Bundesarchivgesetz - BArchG 2017 | § 4 Stiftung „Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“

(1) Die „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ ist eine unselbständige Stiftung des öffentlichen Rechts im Bundesarchiv.

(2) Die Stiftung hat die Aufgabe, Unterlagen von Stellen nach § 3 Absatz 2 Nummer 5 und 6 als Archivgut des Bundes zu übernehmen, auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und zu ergänzen. Dies gilt auch für Bibliotheksbestände zur deutschen Geschichte, insbesondere für solche, die in historischem oder sachlichem Zusammenhang mit der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung stehen. § 3 Absatz 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.

(3) Die in § 11 Absatz 1 genannte Schutzfrist ist nicht auf die Bestände der Stiftung anzuwenden.

(4) Einzelheiten zu Organisation, Aufgaben und Vermögen der Stiftung werden durch die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde geregelt.

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Bundesarchivgesetz - BArchG 2017 | § 11 Schutzfristen


(1) Die allgemeine Schutzfrist für Archivgut des Bundes beträgt 30 Jahre, sofern durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. Sie beginnt mit der Entstehung der Unterlagen. (2) Nach Ablauf der Schutzfrist des Absatzes 1 darf Archivgut des

Bundesarchivgesetz - BArchG 2017 | § 3 Aufgaben des Bundesarchivs


(1) Das Bundesarchiv hat die Aufgabe, das Archivgut des Bundes auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten. Es gewährleistet den Zugang zum Archivgut des Bundes unter Wahrung des Schutzes privater oder öffentlicher Belan

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Sept. 2016 - 6 A 8/14

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Gründe I 1 Unter Benutzung seiner beruflichen E-Mail-Adresse bat Herr S., Chefreporter der zur

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 27. Aug. 2015 - 6 K 1737/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu folgenden Fragen zu erteilen: a)      Liegen der Beklagten Erkenntnisse zur „S.        -Affäre“ vor? b)      Ist die Beklagte im Spionageverdachtsfall „F.     S.        “ tätig geworden?

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Apr. 2010 - 20 F 13/09

bei uns veröffentlicht am 19.04.2010

Gründe I. 1 Die Antragstellerin ist Journalistin und Publizistin; sie arbeitet als Süda

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(1) Das Bundesarchiv hat die Aufgabe, das Archivgut des Bundes auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten. Es gewährleistet den Zugang zum Archivgut des Bundes unter Wahrung des Schutzes privater oder öffentlicher Belange. Dies kann...