Dienstbeschädigungsausgleichsgesetz - AusglBGG | § 3 Verfahren, Erstattung, Rechtsweg
Für die Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen, das Verwaltungsverfahren, die Auszahlung, die Erstattung und den Rechtsweg gelten die bis zum 31. Dezember 1996 für die Dienstbeschädigungsteilrenten geltenden Regelungen des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes und der AAÜG-Erstattungsverordnung entsprechend. Die Vorschriften des Ersten und Zehnten Buches Sozialgesetzbuch sind anzuwenden.
9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 61 UStDV 1980.