Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 77 Nichterfüllung von Pflichten

(1) Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. Außerhalb des Dienstes ist dieses nur dann ein Dienstvergehen, wenn die Pflichtverletzung nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

(2) Bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten sowie früheren Beamtinnen mit Versorgungsbezügen und früheren Beamten mit Versorgungsbezügen gilt es als Dienstvergehen, wenn sie

1.
sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen,
2.
an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen,
3.
gegen die Verschwiegenheitspflicht, gegen die Anzeigepflicht oder das Verbot einer Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses oder gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen verstoßen oder
4.
einer Verpflichtung nach § 46 Absatz 1, 2, 4 oder 7 oder § 57 schuldhaft nicht nachkommen.
Satz 1 Nummer 1 bis 3 gilt auch für frühere Beamtinnen mit Anspruch auf Altersgeld und frühere Beamte mit Anspruch auf Altersgeld.

(3) Die Verfolgung von Dienstvergehen richtet sich nach dem Bundesdisziplinargesetz.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 2 Sachlicher Geltungsbereich


(1) Dieses Gesetz gilt für die 1. von Beamten während ihres Beamtenverhältnisses begangenen Dienstvergehen (§ 77 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes) und2. von Ruhestandsbeamten a) während ihres Beamtenverhältnisses begangenen Dienstvergehen (§ 77 Abs.
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 46 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit


(1) Beamtinnen und Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, sind verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis Folge zu leisten, wenn ihnen im Dienstbereich ihres früheren Dienstherrn ein Amt ihrer früher

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 57 Erneute Berufung


Die in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sind verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Folge zu leisten, wenn ihnen im Dienstbereich ihres früheren Dienstherrn ein Amt mit mindestens de

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108 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juni 2004 - RiSt (R) 1/02

bei uns veröffentlicht am 09.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL RiSt(R) 1/02 vom 9. Juni 2004 in dem Disziplinarverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein LRiG NW § 4, LBG NW §§ 57 Satz 3, 83 Abs. 1 a) Ein Richter, der einen Beihilfebetrug begeht, ist aus dem

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 21. März 2019 - AN 13b D 18.00616

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor 1. Gegen den Beklagten wird auf die Disziplinarmaßnahme der Zurückstufung in das Amt eines Polizeiobermeisters (BesGr. A 8) erkannt. 2. Der Beklagte darf vor Ablauf von drei Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Ent

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. März 2019 - 16b DS 18.2579

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe 1. Dem 1983 geborenen Antragsteller, einem Zolloberinspektor, wird vorgeworfen, ein einh

Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. Jan. 2019 - M 13B DA 19.160

bei uns veröffentlicht am 23.01.2019

Tenor Gemäß § 27 BDG wird ohne vorherige Anhörung (§ 33 Abs. 4 StPO) angeordnet: I. Die Durchsuchung der im Allein- oder Mitgewahrsam des Antragsgegners befindlichen Wohnungen in ... Straße ..., ... sowie in ...straße, ...

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Juli 2014 - 16b D 11.601

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand I. Der 19... geborene Beklagte h

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Feb. 2016 - AN 13a D 15.00582

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor 1. Unter Abänderung der Disziplinarverfügung der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Suhl, vom 4. Dezember 2014 und des Widerspruchsbescheides der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion ... vom 26. März 2015 wird gegen d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2015 - 6 ZB 14.2121

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 28. August 2014 - M 21 K 12.3098 - wird abgelehnt. II. Die Beklagte hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2015 - 16b DZ 12.1868

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gründe Der auf den Zulassungsgrund des § 64 Abs. 2 BDG i. V. m. § 124 Abs. 2 Nr.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Juli 2014 - 16b D 13.633

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor I. Unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 22. Januar 2013 wird die Disziplinarklage abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Die Revi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2016 - 16b D 14.2351

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 26. Juli 2010 wird aufgehoben. II. Der Beklagte wird in das Amt eines Polizeimeisters (Besoldungsgruppe A7 BBesO) versetzt. III. Die Kosten des Ve

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2015 - 16b D 14.642

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand I. Der 19... geborene Beamte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Endurteil, 09. Mai 2018 - 16a D 16.1597

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand Der Rechtsstreit betrifft die Bemessung der Disziplinarmaßnahme für die Steuerhinterziehung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 04. Juni 2014 - 16b D 13.707

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 4. Februar 2013 wird abgeändert. Gegen den Beklagten wird die Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge um ein Zehntel auf die Dauer von drei Jahren erkannt. II.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Apr. 2014 - 21 S 14.1447

bei uns veröffentlicht am 25.04.2014

Tenor I. Die Verwaltungsstreitsachen M 21 S 14.1447 und M 21 S 14.1460 werden zur gemeinsamen Entscheidung miteinander verbunden. II. Die Anträge werden abgelehnt. III. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahr

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 18. Juli 2016 - AN 13b D 16.00620

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird in das Amt eines Polizeimeisters (BesGr. A 7) zurückgestuft. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Mit der vorliegenden Disziplinarklage erstrebt der Kläger die Z

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 24. Feb. 2014 - 10B DK 12.1927

bei uns veröffentlicht am 24.02.2014

Tenor I. Dem Beklagten wird das Ruhegehalt aberkannt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Gegen den Beklagten wurde Disziplinarklage erhoben mit dem Ziel der Aberkennung der Ru

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2015 - 16b D 14.1328

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor I. In Abänderung der Ziff. I des Urteils des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 9. Mai 2014 wird gegen den Beklagten auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt. II. Der Beklagte träg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2015 - 16b D 13.862

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor I. Unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 19. März 2013 wird gegen den Beklagten auf die Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge um 1/25 auf die Dauer von 36 Monaten erkannt. II. Die Kl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2015 - 16b D 13.778

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand I. Der 19... geborene Beklagt

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 23. Juli 2015 - AN 13b D 14.00989

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird in das Amt eines Verwaltungssekretärs (BesGr. A 6) zurückgestuft. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Mit der vorliegenden Disziplinarklage begehrt die Klägerin

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Nov. 2018 - AN 13a D 18.00600

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

Tenor 1. Gegen den Beklagten wird auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Mit der vorliegenden Disziplinark

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Apr. 2017 - 16b D 14.2336

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Der 1952 geborene Beklagte machte nach bestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Juli 2015 - 14 B 14.1598

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 14 B 14.1598 Im Namen des Volkes Urteil vom 14. Juli 2015 (VG Bayreuth, Entscheidung vom 14. Juni 2013, Az.: B 5 K 12.345) 14. Senat Sachgebietsschlüssel: 1314

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juni 2016 - 16b D 15.2416

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Der 1962 geborene Beklagte absolvier

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juni 2016 - 16b D 13.993

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 19. März 2013 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird in das Amt einer Postoberschaffnerin (Besoldungsgruppe A 3 BBesO) versetzt. III. Die Kosten des Verfahrens

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2017 - 16b D 15.1182

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 30. März 2015 wird abgeändert. Der Beklagte wird in das Amt eines Zollobersekretärs (BesGr A 7 BBesO) versetzt. II. Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden gege

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 23. Juni 2016 - AN 13b DS 16.00859

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor 1. Die vorläufige Dienstenthebung des Antragstellers wird ausgesetzt. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Gründe I. Der Antragsteller begehrt

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Aug. 2018 - 2 B 5/18

bei uns veröffentlicht am 28.08.2018

Gründe 1 1. Der ... geborene Kläger war seit dem Jahr 1992 zunächst Beamter im Polizeidienst des Landes Sachsen-Anhalt, u.a. im Rahmen eines Sondereinsatzko

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Mai 2018 - 1 C 15/17

bei uns veröffentlicht am 29.05.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme seiner Einbürgerung in den deutschen Staatsverband, welche die Beklagte darauf stützt, dass dieser bei der Einbür

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Apr. 2018 - 2 C 59/16

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tatbestand 1 Gegenstand des Verfahrens ist die disziplinarrechtliche Ahndung des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, der durch ein ausländisches Strafgericht abgeu

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Nov. 2017 - 2 C 25/17

bei uns veröffentlicht am 17.11.2017

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft ein Disziplinarklageverfahren; im Vordergrund steht ein angeschuldigter Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Juni 2017 - 2 B 50/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

Gründe 1 1. Der 1967 geborene Beklagte steht als Obersekretär (Besoldungsgruppe A 7) im Justizvollzugsdienst des Klägers. Während seiner Tätigkeit in der Ju

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 02. Mai 2017 - 2 B 21/16

bei uns veröffentlicht am 02.05.2017

Gründe 1 1. Die Beklagte ist Polizeiobermeisterin (Besoldungsgruppe A 8) im Dienst des Klägers. Das wegen Betrugsverdachts gegen die Beklagte eingeleitete Strafverfahren

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 02. Mai 2017 - 2 B 20/16

bei uns veröffentlicht am 02.05.2017

Gründe 1 1. Der Beklagte ist Polizeimeister (Besoldungsgruppe A 7) im Dienst des Klägers. Durch im Jahre 2006 rechtskräftig gewordenen Strafbefehl des Amtsgerichts G. wu

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 30. März 2017 - 15 A 17/16

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin führt die Disziplinarklage gegen den beklagten Polizeivollzugsbeamten im Rang eines Polizeimeisters mit dem Ziel seiner Entfernung aus dem Dienst. 2 Der 1961 geborene Beklagte besuchte von 1968 bis zum Abschluss der

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. März 2017 - 2 B 42/16

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Gründe 1 1. Der 1950 geborene Beklagte war vor seinem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand im Jahre 2013 Oberstudienrat (Besoldungsgruppe A 14) im Dienst des Klägers un

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. März 2017 - 2 B 19/16

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Gründe 1 1. Die Beklagte ist Polizeimeisterin (Besoldungsgruppe A 7) im Dienst des Klägers. Das Landgericht M. verurteilte die Beklagte im Jahre 2009 wegen Betrugs in 40

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 14. Nov. 2016 - DL 13 S 1510/16

bei uns veröffentlicht am 14.11.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 28. Juli 2016 - DL 10 K 2205/16 - geändert. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, das gegen den Antragsteller eingeleitete Disziplinarverfahren bis z

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 05. Okt. 2016 - 3d A 87/14.O

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 P

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Sept. 2016 - 2 C 17/15

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tatbestand 1 Die Kläger sind die Erben eines 2015 verstorbenen Ruhestandsbeamten, der bis 2011 im Bundesdienst beschäftigt war. In einem vorausgegangenen Disziplinarverf

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. Juli 2016 - 2 B 24/16

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie auf einen Verfahrensfehler (§ 67 Satz 1 LDG NW und § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO) gestützte Beschwerd

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 22. März 2016 - 14 LB 4/11

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 15. Juni 2011 - 17 A 18/09 - wird geändert. Das Ruhegehalt wird um ein Fünftel auf drei Jahre gekürzt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Kosten des Verf

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 14. März 2016 - 14 LB 8/13

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des SchleswigHolsteinischen Verwaltungsgerichts -17. Kammer - vom 8. August 2013 geändert. Dem Beklagten wird das Ruhegehalt aberkannt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Feb. 2016 - 3d A 1608/11.O

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110%

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Dez. 2015 - DB 13 S 1634/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 22. März 2013 - DB 8 K 1252/12 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2015 - 16 LB 3/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 22. Kammer - vom 15. Februar 2012 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig volls

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2015 - 2 C 6/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tatbestand 1 Das Verfahren betrifft die disziplinarrechtliche Ahndung eines von einem Feuerwehrbeamten innerdienstlich begangenen Diebstahls.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2015 - 2 C 50/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die Bemessung der Disziplinarmaßnahme für außerdienstliche Untreuehandlungen eines Polizeibeamten.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 18. Nov. 2015 - 3d A 105/12.BDG

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegun

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 28. Okt. 2015 - 3d A 1161/11.O

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens aller Rechtszüge. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Siche

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(1) Beamtinnen und Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, sind verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis Folge zu leisten, wenn ihnen im Dienstbereich ihres früheren Dienstherrn ein Amt ihrer früheren oder einer...
(1) Beamtinnen und Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, sind verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis Folge zu leisten, wenn ihnen im Dienstbereich ihres früheren Dienstherrn ein Amt ihrer früheren oder einer...
Die in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sind verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Folge zu leisten, wenn ihnen im Dienstbereich ihres früheren Dienstherrn ein Amt mit mindestens demselben...
Die in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sind verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Folge zu leisten, wenn ihnen im Dienstbereich ihres früheren Dienstherrn ein Amt mit mindestens demselben...