Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 3 Anspruch auf Besoldung

(1) Die Beamten, Richter und Soldaten haben Anspruch auf Besoldung. Der Anspruch entsteht mit dem Tag, an dem ihre Ernennung, Versetzung, Übernahme oder ihr Übertritt in den Dienst des Bundes wirksam wird. Bedarf es zur Verleihung eines Amtes mit anderem Endgrundgehalt (Grundgehalt) keiner Ernennung oder wird der Beamte, Richter oder Soldat rückwirkend in eine Planstelle eingewiesen, so entsteht der Anspruch mit dem Tag, der in der Einweisungsverfügung bestimmt ist.

(2) Der Anspruch auf Besoldung endet mit Ablauf des Tages, an dem der Beamte, Richter oder Soldat aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist.

(3) Besteht der Anspruch auf Besoldung nicht für einen vollen Kalendermonat, so wird nur der Teil der Bezüge gezahlt, der auf den Anspruchszeitraum entfällt, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist.

(4) Die Dienstbezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 werden monatlich im Voraus gezahlt. Die anderen Bezüge werden monatlich im Voraus gezahlt, soweit nichts Anderes bestimmt ist.

(5) Werden Bezüge nach dem Tag der Fälligkeit gezahlt, so besteht kein Anspruch auf Verzugszinsen.

(6) Bei der Berechnung von Bezügen nach § 1 sind die sich ergebenden Bruchteile eines Cents unter 0,5 abzurunden und Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden. Zwischenrechnungen werden jeweils auf zwei Dezimalstellen durchgeführt. Jeder Bezügebestandteil ist einzeln zu runden.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

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Besoldungsüberleitungsgesetz - BesÜG | § 2 Zuordnung zu den Stufen und Überleitungsstufen des Grundgehaltes in den Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A


(1) Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen nach einer Besoldungsgruppe der Bundesbesoldungsordnung A im Sinne des § 1 Nr. 1 und 3 werden auf der Grundlage des am 30. Juni 2009 maßgeblichen Amtes mit den für Juni 2009 zustehenden Dienstbezügen

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 1 Persönlicher Geltungsbereich


(1) Dieses Gesetz gilt für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen, soweit es im Einzelnen nichts anderes bestimmt. (2) Der Zweite Teil dieses Gesetzes mit Ausnahme der §§ 3 und 3a Absatz 1, der §§ 4, 7, 8 und 41 Absatz 1 Sa

Wehrsoldgesetz - WSG 2020 | § 3 Anwendung von Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes


(1) § 3 Absatz 3 bis 6, § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie die §§ 9, 11, 12, 17a und 42b des Bundesbesoldungsgesetzes gelten entsprechend. (2) Sofern dieses Gesetz auf Leistungen nach dem Bundesbesoldungsgesetz Bezug nimmt und diese Leistungen nach Besold
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 57 Auslandsverpflichtungsprämie


(1) Einem Beamten, der sich verpflichtet hat, im Rahmen einer besonderen Verwendung im Ausland mindestens zwei Wochen Dienst zu leisten, kann eine Auslandsverpflichtungsprämie gewährt werden, wenn 1. es sich um eine Verwendung nach § 56 Absatz 1 Satz
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 1 Anwendungsbereich


(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der 1. Beamten des Bundes; ausgenommen sind Ehrenbeamte,2. Richter des Bundes; ausgenommen sind ehrenamtliche Richter,3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. (2) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge:

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134 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 19. März 2013 - VI ZR 174/12

bei uns veröffentlicht am 19.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 174/12 Verkündet am: 19. März 2013 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Beamt

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Sept. 2017 - M 21 K 14.2860

bei uns veröffentlicht am 25.09.2017

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 18. Oktober 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. März 2008 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts über die Gewä

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Sept. 2018 - M 21 K 18.281

bei uns veröffentlicht am 17.09.2018

Tenor I. Der Bescheid der Wehrbereichsverwaltung Süd vom 22. Dezember 2009 und deren Widerspruchsbescheid vom 3. Februar 2010 werden insoweit aufgehoben, als der Berechnung des Ruhensbetrags für den Kläger nicht entsprechend § 69c Abs

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 23. Okt. 2014 - 2 K 13.1978

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor I. Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Okt. 2014 - 21 K 12.2137

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Jan. 2017 - 6 ZB 16.1464

bei uns veröffentlicht am 20.01.2017

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 7. Juni 2016 - B 5 K 14.701 - wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Mai 2014 - 5 K 13.763

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. Juli 2014 - 3 BV 09.3138

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 29. Jan. 2018 - M 21 K 17.2886

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin stand, bevor sie bei Erre

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Sept. 2015 - M 5 K 15.707

bei uns veröffentlicht am 29.09.2015

Tenor I. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Entschädigung in Geld für die im Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis 31. März 2005 über der europarechtlich zulässigen Wochenarbeitszeit geleistete Dienstzeit in Höhe von 17.226,22 E

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Nov. 2015 - 3 B 15.1449

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 3 B 15.1449 Im Namen des Volkes Beschluss vom 30. November 2015 (VG Würzburg, Entscheidung vom 13. September 2013, Az.: W 1 K 13.258) 3. Senat Sachg

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 07. Aug. 2018 - B 5 K 17.623

bei uns veröffentlicht am 07.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Juni 2015 - M 5 K 14.3000

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. März 2014 - 11 K 12.02287

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Monate Juli 2007 bis Dezember 2008 weitere Besoldung in Höhe eines Altersteilzeitzuschlages auf der Grundlage, dass die Ehefrau des Klägers in diesem Zeitraum keinen Anspruch auf

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Feb. 2014 - 14 B 11.1592

bei uns veröffentlicht am 14.02.2014

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16. Juli 2010 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 735 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins ab Rechtshängigkeit zu bezahlen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Mai 2015 - 14 B 14.2599

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 7. November 2012 wird der Bescheid der Beklagten vom 5. September 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. Juli 2007 aufgehoben. D

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Mai 2015 - 14 B 14.1635

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 7. November 2012 wird der Bescheid der Beklagten vom 5. September 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. Juli 2007 aufgehoben. Di

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Mai 2015 - 14 B 14.1634

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 7. November 2012 wird der Bescheid der Beklagten vom 5. September 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. Juli 2007 aufgehoben. Di

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 08. Juni 2016 - AN 11 K 15.01249

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. März 2018 - 2 B 55/17

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Gründe 1 1. Der Kläger begehrt die Besoldung aus einer höheren Erfahrungsstufe. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - 2 C 15/17

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tatbestand 1 Der Kläger beansprucht eine Ausgleichszahlung unter Berufung auf die altersdiskriminierende Wirkung der im streitgegenständlichen Zeitraum maßgeblichen beso

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Nov. 2017 - 2 C 13/17

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tatbestand 1 Der Kläger beansprucht eine Ausgleichszahlung unter Berufung auf die altersdiskriminierende Wirkung der im streitgegenständlichen Zeitraum maßg

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 15. Sept. 2017 - 2 LB 85/17

bei uns veröffentlicht am 15.09.2017

Tenor Auf die zugelassene Berufung des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – Einzelrichterin der 11. Kammer – vom 10. April 2017 geändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahre

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 22. Juni 2017 - 2 LB 7/17

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 12. Kammer, Einzelrichter – vom 22. Februar 2017 geändert: Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 1. Juni 2015 in Gestalt

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Juni 2017 - 2 C 46/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen das teilweise Ruhen seiner Versorgungsbezüge. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 04. Mai 2017 - 2 C 60/16

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tatbestand 1 Der Kläger ist Berufssoldat im Dienstgrad eines Oberstleutnants. Er war in den Jahren 2007 bis 2012 zur Teilnahme an einem NATO-Programm nach Glons/Belgien

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 04. Mai 2017 - 2 C 52/16

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tatbestand 1 Der Kläger ist Berufssoldat im Dienstgrad eines Oberstleutnants. Zur Teilnahme an einem NATO-Programm versetzte ihn das Personalamt der Bundesw

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Apr. 2017 - 2 C 12/16

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin beansprucht eine Ausgleichszahlung unter Berufung auf die altersdiskriminierende Wirkung der im streitgegenständlichen Zeitraum maßgeblichen be

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Apr. 2017 - 2 C 11/16

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tatbestand 1 Der Kläger beansprucht eine Ausgleichszahlung unter Berufung auf die altersdiskriminierende Wirkung der im streitgegenständlichen Zeitraum maßgeblichen beso

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. März 2017 - 9 C 1/16

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die Frage der Verjährung des Anspruchs auf Prozesszinsen. 2

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 16. Feb. 2017 - 12 A 60/16

bei uns veröffentlicht am 16.02.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% de

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 21. Juli 2016 - 26 K 741/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor Das beklagte Land wird verpflichtet, dem Kläger für die Zeiträume 20. Dezember 2008 bis 30. Juni 2014 und 19. November 2014 bis 31. Juli 2015 eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den Grundgehältern der Besoldungsgruppen A12 un

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 07. Juli 2016 - 4 K 1085/12

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor Der Bescheid vom        00.00.0000 in der Fassung vom       00.00.0000 und der Widerspruchsbescheid des Landrats als Kreispolizeibehörde T.         vom              00.00.0000 werden aufgehoben. Es wird festgestellt, dass dem Kläger ein Anspru

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Juli 2016 - 4 S 2082/15

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 16. September 2015 - 7 K 2047/14 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 18. Mai 2016 - 2 K 1109/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung überzahlter Dienstbezüge während seiner Elternzeit. 2 Der am … 1976 geborene Kläger ist Beam

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 16. März 2016 - 23 K 3722/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 7. November 2013 und des Beschwerdebescheides vom 20. Juni 2014 verpflichtet, dem Kläger ab dem 20. August 2013 Mietzuschuss auf der Grundlage der jeweils gültigen und festgesetzten Mietober

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Jan. 2016 - 2 C 10/15

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tatbestand 1 Das Revisionsverfahren betrifft die Berechnung des Ausgleichsbetrags, den Beamte bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit im Blockmodell erhalten, wenn sie wä

Bundessozialgericht Urteil, 02. Nov. 2015 - B 13 R 17/14 R

bei uns veröffentlicht am 02.11.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 11. März 2014 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Okt. 2015 - 2 C 15/15

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tatbestand 1 Der Kläger beansprucht die Gewährung der Zulage für die Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion auch während der Freistellungsphase der Altersteilzeit im

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 14. Okt. 2015 - 5 Sa 199/15

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 02.12.2014 - 3 Ca 1106/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Mit seiner unter dem 07.07.2014 beim Arbeitsgericht M

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 01. Okt. 2015 - 4 K 1643/13

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.300,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kl

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 01. Okt. 2015 - 4 K 433/13

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 1.700,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt d

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 16. Sept. 2015 - 7 K 2047/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Klägerin wendet sich gegen die besoldungsrechtliche Anrechnung von anderweitigem Einkommen und die Rückforderung von zu vie

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 15. Sept. 2015 - 1 K 188/15.TR

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 28. Juli 2015 - 12 K 3415/12

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund de

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 28. Juli 2015 - 12 K 3414/12

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund de

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 23. Juli 2015 - 13 K 2716/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Widerspruchsbescheides vom 25. Oktober 2013 verurteilt, an den Kläger eine Schichtzulage nach § 20 Abs. 5 EZulV in der bis zum 30. September 2013 geltenden Fassung hinsichtlich der urlaubs- und krankhei

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 06. Juli 2015 - 4 K 4019/13

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Tenor Der Bescheid des beklagten Landes vom 6. September 2012 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 2. Dezember 2013 wird aufgehoben. Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 18. Juni 2015 - 2 C 49/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 24 Abs. 1

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 20. Apr. 2015 - 1 A 557/13

bei uns veröffentlicht am 20.04.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrun

Referenzen

(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der 1. Beamten des Bundes; ausgenommen sind Ehrenbeamte,2. Richter des Bundes; ausgenommen sind ehrenamtliche Richter,3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. (2) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge: 1...
(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der 1. Beamten des Bundes; ausgenommen sind Ehrenbeamte,2. Richter des Bundes; ausgenommen sind ehrenamtliche Richter,3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. (2) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge: 1...
(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der 1. Beamten des Bundes; ausgenommen sind Ehrenbeamte,2. Richter des Bundes; ausgenommen sind ehrenamtliche Richter,3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. (2) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge: 1...
(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der 1. Beamten des Bundes; ausgenommen sind Ehrenbeamte,2. Richter des Bundes; ausgenommen sind ehrenamtliche Richter,3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. (2) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge: 1...
(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der 1. Beamten des Bundes; ausgenommen sind Ehrenbeamte,2. Richter des Bundes; ausgenommen sind ehrenamtliche Richter,3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. (2) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge: 1...
(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der 1. Beamten des Bundes; ausgenommen sind Ehrenbeamte,2. Richter des Bundes; ausgenommen sind ehrenamtliche Richter,3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. (2) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge: 1...
(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der 1. Beamten des Bundes; ausgenommen sind Ehrenbeamte,2. Richter des Bundes; ausgenommen sind ehrenamtliche Richter,3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. (2) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge: 1...
(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der 1. Beamten des Bundes; ausgenommen sind Ehrenbeamte,2. Richter des Bundes; ausgenommen sind ehrenamtliche Richter,3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. (2) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge: 1...
(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der 1. Beamten des Bundes; ausgenommen sind Ehrenbeamte,2. Richter des Bundes; ausgenommen sind ehrenamtliche Richter,3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. (2) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge: 1...
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(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der 1. Beamten des Bundes; ausgenommen sind Ehrenbeamte,2. Richter des Bundes; ausgenommen sind ehrenamtliche Richter,3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. (2) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge: 1...
(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der 1. Beamten des Bundes; ausgenommen sind Ehrenbeamte,2. Richter des Bundes; ausgenommen sind ehrenamtliche Richter,3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. (2) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge: 1...