Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 42 Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens

(1) Wird eine Entscheidung, die den Verlust der Beamtenrechte bewirkt hat, im Wiederaufnahmeverfahren durch eine Entscheidung ersetzt, die diese Wirkung nicht hat, gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen. Beamtinnen und Beamte haben, sofern sie die Altersgrenze noch nicht erreicht haben und dienstfähig sind, Anspruch auf Übertragung eines Amtes derselben oder einer mindestens gleichwertigen Laufbahn wie ihr bisheriges Amt und mit mindestens demselben Endgrundgehalt. Bis zur Übertragung des neuen Amtes erhalten sie die Besoldung, die ihnen aus ihrem bisherigen Amt zugestanden hätte.

(2) Ist aufgrund des im Wiederaufnahmeverfahren festgestellten Sachverhalts oder aufgrund eines rechtskräftigen Strafurteils, das nach der früheren Entscheidung ergangen ist, ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis eingeleitet worden, verliert die Beamtin oder der Beamte die ihr oder ihm nach Absatz 1 zustehenden Ansprüche, wenn auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt wird. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung können die Ansprüche nicht geltend gemacht werden.

(3) Absatz 2 gilt entsprechend in Fällen der Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe oder von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf wegen eines Verhaltens im Sinne des § 34 Abs. 1 Nr. 1.

(4) Auf die Besoldung nach Absatz 1 Satz 3 wird ein anderes Arbeitseinkommen oder ein Unterhaltsbeitrag angerechnet. Die Beamtinnen und Beamten sind hierüber zur Auskunft verpflichtet.

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zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 6 §§ in anderen Gesetzen.

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte


(1) Hat das Beamtenverhältnis, aus dem der Beamte in den Ruhestand tritt, oder ein unmittelbar vorangehendes anderes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis bereits am 31. Dezember 1991 bestanden, bleibt der zu diesem Zeitpunkt erreichte Ruhegehaltss

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung


(1) Der Anspruch der Witwen und Waisen auf Versorgungsbezüge erlischt 1. für jeden Berechtigten mit dem Ende des Monats, in dem er stirbt,2. für jede Witwe außerdem mit dem Ende des Monats, in dem sie heiratet,3. für jede Waise außerdem mit dem Ende

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung


(1) Ein Ruhestandsbeamter, 1. gegen den wegen einer vor Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen Tat eine Entscheidung ergangen ist, die nach § 41 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes zum Verlust der Beamtenrechte geführt hätte, oder2. der wegen ei

Soldatengesetz - SG | § 52 Wiederaufnahme des Verfahrens


Wird ein Urteil mit den Folgen des § 48 im Wiederaufnahmeverfahren durch ein Urteil ersetzt, das diese Folgen nicht hat, so gilt § 42 Abs. 1, 2 und 4 des Bundesbeamtengesetzes entsprechend.
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 93 Altersteilzeit


(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann auf Antrag, der sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken muss, Teilzeitbeschäftigung als Altersteilzeit mit der Hälfte der bisherigen Arbeitszeit, höchstens der Hälf

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 132 Dienstrechtliche Stellung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und leitenden Personals der Hochschulen


(1) Professorinnen und Professoren werden, soweit kein privatrechtliches Dienstverhältnis begründet wird, bei erstmaliger Berufung in das Professorenverhältnis für sechs Jahre zu Beamtinnen auf Zeit und Beamten auf Zeit ernannt. Abweichend hiervon is

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 43 Gnadenrecht


Der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten oder der von ihr oder ihm bestimmten Stelle steht hinsichtlich des Verlustes der Beamtenrechte das Gnadenrecht zu. Wird im Gnadenweg der Verlust der Beamtenrechte in vollem Umfang beseitigt, gilt ab di
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 34 Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe


(1) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im Sinne des § 6 Absatz 3 Nummer 1 können außerdem entlassen werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe vorliegt: 1. ein Verhalten, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung

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96 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Juni 2011 - XII ZB 186/08

bei uns veröffentlicht am 01.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 186/08 vom 1. Juni 2011 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1587 f, 1587 Abs. 2 aF, 1587 a Abs. 2 Nr. 3 a Wurde der die Versorgungszusage enthaltende Arbeitsvertr

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 05. Apr. 2016 - AN 1 K 15.00638

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 1 K 15.00638 Im Namen des Volkes Urteil vom 5. April 2016 1. Kammer Sachgebiets-Nr: 1334 Hauptpunkte: Versorgungsabschlag bei einem Bea

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Jan. 2016 - Au 2 K 14.1585

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die am ... 1974 g

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 28. Sept. 2017 - AN 1 E 17.01739

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Antragstellerin vorläufig von der Verpflichtung zur Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung gemäß der Anordnung vom 4. Juli 2017 freizustellen. 2. Die Antragsgegnerin trägt

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Feb. 2016 - AN 13a D 15.00582

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor 1. Unter Abänderung der Disziplinarverfügung der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Suhl, vom 4. Dezember 2014 und des Widerspruchsbescheides der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion ... vom 26. März 2015 wird gegen d

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Feb. 2014 - 5 E 14.568

bei uns veröffentlicht am 14.02.2014

Tenor I. Die Antragstellerin ist bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache nicht verpflichtet, die Anordnung des Polizeipräsidiums ... vom ... Januar 2014 in der Gestalt der Anordnung vom ... Januar 2014 sowie vom ...

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Juli 2014 - W 1 K 13.1212

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Feb. 2016 - 3 B 15.534

bei uns veröffentlicht am 15.02.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München 3 B 15.534 Beschluss vom 15. Februar 2016 (VG Würzburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2013, Az.: W 1 K 12.1020) 3. Senat Sachgebietsschlüssel: 1330 Hauptpun

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Feb. 2014 - 21 K 12.817

bei uns veröffentlicht am 28.02.2014

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläuf

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Jan. 2015 - M 5 E 15.242

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe Gegenstand des Antrags auf Erlass einer

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 25. März 2014 - 5 K 12.761

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen seine Versetzung in den Ruhe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 25. März 2014 - 1 K 13.920

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Mai 2015 - M 21 K 13.5316

bei uns veröffentlicht am 08.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 21 K 13.5316 Im Namen des Volkes Urteil vom 8. Mai 2015 21. Kammer Sachgebiets-Nr. 1310 Hauptpunkte: Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten der Deutsche

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 06. Juni 2016 - B 5 E 16.386

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich gegen die Ano

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Nov. 2014 - M 21 K 12.2751

bei uns veröffentlicht am 21.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger steht als … (Besoldung

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Juli 2016 - M 5 E 16.2155

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500, EUR festgesetzt. Gründe I. Der 1957 geborene Antragsteller s

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Okt. 2014 - M 5 E 14.4731

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor I. Die Antragstellerin ist bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache nicht verpflichtet, die Anordnung des Polizeipräsidiums M. vom ... Oktober 2014 zur Teilnahme an einer polizeiärztlichen Untersuchung und Beg

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 19. Juni 2018 - AN 1 E 18.00667

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Antragstellerin vorläufig von der Verpflichtung zur Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung gemäß der Anordnung vom 27. März 2018 freizustellen. 2. Der Antragsgegner trägt di

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 14. Mai 2018 - 6 K 12087/17.TR

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor Der Bescheid der Bundespolizeidirektion Koblenz vom 13. Juni 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6. September 2017 wird aufgehoben. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten v

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. März 2018 - 7 C 21/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt Zugang zu Unterlagen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 17. Jan. 2018 - 1 K 886/17.NW

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor Der Bescheid vom 8. März 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. Juli 2017 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, den Kläger besoldungsrechtlich so zu stellen, als sei er nicht in den Ruhestand versetzt worden. Di

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 30. März 2017 - 15 A 17/16

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin führt die Disziplinarklage gegen den beklagten Polizeivollzugsbeamten im Rang eines Polizeimeisters mit dem Ziel seiner Entfernung aus dem Dienst. 2 Der 1961 geborene Beklagte besuchte von 1968 bis zum Abschluss der

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 07. Nov. 2016 - 3 K 3023/15

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides vom 22.04.2015 verpflichtet, die Klägerin in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land. 1T a t b e s t a n d 2Die Beteiligten streite

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2016 - 2 AZR 697/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 10. September 2015 - 16 Sa 7/15 - im Kostenausspruch und insoweit

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2016 - 2 AZR 609/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 10. Juli 2015 - 12 Sa 20/15 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2016 - 2 AZR 742/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 10. September 2015 - 16 Sa 6/15 - im Kostenausspruch und insoweit

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 20. Jan. 2016 - 6 A 2630/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der Antrag hat keinen Erfolg. 3Aus den i

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 19. Jan. 2016 - 6 A 2348/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der Antrag hat keinen Erfolg. 3Aus den i

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 21. Dez. 2015 - 6 A 2131/14

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg. 3Di

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 07. Sept. 2015 - 6 A 536/13

bei uns veröffentlicht am 07.09.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis zu 65.000,00 € festgesetzt. 1Gründe: 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 3Aus

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. Aug. 2015 - 9 S 155/13

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. Mai 2011 - 3 K 1840/10 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 De

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 18. Juni 2015 - 2 C 49/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 24 Abs. 1

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 16. Apr. 2015 - 5 K 3225/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. März 2015 - 2 C 37/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. 2

Bundesgerichtshof Urteil, 04. März 2015 - RiZ (R) 5/14

bei uns veröffentlicht am 04.03.2015

Tenor Die Revision des Antragsgegners gegen das Urteil des Dienstgerichtshofs für Richter bei dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2014 wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 03. Feb. 2015 - 2 A 10458/14

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 15. Februar 2012 werden der Bescheid des Direktors des Amtsgerichts Bad Dürkheim vom 18. März 2011 sowie der dazu ergangene Widerspruchsbescheid des Präsidenten des...

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 30. Jan. 2015 - 13 K 8291/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor Der Zurruhesetzungsbescheid des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. Oktober 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig volls

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 12. Dez. 2014 - 13 K 6791/13

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Der Zurruhesetzungs-bescheid vom 13. August 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil is

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 06. Nov. 2014 - 2 B 97/13

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers kann keinen Erfolg haben. Die geltend gemachten Revisionszulassungsgründe liegen nicht vor. Aufgrund des Darlegungserf

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 12. Sept. 2014 - 1 A 1637/12

bei uns veröffentlicht am 12.09.2014

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Verfügung des Vorstandes der Deutschen Post AG vom 15. Dezember 2009 über die Versetzung des Klägers in den Ruhestand nach Vollendung des 63. Lebensjahres sowie der diesbezügliche Widerspruchsbescheid

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 04. Sept. 2014 - 5 K 1470/13

bei uns veröffentlicht am 04.09.2014

Tenor Der Bescheid der Deutschen Post AG Niederlassung Brief vom 26.11.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.2.2013 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahr

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 30. Juli 2014 - 2 LB 2/14

bei uns veröffentlicht am 30.07.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 11. Kammer, Einzelrichterin - vom 7. März 2012 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts zugrunde

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 22. Juli 2014 - 4 S 1209/13

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 08. Dezember 2009 - 1 K 3033/09 - geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheids des Präsidenten des Oberlandesgerichts ... vom 19.12.2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 05. Juni 2014 - 2 C 22/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, er rügt insbesondere die unterlassene Durchführung eines betrieblichen Einglieder

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 10. Apr. 2014 - 2 B 80/13

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers hat mit der Maßgabe Erfolg, dass der Rechtsstreit gemäß § 133 Abs. 6 VwGO zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberv

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Apr. 2014 - 2 B 70/12

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Juni 2012 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. März 2014 - 2 C 50/11

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin ist Lehrerin und steht als Studiendirektorin (Besoldungsgruppe A 15) in Diensten des beklagten Landes. Mit Bescheid vom 27. September 2007 wurd

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. März 2014 - 2 B 49/12

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Revisionszulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegt nicht vor.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Feb. 2014 - 2 B 24/12

bei uns veröffentlicht am 21.02.2014

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers hat mit der Maßgabe Erfolg, dass der Rechtsstreit gemäß § 133 Abs. 6 VwGO zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberv

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(1) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im Sinne des § 6 Absatz 3 Nummer 1 können außerdem entlassen werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe vorliegt: 1. ein Verhalten, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der...
(1) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im Sinne des § 6 Absatz 3 Nummer 1 können außerdem entlassen werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe vorliegt: 1. ein Verhalten, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der...
(1) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im Sinne des § 6 Absatz 3 Nummer 1 können außerdem entlassen werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe vorliegt: 1. ein Verhalten, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der...
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(1) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im Sinne des § 6 Absatz 3 Nummer 1 können außerdem entlassen werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe vorliegt: 1. ein Verhalten, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der...