(2) Wird eine Disziplinarverfügung trotz Vorliegens eines Dienstvergehens aufgehoben, können die Kosten ganz oder teilweise dem Beamten auferlegt werden.

(3) In Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Fristsetzung (§ 62) hat das Gericht zugleich mit der Entscheidung über den Fristsetzungsantrag über die Kosten des Verfahrens zu befinden.

(4) Kosten im Sinne dieser Vorschrift sind auch die Kosten des behördlichen Disziplinarverfahrens.

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Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 62 Antrag auf gerichtliche Fristsetzung


(1) Ist ein behördliches Disziplinarverfahren nicht innerhalb von sechs Monaten seit der Einleitung durch Einstellung, durch Erlass einer Disziplinarverfügung oder durch Erhebung der Disziplinarklage abgeschlossen worden, kann der Beamte bei dem Geri

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142 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juni 2004 - RiSt (R) 1/02

bei uns veröffentlicht am 09.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL RiSt(R) 1/02 vom 9. Juni 2004 in dem Disziplinarverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein LRiG NW § 4, LBG NW §§ 57 Satz 3, 83 Abs. 1 a) Ein Richter, der einen Beihilfebetrug begeht, ist aus dem

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Apr. 2019 - 16b DZ 17.1053

bei uns veröffentlicht am 09.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gründe Der auf die Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (ernstliche Zweifel an

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. März 2019 - 16b DS 18.2579

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe 1. Dem 1983 geborenen Antragsteller, einem Zolloberinspektor, wird vorgeworfen, ein einh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Feb. 2019 - 16b D 19.11

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Die Berufung wird verworfen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe I. Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29. N

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 28. Dez. 2017 - AN 13a DS 17.01351

bei uns veröffentlicht am 28.12.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der am … 1971 geborene Antragsteller steht als Polizeiobermeister im Dienste der Antragsgegne

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Okt. 2014 - M 13B K9 14.4875

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor I. Das Verfahren M 13B DK 12.4882 wird aufgrund der Anhörungsrüge des Antragsgegners vom ... Oktober 2014 unter dem Aktenzeichen M 13B K9 14.4875 fortgesetzt. II. Der Beschluss vom 30. September 2014 im Verfahren M 13B

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 19. Jan. 2017 - RO 10 B DS 16.1490

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor I. Die mit Verfügung der Bundespolizeidirektion München vom 29. April 2016 angeordnete vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von 25% der Dienstbezüge des Antragstellers werden ausgesetzt. II. Die Antrag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Juli 2014 - 16b D 11.601

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand I. Der 19... geborene Beklagte h

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Feb. 2016 - AN 13a D 15.00582

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor 1. Unter Abänderung der Disziplinarverfügung der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Suhl, vom 4. Dezember 2014 und des Widerspruchsbescheides der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion ... vom 26. März 2015 wird gegen d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2015 - 16b DZ 14.2130

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gründe Der am 24. September 2014 durch den vormaligen Bevollmächtigten des Bekl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2015 - 16b DZ 12.1868

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gründe Der auf den Zulassungsgrund des § 64 Abs. 2 BDG i. V. m. § 124 Abs. 2 Nr.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2015 - 16b DS 14.2043

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Die fristgerecht gemäß § 67 Abs. 1 BDG i. V. m. § 147 Abs. 1 VwGO am 8. September

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Juli 2014 - 16b D 13.633

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor I. Unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 22. Januar 2013 wird die Disziplinarklage abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Die Revi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2016 - 16b D 14.2351

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 26. Juli 2010 wird aufgehoben. II. Der Beklagte wird in das Amt eines Polizeimeisters (Besoldungsgruppe A7 BBesO) versetzt. III. Die Kosten des Ve

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 31. Juli 2017 - AN 13a D 17.01317

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird für den Abschluss des Disziplinarverfahrens eine Frist bis zum 30. November 2017 gesetzt. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Mit Verfüg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2015 - 16b D 14.642

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand I. Der 19... geborene Beamte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 04. Juni 2014 - 16b D 13.707

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 4. Februar 2013 wird abgeändert. Gegen den Beklagten wird die Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge um ein Zehntel auf die Dauer von drei Jahren erkannt. II.

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. März 2015 - M 19B DK 14.4637

bei uns veröffentlicht am 30.03.2015

Tenor I. Gegen den Beklagten wird wegen eines Dienstvergehens auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 24. Feb. 2014 - 10B DK 12.1927

bei uns veröffentlicht am 24.02.2014

Tenor I. Dem Beklagten wird das Ruhegehalt aberkannt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Gegen den Beklagten wurde Disziplinarklage erhoben mit dem Ziel der Aberkennung der Ru

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2015 - 16b D 14.1328

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor I. In Abänderung der Ziff. I des Urteils des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 9. Mai 2014 wird gegen den Beklagten auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt. II. Der Beklagte träg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2015 - 16b D 13.862

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor I. Unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 19. März 2013 wird gegen den Beklagten auf die Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge um 1/25 auf die Dauer von 36 Monaten erkannt. II. Die Kl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2015 - 16b D 13.778

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand I. Der 19... geborene Beklagt

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Dez. 2014 - AN 12 a D 14.01412

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der am …1953 geborene Kläger trat am 18. Juni 1985 zunächst als Arbeiter beim Postamt … in den Di

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Apr. 2017 - 16b D 14.2336

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Der 1952 geborene Beklagte machte nach bestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Juli 2015 - 16b DZ 15.542

bei uns veröffentlicht am 20.07.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gründe Der auf den Zulassungsgrund des § 64 Abs. 2 BDG i. V. m.. § 124 Abs. 2 Nr. 1

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juni 2016 - 16b D 15.2416

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Der 1962 geborene Beklagte absolvier

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juni 2016 - 16b D 13.993

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 19. März 2013 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird in das Amt einer Postoberschaffnerin (Besoldungsgruppe A 3 BBesO) versetzt. III. Die Kosten des Verfahrens

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2017 - 16b D 15.1182

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 30. März 2015 wird abgeändert. Der Beklagte wird in das Amt eines Zollobersekretärs (BesGr A 7 BBesO) versetzt. II. Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden gege

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 13. Dez. 2018 - 17 A 11/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 24. November 2018 wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 27. Nov. 2018 - 14 LB 2/17

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer - vom 13. Oktober 2017 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Koste

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Okt. 2018 - 2 B 30/18

bei uns veröffentlicht am 22.10.2018

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie auf Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO i.V.m. §§ 3, 69 BDG) gestützte Besch

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 26. Sept. 2018 - 14 MB 1/18

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Tenor Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer - vom 13. Juni 2018 wird geändert. Die Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung der Antragstellerin und die Einbehaltung von 25 Prozent der monatlichen Dienstbezüg

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 13. Juni 2018 - 17 B 4/17

bei uns veröffentlicht am 13.06.2018

Tenor Die Anträge werden abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe 1 Die Kammer kann über die Anträge der Antragstellerin ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheiden. Über Anträge in einstweili

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 07. Juni 2018 - 17 A 10/15

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Dem Beklagten wird das Ruhegehalt aberkannt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 07. Juni 2018 - 17 A 1/17

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urte

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Apr. 2018 - 2 C 59/16

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tatbestand 1 Gegenstand des Verfahrens ist die disziplinarrechtliche Ahndung des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, der durch ein ausländisches Strafgericht abgeu

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 29. Jan. 2018 - 14 MB 3/17

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer - vom 7. November 2017 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe 1 Die Beschwerde

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 05. Jan. 2018 - 14 MB 2/17

bei uns veröffentlicht am 05.01.2018

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 17. Kammer – vom 18. Oktober 2017 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe 1 D

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 19. Dez. 2017 - 14 LA 1/17

bei uns veröffentlicht am 19.12.2017

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer, Einzelrichter - vom 19. Dezember 2016 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Nov. 2017 - 2 C 25/17

bei uns veröffentlicht am 17.11.2017

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft ein Disziplinarklageverfahren; im Vordergrund steht ein angeschuldigter Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht.

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2017 - NotSt (Brfg) 4/17

bei uns veröffentlicht am 13.11.2017

Tenor Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das ihm am 4. Mai 2017 zugestellte Urteil des Notarsenats des Oberlandesgerichts Celle zuzulassen, wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2017 - NotSt (Brfg) 3/17

bei uns veröffentlicht am 13.11.2017

Tenor Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das ihm am 16. März 2017 zugestellte Urteil des Notarsenats des Oberlandesgerichts Celle zuzulassen, wird zurückgewiesen.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - 14 LB 4/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 17. Kammer – vom 15. Juni 2016 wird geändert. Der Beklagte wird in das Amt eines Polizeiobermeisters (Besoldungsgruppe A8) versetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. D

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Sept. 2017 - 2 B 6/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und § 69 BDG) gestützte Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Sept. 2017 - 2 B 14/17

bei uns veröffentlicht am 18.09.2017

Gründe 1 Die allein auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 41 DiszG BE, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde des Beklagten ist unbegründet.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Aug. 2017 - 2 B 10/17

bei uns veröffentlicht am 29.08.2017

Gründe 1 1. Der 1963 geborene Beklagte steht als Postbetriebsassistent (Besoldungsgruppe A 6vz) im Dienst der Klägerin. Er war zuletzt als Gruppenleiter im

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Aug. 2017 - 2 B 76/16

bei uns veröffentlicht am 29.08.2017

Gründe 1 1. Der 1972 geborene Beklagte ist Polizeiobermeister (Besoldungsgruppe A 8) im Dienst des Klägers.

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2017 - NotSt (Brfg) 1/17

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 2. Senats für Notarsachen des OLG Frankfurt am Main vom 14. Dezember 2016 wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2017 - NotSt (Brfg) 2/17

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Notarsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 8. Dezember 2016 wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2017 - NotSt (Brfg) 2/16

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das ihm am 3. Dezember 2016 zugestellte Urteil des Notarsenats bei dem Oberlandesgericht Celle zuzulassen, wird zurückgewiesen.

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(1) Ist ein behördliches Disziplinarverfahren nicht innerhalb von sechs Monaten seit der Einleitung durch Einstellung, durch Erlass einer Disziplinarverfügung oder durch Erhebung der Disziplinarklage abgeschlossen worden, kann der Beamte bei dem Gericht die...