Dienstbeschädigungsausgleichsgesetz - AusglBGG | § 3 Verfahren, Erstattung, Rechtsweg

Für die Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen, das Verwaltungsverfahren, die Auszahlung, die Erstattung und den Rechtsweg gelten die bis zum 31. Dezember 1996 für die Dienstbeschädigungsteilrenten geltenden Regelungen des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes und der AAÜG-Erstattungsverordnung entsprechend. Die Vorschriften des Ersten und Zehnten Buches Sozialgesetzbuch sind anzuwenden.

ra.de-OnlineKommentar zu § 61 UStDV 1980

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Referenzen - Urteile | § 61 UStDV 1980

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 61 UStDV 1980.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Juli 2017 - L 20 VS 3/17

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 15.12.2016 wird zurückgewiesen. II. Die Klage gegen die Bescheide vom 17.05.2017 und 29.06.2017 wird abgewiesen. III. Außergerichtliche Koste

Bundessozialgericht Urteil, 23. Okt. 2013 - B 5 RS 6/12 R

bei uns veröffentlicht am 23.10.2013

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Okt. 2013 - B 5 RS 25/12 R

bei uns veröffentlicht am 23.10.2013

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.

Bundessozialgericht Urteil, 31. Juli 2013 - B 5 RS 8/12 R

bei uns veröffentlicht am 31.07.2013

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.

Bundessozialgericht Urteil, 31. Juli 2013 - B 5 RS 7/12 R

bei uns veröffentlicht am 31.07.2013

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 18. Juni 2013 - L 2 VS 9/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 29. November 2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revis

Bundessozialgericht Vorlagebeschluss, 07. Sept. 2010 - B 5 RS 15/09 R

bei uns veröffentlicht am 07.09.2010

Tenor Die Vorlage bleibt aufrechterhalten. Das Verfahren wird gemäß Art 100 Abs 1 Grundgesetz erneut ausgesetzt.

Bundessozialgericht Vorlagebeschluss, 07. Sept. 2010 - B 5 RS 14/09 R

bei uns veröffentlicht am 07.09.2010

Tenor Die Vorlage bleibt aufrechterhalten. Das Verfahren wird gemäß Art 100 Abs 1 Grundgesetz erneut ausgesetzt.

Bundessozialgericht Vorlagebeschluss, 07. Sept. 2010 - B 5 RS 12/09 R

bei uns veröffentlicht am 07.09.2010

Tenor Die Vorlage bleibt aufrechterhalten. Das Verfahren wird gemäß Art 100 Abs 1 GG erneut ausgesetzt.