Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 59 Inkrafttreten

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Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen Inhaltsverzeichnis

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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published on 12/07/2018 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höh
published on 11/09/2015 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Pr
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