Baugesetzbuch - BBauG | § 17 Geltungsdauer der Veränderungssperre

(1) Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Absatz 1 abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern.

(2) Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern.

(3) Die Gemeinde kann eine außer Kraft getretene Veränderungssperre ganz oder teilweise erneut beschließen, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen.

(4) Die Veränderungssperre ist vor Fristablauf ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen für ihren Erlass weggefallen sind.

(5) Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

(6) Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets oder des städtebaulichen Entwicklungsbereichs tritt eine bestehende Veränderungssperre nach § 14 außer Kraft. Dies gilt nicht, wenn in der Sanierungssatzung die Genehmigungspflicht nach § 144 Absatz 1 ausgeschlossen ist.

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Baugesetzbuch - BBauG | § 14 Veränderungssperre


(1) Ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass 1. Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgefüh

Baugesetzbuch - BBauG | § 15 Zurückstellung von Baugesuchen


(1) Wird eine Veränderungssperre nach § 14 nicht beschlossen, obwohl die Voraussetzungen gegeben sind, oder ist eine beschlossene Veränderungssperre noch nicht in Kraft getreten, hat die Baugenehmigungsbehörde auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung

Baugesetzbuch - BBauG | § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge


(1) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde 1. die in § 14 Absatz 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen;2. Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Geb

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83 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Nov. 2006 - III ZR 352/04

bei uns veröffentlicht am 30.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 352/04 Verkündet am: 30. November 2006 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 839 Fe; Ba

Bundesgerichtshof Urteil, 25. März 2004 - III ZR 227/02

bei uns veröffentlicht am 25.03.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 227/02 Verkündet am: 25. März 2004 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 839 Fe S

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Sept. 2018 - M 11 K 16.3940

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Beklagte im Zeitpunkt unmittelbar vor Inkrafttreten der Veränderungssperre am 26.07.2018 verpflichtet war, den Klägern einen Vorbescheid gemäß Antrag vom 11.04.2016 zu erteilen. Im Übrigen wird

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 16. Juni 2016 - Au 5 K 16.271

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Apr. 2015 - AN 9 K 12.01227

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor 1. Der Bescheid der Regierung von ..., Bergamt ..., vom 18. Juni 2012 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte und die Beigeladene zu 1) tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die Beigeladene zu 2) trägt ihre außergerichtlichen

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Apr. 2015 - AN 9 K 12.01226

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor 1. Der Bescheid der Regierung von ..., Bergamt ..., vom 18. Juni 2012 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte und die Beigeladene zu 1) tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die Beigeladene zu 2) trägt ihre außergerichtlichen

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 21. Dez. 2016 - AN 9 K 15.02594

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des zu vollstreckenden Betrages vorläufig

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2016 - 15 N 14.1019

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 06. Nov. 2014 - B 2 K 14.316

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 01.04.2014 verpflichtet, der Klägerin die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung einer Mobilfunkstation zu erteilen. 2. Der Beklagte und die Beigeladene tragen d

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 28. Apr. 2015 - Au 4 S 15.35

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 4 S 15.35 Beschluss vom 28. April 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr. 1021 Hauptpunkte: Immissionsschutzrechtliche Vorbescheidsanträge für Windenergieanlagen; Weiter

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 07. Mai 2015 - Au 5 K 14.637

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 5 K 14.637 Im Namen des Volkes Urteil vom 7. Mai 2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr. 920 Hauptpunkte: Verpflichtungsklage; Baugenehmigung zur Errichtung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Jan. 2017 - 15 B 16.1834

bei uns veröffentlicht am 27.01.2017

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 7. Mai 2015 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Die Kostenentscheidu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2019 - 2 N 18.1475

bei uns veröffentlicht am 25.04.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2019 - 2 N 17.1994

bei uns veröffentlicht am 25.04.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Jan. 2015 - 9 N 15.213

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicher

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Juni 2016 - M 11 K 15.2918

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2019 - 8 C 18.456

bei uns veröffentlicht am 08.01.2019

Tenor I. Die Streitwertfestsetzung in Ziffer III. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 15. Januar 2018 wird geändert. Der Streitwert wird auf 30.000 € festgesetzt. II. Im Übrigen wird die Beschwerde zur

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Juli 2018 - 1 N 15.938

bei uns veröffentlicht am 11.07.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens gesamtschuldnerisch. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheits

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Aug. 2014 - 15 N 12.1634

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 20.000 Euro festgesetzt. Gründe Die Beteiligten haben

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Juli 2016 - M 11 K 15.2583

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Landratsamtes Bad Tölz - Wolfratshausen vom 1. Juni 2015 verpflichtet, den Klägern den mit Antrag vom ... Oktober 2014 beantragten Vorbescheid zu erteilen. II.

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Juli 2016 - M 11 K 15.2582

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Landratsamtes Bad Tölz - Wolfratshausen vom 1. Juni 2015 verpflichtet, den Klägern den mit Antrag vom 9. Oktober 2014 beantragten Vorbescheid zu erteilen. II.

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Apr. 2018 - M 11 K 16.865

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 01. Feb. 2018 - AN 3 K 16.01528

bei uns veröffentlicht am 01.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 03. Nov. 2015 - 2 N 14.2790

bei uns veröffentlicht am 03.11.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 2 N 14.2790 Im Namen des Volkes Urteil vom 3. November 2015 2. Senat Sachgebietsschlüssel: 920 Hauptpunkte: Veränderungssperre, Verhinderungspl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Mai 2018 - 2 NE 17.2189

bei uns veröffentlicht am 23.05.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Gründe Der zulässige Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO ist u

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Juni 2016 - M 11 K 15.1755

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweili

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Feb. 2018 - W 5 K 17.314

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. De

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Feb. 2014 - 15 N 13.15

bei uns veröffentlicht am 21.02.2014

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Gründe Die Beteiligten haben

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Juni 2016 - M 11 K 15.2224

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 28. Apr. 2015 - Au 4 S 15.34, Au 4 S 15.35

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor I. Die Verfahren Au 4 S 15.34 und Au 4 S 15.35 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die aufschiebende Wirkung der Klagen der Antragstellerin gegen die Bescheide des Landratsamts ... vom 26. November 2014 (Az. ...) w

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Nov. 2018 - M 9 K 17.1970

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger da

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 21. Juni 2016 - Vf. 15-VII-15

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Gründe I. Gegenstand der Popularklage ist die Frage, ob die Satzung des Marktes Wiesau über die Veränderungssperre im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans „Industriestra

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 23. Nov. 2018 - 2 L 2590/18

bei uns veröffentlicht am 23.11.2018

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 6626/18 gegen den Zurück-     stellungsbescheid der Antragsgegnerin vom 12. September 2018     (Aktenzeichen: 00–00/00000 XX) wird wiederhergestellt.     Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfa

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 07. Juni 2018 - 10 K 1237/16

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Es wird festgestellt, dass der Zurückstellungsbescheid der Beklagten vom 26.06.2015 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 16.02.2016 rechtswidrig waren.Die Beklagte wird verpflichtet, über die Bauvoranfrage des Kl

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. März 2018 - 8 S 1464/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. Mai 2015 - 2 K 2227/12 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Die Revision wird nicht zu

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 14. März 2017 - 2 A 219/14

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 28.10.2014 wird hinsichtlich des Verfügungspunktes I. 1. e. aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt 9/10, der Beklagte 1/10 der Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 02. Feb. 2017 - 6 K 1401/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese auf sich behält.Dier Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt die vom Landratsam

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 29. Sept. 2016 - 10 A 1574/14

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 19. März 2013 verpflichtet, der Klägerin einen bauplanungsrechtlichen Vorbescheid zur Nutzungsänderung einer Lagerfläche in eine Verkaufsfläche auf de

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 14. Juni 2016 - 3 L 177/06

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 21.04.2006 wird geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, unter Aufhebung seines Bescheids vom 01.03.2001 und des Widerspruchsbescheids vom 08.07.2002 einen positiven Vorbescheid beschränk

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Mai 2016 - 9 C 11/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um Vorausleistungen auf einen Erschließungsbeitrag. 2

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 08. März 2016 - 6 L 2383/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor 1. Es wird vorläufig – bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens 6 K 5042/15 – festgestellt, dass der Zurückstellungsbescheid unwirksam ist.              Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Streitwert wird auf 44.100

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 29. Feb. 2016 - 11 K 757/15

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherh

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 18. Nov. 2015 - 2 L 1/13

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage als sogenannte Repowering-Maßnahme. 2 Am 27.08.2004

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Sept. 2015 - 3 S 276/15

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 17. Juli 2014 - 2 K 28/13 - wird zurückgewiesen.Das beklagte Land trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der B

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 30. Juli 2015 - 11 L 421/15

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000,00 € festgesetzt. 1G r ü n d e: 2Der

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 30. Juli 2015 - 11 L 422/15

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 5.000,00 € festgesetzt. 1G r ü n d e: 2Der

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 14. Juli 2015 - 11 L 1963/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage 11 K 3424/15 wird, soweit mit ihr die Aufhebung des Zurückstellungsbescheides der Antragsgegnerin vom 24. April 2015 begehrt wird, wiederhergestellt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 02. Juni 2015 - 8 B 178/15

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 23. Januar 2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigelad

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 16. Apr. 2015 - 9 K 3528/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit es von den Beteiligtenübereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten v

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 28. Okt. 2014 - 9 K 5292/12

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urte

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(1) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde 1. die in § 14 Absatz 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen;2. Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die...