Bundesberggesetz - BBergG | § 52 Betriebspläne für die Errichtung und Führung des Betriebes

(1) Für die Errichtung und Führung eines Betriebes sind Hauptbetriebspläne für einen in der Regel zwei Jahre nicht überschreitenden Zeitraum aufzustellen. Eine Unterbrechung des Betriebes für einen Zeitraum bis zu zwei Jahren gilt als Führung des Betriebes, eine längere Unterbrechung nur dann, wenn sie von der zuständigen Behörde genehmigt wird. Die zuständige Behörde kann festlegen, dass Hauptbetriebspläne auch für einen längeren Zeitraum als für zwei Jahre aufgestellt werden können, wenn eine Kontrolle des Betriebs auch bei einer längeren Laufzeit des Hauptbetriebsplans möglich ist, insbesondere, wenn der Betriebsverlauf absehbar ist. Eine Kontrolle des Betriebs bei längerer Laufzeit des Hauptbetriebsplans ist bei Hauptbetriebsplänen im Zusammenhang mit der aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes vorgesehenen Einstellung von Braunkohletagebauen im Regelfall zu erwarten. Die festzulegende Laufzeit soll in den Fällen der Sätze 3 und 4 vier Jahre nicht überschreiten.

(2) Die zuständige Behörde kann verlangen, daß

1.
für einen bestimmten längeren, nach den jeweiligen Umständen bemessenen Zeitraum Rahmenbetriebspläne aufgestellt werden, die allgemeine Angaben über das beabsichtigte Vorhaben, dessen technische Durchführung und voraussichtlichen zeitlichen Ablauf enthalten müssen;
2.
für bestimmte Teile des Betriebes oder für bestimmte Vorhaben Sonderbetriebspläne aufgestellt werden.

(2a) Die Aufstellung eines Rahmenbetriebsplanes ist zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren nach Maßgabe der §§ 57a und 57b durchzuführen, wenn ein Vorhaben gemäß der Verordnung nach § 57c in Verbindung mit den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Bei einem Vorhaben, das einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben, Projekten oder Plänen geeignet ist, ein Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, wird die Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes zusammen mit der Umweltverträglichkeitsprüfung im Planfeststellungsverfahren nach Satz 1 vorgenommen. Anforderungen eines vorsorgenden Umweltschutzes, die sich bei der Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben und über die Zulassungsvoraussetzungen des § 55 sowie der auf das Vorhaben anwendbaren Vorschriften in anderen Gesetzen hinausgehen, sind dabei öffentliche Interessen im Sinne des § 48 Abs. 2.

(2b) Für Vorhaben einschließlich notwendiger Folgemaßnahmen, die wegen ihrer räumlichen Ausdehnung oder zeitlichen Erstreckung in selbständigen Abschnitten oder Stufen durchgeführt werden, kann der Rahmenbetriebsplan nach Absatz 2a Satz 1 entsprechend den Abschnitten oder Stufen aufgestellt und zugelassen werden, es sei denn, daß dadurch die erforderliche Einbeziehung der erheblichen Auswirkungen des gesamten Vorhabens auf die Umwelt ganz oder teilweise unmöglich wird. Für Vorhaben, die einem besonderen Verfahren im Sinne des § 54 Abs. 2 Satz 3 unterliegen, finden Absatz 2a, § 11 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz und § 17 Absatz 10 Bundesnaturschutzgesetz und entsprechende Vorschriften über Verfahren zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung in anderen Rechtsvorschriften keine Anwendung, wenn in diesem Verfahren die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gewährleistet ist, die den Anforderungen dieses Gesetzes entspricht. Das Ergebnis dieser Umweltverträglichkeitsprüfung ist bei Zulassungen, Genehmigungen oder sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens nach Maßgabe der dafür geltenden Vorschriften zu berücksichtigen.

(2c) Die Absätze 2a und 2b gelten auch für die wesentliche Änderung eines Vorhabens.

(2d) Bei Vorhaben nach Absatz 2a Satz 1 hat die zuständige Behörde nach Maßgabe der auf das Vorhaben anwendbaren Vorschriften festzulegen, welche Maßnahmen der Unternehmer zur Überwachung erheblicher nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt zu treffen hat. Die Festlegung kann auch im Rahmen der Zulassung des Haupt-, Sonder- oder Abschlussbetriebsplans erfolgen. Bei der Auswahl der Art der zu überwachenden Parameter und der Dauer der Überwachung sind nach Maßgabe der anwendbaren Vorschriften insbesondere die Art, der Standort und der Umfang des Vorhabens sowie das Ausmaß seiner Auswirkungen auf die Umwelt zu berücksichtigen.

(3) Für Arbeiten und Einrichtungen, die von mehreren Unternehmen nach einheitlichen Gesichtspunkten durchgeführt, errichtet oder betrieben werden müssen, haben die beteiligten Unternehmer auf Verlangen der zuständigen Behörde gemeinschaftliche Betriebspläne aufzustellen.

(4) Die Betriebspläne müssen eine Darstellung des Umfanges, der technischen Durchführung und der Dauer des beabsichtigten Vorhabens sowie den Nachweis enthalten, daß die in § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 bis 13 bezeichneten Voraussetzungen erfüllt sind. Sie können verlängert, ergänzt und abgeändert werden.

(5) Für bestimmte Arbeiten und Einrichtungen, die nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung einer besonderen Genehmigung bedürfen oder allgemein zuzulassen sind, kann in Haupt- und Sonderbetriebsplänen an Stelle der nach Absatz 4 Satz 1 erforderlichen Darstellung und Nachweise der Nachweis treten, daß die Genehmigung oder Zulassung vorliegt oder beantragt ist.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 18 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Raumordnungsverordnung - RoV | § 1 Anwendungsbereich


Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens erfolgt nur auf Grundlage eines Antrags nach § 15 Absatz 5 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes oder auf Grundlage einer Entscheidung nach § 15 Absatz 5 Satz 3 des Raumordnungsgesetzes für die nachfolgend aufg
wird zitiert von 8 anderen §§ im .

Bundesberggesetz - BBergG | § 55 Zulassung des Betriebsplanes


(1) Die Zulassung eines Betriebsplanes im Sinne des § 52 ist zu erteilen, wenn 1. für die im Betriebsplan vorgesehene Aufsuchung oder Gewinnung von Bodenschätzen die erforderliche Berechtigung nachgewiesen ist,2. nicht Tatsachen die Annahme rechtfert

Bundesberggesetz - BBergG | § 57a Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung


(1) Das im Falle des § 52 Abs. 2a durchzuführende Planfeststellungsverfahren tritt an die Stelle des Verfahrens nach § 54 Absatz 1 und 2 und § 56 Absatz 1. § 54 Absatz 3 gilt entsprechend. Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde ist die für die

Bundesberggesetz - BBergG | § 69 Allgemeine Aufsicht


(1) Der Bergbau unterliegt der Aufsicht durch die zuständige Behörde (Bergaufsicht). (1a) Bei Vorhaben nach § 52 Absatz 2a Satz 1 hat die zuständige Behörde im Rahmen der Aufsicht nach Absatz 1 durch geeignete Überwachungsmaßnahmen insbesondere s

Bundesberggesetz - BBergG | § 110 Anpassungspflicht


(1) Soweit durch Gewinnungsbetriebe, für die zumindest ein Rahmenbetriebsplan nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 vorliegt, Beeinträchtigungen der Oberfläche zu besorgen sind, die den vorbeugenden Schutz baulicher Anlagen zur Verhütung von Gefahren für Leben, Ges
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen


(1) Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erh
zitiert 8 andere §§ aus dem .

Bundesberggesetz - BBergG | § 55 Zulassung des Betriebsplanes


(1) Die Zulassung eines Betriebsplanes im Sinne des § 52 ist zu erteilen, wenn 1. für die im Betriebsplan vorgesehene Aufsuchung oder Gewinnung von Bodenschätzen die erforderliche Berechtigung nachgewiesen ist,2. nicht Tatsachen die Annahme rechtfert

Bundesberggesetz - BBergG | § 48 Allgemeine Verbote und Beschränkungen


(1) Unberührt bleiben Rechtsvorschriften, die auf Grundstücken solche Tätigkeiten verbieten oder beschränken, die ihrer Art nach der Aufsuchung oder Gewinnung dienen können, wenn die Grundstücke durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes einem öffent

Bundesberggesetz - BBergG | § 57a Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung


(1) Das im Falle des § 52 Abs. 2a durchzuführende Planfeststellungsverfahren tritt an die Stelle des Verfahrens nach § 54 Absatz 1 und 2 und § 56 Absatz 1. § 54 Absatz 3 gilt entsprechend. Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde ist die für die

Bundesberggesetz - BBergG | § 11 Versagung der Erlaubnis


Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn 1. der Antragsteller die Bodenschätze, die aufgesucht werden sollen, nicht genau bezeichnet,2. das Feld, in dem aufgesucht werden soll, nicht dem § 4 Abs. 7 entspricht oder in einer Karte in einem nicht geeigneten

Bundesberggesetz - BBergG | § 54 Zulassungsverfahren


(1) Der Unternehmer hat den Betriebsplan, dessen Verlängerung, Ergänzung oder Abänderung vor Beginn der vorgesehenen Arbeiten zur Zulassung einzureichen. (2) Wird durch die in einem Betriebsplan vorgesehenen Maßnahmen der Aufgabenbereich anderer

Bundesberggesetz - BBergG | § 57c Verordnungsermächtigung


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften darüber zu erlassen,1.welch

Bundesberggesetz - BBergG | § 57b Vorzeitiger Beginn, Vorbescheide, Teilgenehmigungen, Vorrang


(1) Die zuständige Behörde kann unter dem Vorbehalt des Widerrufs zulassen, daß bereits vor der Planfeststellung oder vor der Zulassung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Absatz 2 Nummer 1 mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wird, wenn 1. mit

Bundesberggesetz - BBergG | § 17 Entstehung des Bergwerkseigentums


(1) Bergwerkseigentum entsteht mit der Zustellung der Berechtsamsurkunde an den Antragsteller. Die Zustellung ist erst zulässig, wenn die Entscheidung über die Verleihung unanfechtbar geworden ist. Mit der Entstehung des Bergwerkseigentums erlischt d

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

36 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. März 2019 - 8 CS 18.2398

bei uns veröffentlicht am 27.03.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 31. Oktober 2018 (Az.: Au 1 S 18.1797) geändert. II. Die aufschiebende Wirkung der bei dem Verwaltungsgericht Augsburg erhoben

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Apr. 2015 - AN 9 K 12.01227

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor 1. Der Bescheid der Regierung von ..., Bergamt ..., vom 18. Juni 2012 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte und die Beigeladene zu 1) tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die Beigeladene zu 2) trägt ihre außergerichtlichen

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Apr. 2015 - AN 9 K 12.01226

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor 1. Der Bescheid der Regierung von ..., Bergamt ..., vom 18. Juni 2012 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte und die Beigeladene zu 1) tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die Beigeladene zu 2) trägt ihre außergerichtlichen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Okt. 2017 - 8 ZB 15.2664

bei uns veröffentlicht am 06.10.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für das Antrags

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 19. Dez. 2018 - 4 LB 10/18

bei uns veröffentlicht am 19.12.2018

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% de

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 18. Juli 2018 - 2 L 96/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Verlängerung einer bis zum Jahr 2011 befristeten, einem anderen Unternehmen erteilten bergrechtlichen Bewilligung vom 05.08.1992 zur Ausübung der Rechte für den – seinerzeit – bergfreien Bodenschatz Kiese und

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 28. Feb. 2018 - 3 A 244/16

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer der Beilgeladenen erteilten Zulassung eines Hauptbetriebsplans für einen Kiessandtagebau. 2 Die Beigeladene ist Inhaberin der bergrechtlichen Bewilligung für die Gewin

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. März 2017 - 7 C 17/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tatbestand 1 Die klagende Gemeinde wendet sich gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur übertägigen Gewinnung von Quarzsand/Quarzkies. Die Beigeladene möchte ih

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 25. Jan. 2017 - 7 K 1674/14

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese auf sich behält. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen die Zulassung eines Geothermi

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 03. Nov. 2016 - 6 K 369/15

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - 7 C 18/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 19. Juli 2016 - 14 K 7394/13

bei uns veröffentlicht am 19.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. T a t b e s t a n d 1Die Klägerin baut seit 1977 in Rheinbach-Flerzheim – an der Grenze zur Gemeinde Swisttal - Kies und Sand auf einer Fläche von ca. 70 oder 76 ha ab,

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. Juli 2016 - 7 B 43/15

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Gründe I 1 Die Klägerin betreibt die Nassauskiesung von Quarzsand und -kies als Tagebau auf ein

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 18. Nov. 2015 - 11 A 3048/11

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Der Zulassungsbescheid des Beklagten betreffend den Hauptbetriebsplan II für den Tagebau I.    M.     , Baufeld F.         II, der Beigeladenen vom 25. September 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbesche

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 23. Juli 2015 - 5 A 6/14 HAL

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 16. Dezember 2013 zur Zulassung des Hauptbetriebsplans vom 21. Oktober 2013 für den Hartsteintagebau Edelsplittwerk S wird hinsichtlich der Nebenbestimmung 1 insoweit aufgehoben, als darin eine Bankbürgschaft

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Mai 2015 - 7 B 18/14

bei uns veröffentlicht am 11.05.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2013 wird zurückgewiesen

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 19. Jan. 2015 - 17 K 1912/08

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Dez. 2014 - 7 C 22/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um Fragen der Verantwortlichkeit für die Behandlung des aus einem stillgelegten Metallerzbergwerk austretenden Grubenwassers, das m

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Dez. 2014 - VII-Verg 18/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor Auf die Anschlussbeschwerde der Beigeladenen wird unter Aufhebung des Beschlusses der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 21.04.2014, VK 04/14, der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin abgelehnt. Die sofortige Beschwerde der

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 24. Sept. 2014 - 5 A 160/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Aufhebung eines Bescheides des Beklagten, mit dem die ihr mit Urkunde vom 31. Januar 1994 erteilte bergrechtliche Bewilligung zum Abbau von Kiesen und Kiessanden zur Herstellung von Betonzuschlagsstoffen im Be

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 22. Jan. 2014 - 5 A 157/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Widerruf einer bergrechtlichen Bewilligung. 2 Der Klägerin wurde unter dem 20. Juli 1993

Bundesverfassungsgericht Urteil, 17. Dez. 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3139/08 wird zurückgewiesen. 2. Der Grundabtretungsbeschluss der Bezirksregierung

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Feb. 2013 - 1 B 11266/12

bei uns veröffentlicht am 06.02.2013

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 14. Dezember 2012 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 06. Juni 2012 - 7 B 68/11

bei uns veröffentlicht am 06.06.2012

Gründe I. 1 Der Kläger, ein anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen den der Be

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Mai 2012 - 7 B 70/11

bei uns veröffentlicht am 21.05.2012

Gründe I. 1 Der Kläger, ein anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen einen berg

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Mai 2012 - 7 B 71/11

bei uns veröffentlicht am 21.05.2012

Gründe I. 1 Der Kläger, ein anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen einen berg

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. März 2011 - 1 C 11128/10

bei uns veröffentlicht am 24.03.2011

Tenor Der Normenkontrollantrag der Antragstellerin wird abgelehnt. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestan

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. März 2011 - 7 C 5/10

bei uns veröffentlicht am 03.03.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine Kapitalgesellschaft mit dem Unternehmensziel der Planung und des Betriebs von Geothermiekraftwerken, begehrt die Verlängerung einer bergr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. März 2011 - 7 C 4/10

bei uns veröffentlicht am 03.03.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine Kapitalgesellschaft mit dem Unternehmensziel der Planung und des Betriebs von Geothermiekraftwerken, begehrt die Verlängerung einer bergr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 05. Okt. 2010 - 1 A 10689/09

bei uns veröffentlicht am 05.10.2010

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 5. Mai 2009 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Apr. 2010 - 7 C 18/09

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss, durch den die beklagte Bezirksregierung als zuständige Bergbehörde einen Rahmenbetriebsplan d

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 09. Okt. 2008 - 1 A 10231/08

bei uns veröffentlicht am 09.10.2008

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 17. Dezember 2007 wird zurückgewiesen, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit nicht übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Der Kläger trägt die Kost

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 22. Nov. 2007 - 2 B 176/07

bei uns veröffentlicht am 22.11.2007

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Antragsteller. Der Streitwert für das

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 22. Nov. 2007 - 2 B 181/07

bei uns veröffentlicht am 22.11.2007

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Antragstellerin. Der Streitwert wird

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 15. Dez. 2004 - 1 K 899/01

bei uns veröffentlicht am 15.12.2004

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur Hälfte. Tatbestand   1  Die Kläger wenden sich gegen eine Entscheidung des L

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 21. Apr. 2004 - 2 R 26/03

bei uns veröffentlicht am 21.04.2004

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur Hälfte. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die

Referenzen

(1) Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu...