Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 57 Auslandsverpflichtungsprämie

(1) Einem Beamten, der sich verpflichtet hat, im Rahmen einer besonderen Verwendung im Ausland mindestens zwei Wochen Dienst zu leisten, kann eine Auslandsverpflichtungsprämie gewährt werden, wenn

1.
es sich um eine Verwendung nach § 56 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 handelt und
2.
die Verwendung im Rahmen einer über- oder zwischenstaatlichen Zusammenarbeit oder im Rahmen einer Mission der Europäischen Union oder einer internationalen Organisation erfolgt und
3.
die Europäische Union oder eine internationale Organisation Mitgliedern einer von ihr in denselben Staat entsandten Mission für materielle Mehraufwendungen und immaterielle Belastungen sowie für Reisekosten höhere auslandsbezogene Gesamtleistungen gewährt.
Der Höchstbetrag der Prämie entspricht dem Unterschiedsbetrag zur höheren auslandsbezogenen Gesamtleistung im auf die Verpflichtung folgenden Verwendungszeitraum.

(2) Für die Zahlung der Prämie gilt § 56 Absatz 2 Satz 6 und 7 entsprechend. Die Prämie darf nur gezahlt werden, wenn während der Mindestverpflichtungszeit ununterbrochen Anspruch auf Auslandsverwendungszuschlag bestand. Wird dieser Zeitraum aus Gründen nicht erreicht, die vom Beamten nicht zu vertreten sind, gilt § 3 Absatz 3 entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 43 Personalgewinnungs- und Personalbindungsprämie


(1) Einem zu gewinnenden Beamten oder Berufssoldaten kann eine nicht ruhegehaltfähige Personalgewinnungsprämie gewährt werden, 1. um einen oder mehrere gleichartige Dienstposten anforderungsgerecht besetzen zu können oder2. um sicherzustellen, dass F

Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 74a Übergangsregelung aus Anlass der Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften


(1) Für Beamte, Richter und Soldaten in Lebenspartnerschaften gelten für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2010 folgende Übergangsregelungen: 1. Für den Auslandszuschlag gelten § 55 und die Anlagen VIa bis VIh sowie die Rechtsverordnung na
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 3 Anspruch auf Besoldung


(1) Die Beamten, Richter und Soldaten haben Anspruch auf Besoldung. Der Anspruch entsteht mit dem Tag, an dem ihre Ernennung, Versetzung, Übernahme oder ihr Übertritt in den Dienst des Bundes wirksam wird. Bedarf es zur Verleihung eines Amtes mit and

Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 56 Auslandsverwendungszuschlag


(1) Auslandsverwendungszuschlag wird gezahlt bei einer Verwendung im Rahmen einer humanitären oder unterstützenden Maßnahme, die auf Grund eines Übereinkommens, eines Vertrages oder einer Vereinbarung mit einer zwischenstaatlichen oder überstaatliche

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 07. Aug. 2018 - B 5 K 16.901

bei uns veröffentlicht am 07.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 07. Aug. 2018 - B 5 K 16.900

bei uns veröffentlicht am 07.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Apr. 2015 - 23 K 6332/13

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Der Kläger steht als Berufssoldat im Dienstgrad eines Stabsfeldwebels im Dienst der Beklagten. Vom 1. Dezember 2006 bis zum 30. Juni 2013 war der Klä

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Jan. 2015 - 2 C 14/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Zahlung eines höheren Mietzuschusses für seine aufgrund der Verwendung im Ausland dort gemietete Wohnung.

Landgericht Kiel Beschluss, 24. Sept. 2013 - 13 T 44/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2013

Tenor Es wird angeordnet, dass der Drittschuldner bei der Berechnung der an die Gläubigerinnen zu Händen der Gläubigerin zu 1.) aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts Kiel vom 28.11.2012 abzuführenden Beträge

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 16. Nov. 2011 - 5 K 3021/09

bei uns veröffentlicht am 16.11.2011

Tenor 1. Der Widerspruchsbescheid des Landesamts für Besoldung und Versorgung vom 07.10.2009 wird aufgehoben, soweit er entgegensteht, und der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger ab 01.01.2011 die ungekürzte Stellenzulage als Ausbildungslehrer fü

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Sept. 2011 - 2 C 80/10

bei uns veröffentlicht am 29.09.2011

Tatbestand 1 Der Kläger beansprucht eine Beihilfe zu Aufwendungen für physiotherapeutische Behandlungen. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Okt. 2010 - 2 C 56/09

bei uns veröffentlicht am 28.10.2010

Tatbestand 1 Der Kläger ist als Bundesbeamter auf Lebenszeit im Auswärtigen Dienst beschäftigt. Am 15. August 2001 ging er eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein. Sei

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(1) Auslandsverwendungszuschlag wird gezahlt bei einer Verwendung im Rahmen einer humanitären oder unterstützenden Maßnahme, die auf Grund eines Übereinkommens, eines Vertrages oder einer Vereinbarung mit einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung...