Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 91 Speicherung und Löschung personenbezogener Daten

(1) Die Daten über die Ausweisung, Zurückschiebung und Abschiebung sind zehn Jahre nach Ablauf der in § 11 Absatz 2 bezeichneten Frist zu löschen. Sie sind vor diesem Zeitpunkt zu löschen, soweit sie Erkenntnisse enthalten, die nach anderen gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr gegen den Ausländer verwertet werden dürfen.

(2) Mitteilungen nach § 87 Abs. 1, die für eine anstehende ausländerrechtliche Entscheidung unerheblich sind und voraussichtlich auch für eine spätere ausländerrechtliche Entscheidung nicht erheblich werden können, sind unverzüglich zu vernichten.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 105a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren


Von den in § 4 Absatz 2 Satz 2, § 15a Abs. 4 Satz 2 und 3, § 23 Abs. 1 Satz 3, § 23a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2, § 43 Abs. 4, § 44a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1, § 61 Absatz 1d, § 72 Absatz 2, § 73 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 und 2, den §§ 78, 78a, § 79
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot


(1) Gegen einen Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu erlassen. Infolge des Einreise- und Aufenthaltsverbots darf der Ausländer weder erneut in das Bundesgebiet einreisen n

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 87 Übermittlungen an Ausländerbehörden


(1) Öffentliche Stellen mit Ausnahme von Schulen sowie Bildungs- und Erziehungseinrichtungen haben ihnen bekannt gewordene Umstände den in § 86 Satz 1 genannten Stellen auf Ersuchen mitzuteilen, soweit dies für die dort genannten Zwecke erforderlich

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 05. Juni 2014 - 10 C 4/14

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Erteilung einer Einbürgerungszusicherung. 2

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Aug. 2013 - 7 A 10485/13

bei uns veröffentlicht am 22.08.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 8. Mai 2013 – 4 K 563/12.KO – wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist bezüglich der Kosten vorläufig vo

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 08. März 2013 - 4 K 563/12.KO

bei uns veröffentlicht am 08.03.2013

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Der

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 12. Okt. 2011 - 1 A 246/11

bei uns veröffentlicht am 12.10.2011

Tenor Unter Abänderung des Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 14. Dezember 2010 - 2 K 495/09 - wird der Bescheid des Beklagten vom 29. April 2009 aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, dem Kläger eine Einbürgerungszusicherung zu er

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 14. Sept. 2010 - 11 S 1415/10

bei uns veröffentlicht am 14.09.2010

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 31. Mai 2010 - 3 K 4155/08 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. Mai 2009 - 13 S 116/09

bei uns veröffentlicht am 19.05.2009

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Oktober 2006 - 2 K 2901/06 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die

Referenzen

(1) Gegen einen Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu erlassen. Infolge des Einreise- und Aufenthaltsverbots darf der Ausländer weder erneut in das Bundesgebiet einreisen noch sich darin...
(1) Gegen einen Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu erlassen. Infolge des Einreise- und Aufenthaltsverbots darf der Ausländer weder erneut in das Bundesgebiet einreisen noch sich darin...
(1) Gegen einen Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu erlassen. Infolge des Einreise- und Aufenthaltsverbots darf der Ausländer weder erneut in das Bundesgebiet einreisen noch sich darin...
(1) Gegen einen Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu erlassen. Infolge des Einreise- und Aufenthaltsverbots darf der Ausländer weder erneut in das Bundesgebiet einreisen noch sich darin...
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(1) Öffentliche Stellen mit Ausnahme von Schulen sowie Bildungs- und Erziehungseinrichtungen haben ihnen bekannt gewordene Umstände den in § 86 Satz 1 genannten Stellen auf Ersuchen mitzuteilen, soweit dies für die dort genannten Zwecke erforderlich ist. (2)...
(1) Öffentliche Stellen mit Ausnahme von Schulen sowie Bildungs- und Erziehungseinrichtungen haben ihnen bekannt gewordene Umstände den in § 86 Satz 1 genannten Stellen auf Ersuchen mitzuteilen, soweit dies für die dort genannten Zwecke erforderlich ist. (2)...
(1) Öffentliche Stellen mit Ausnahme von Schulen sowie Bildungs- und Erziehungseinrichtungen haben ihnen bekannt gewordene Umstände den in § 86 Satz 1 genannten Stellen auf Ersuchen mitzuteilen, soweit dies für die dort genannten Zwecke erforderlich ist. (2)...