Dienstbeschädigungsausgleichsgesetz - AusglBGG | § 3 Verfahren, Erstattung, Rechtsweg

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Für die Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen, das Verwaltungsverfahren, die Auszahlung, die Erstattung und den Rechtsweg gelten die bis zum 31. Dezember 1996 für die Dienstbeschädigungsteilrenten geltenden Regelungen des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes und der AAÜG-Erstattungsverordnung entsprechend. Die Vorschriften des Ersten und Zehnten Buches Sozialgesetzbuch sind anzuwenden.

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published on 25/07/2017 00:00

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 15.12.2016 wird zurückgewiesen. II. Die Klage gegen die Bescheide vom 17.05.2017 und 29.06.2017 wird abgewiesen. III. Außergerichtliche Koste
published on 23/10/2013 00:00

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
published on 23/10/2013 00:00

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
published on 31/07/2013 00:00

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
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