Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV 2004 | § 6 Unterweisung der Beschäftigten

(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über

1.
das bestimmungsgemäße Betreiben der Arbeitsstätte,
2.
alle gesundheits- und sicherheitsrelevanten Fragen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit,
3.
Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten durchgeführt werden müssen, und
4.
arbeitsplatzspezifische Maßnahmen, insbesondere bei Tätigkeiten auf Baustellen oder an Bildschirmgeräten,
und sie anhand dieser Informationen zu unterweisen.

(2) Die Unterweisung nach Absatz 1 muss sich auf Maßnahmen im Gefahrenfall erstrecken, insbesondere auf

1.
die Bedienung von Sicherheits- und Warneinrichtungen,
2.
die Erste Hilfe und die dazu vorgehaltenen Mittel und Einrichtungen und
3.
den innerbetrieblichen Verkehr.

(3) Die Unterweisung nach Absatz 1 muss sich auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Diejenigen Beschäftigten, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, hat der Arbeitgeber in der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen.

(4) Die Unterweisungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Danach sind sie mindestens jährlich zu wiederholen. Sie haben in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zu erfolgen. Unterweisungen sind unverzüglich zu wiederholen, wenn sich die Tätigkeiten der Beschäftigten, die Arbeitsorganisation, die Arbeits- und Fertigungsverfahren oder die Einrichtungen und Betriebsweisen in der Arbeitsstätte wesentlich verändern und die Veränderung mit zusätzlichen Gefährdungen verbunden ist.

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Referenzen - Gesetze | § 125 JGG

§ 125 JGG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 125 JGG wird zitiert von 2 anderen §§ im Jugendgerichtsgesetz.

Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV 2004 | § 1 Ziel, Anwendungsbereich


(1) Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. (2) Für folgende Arbeitsstätten gelten nur § 5 und der Anhang Nummer 1.3: 1. Arbeitsstätten im Reisegewerb

Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV 2004 | § 9 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Absatz 1 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Absatz 3 eine Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert,2. ent

Referenzen - Urteile | § 125 JGG

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 125 JGG.

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 28. Okt. 2015 - B 4 K 14.21

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 09. Dez. 2015 - 4 TaBV 13/14

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 27.02.2014, Az.: 10 BV 28/13, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird für den Antragsteller zugelassen. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2019 - 22 ZB 18.1347

bei uns veröffentlicht am 04.02.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Ant

Arbeitsgericht Oberhausen Urteil, 25. Feb. 2016 - 2 Ca 2024/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor 1.Das Teilversäumnisurteil vom 07.01.2016 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. 2.Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis der Beklagten am 07.01.2016 entstanden sind. Die

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12

bei uns veröffentlicht am 20.06.2013

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. April 2012 - 18 Sa 1474/11 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Feb. 2013 - 6 Sa 441/12

bei uns veröffentlicht am 25.02.2013

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 21.08.2012, AZ: 8 Ca 499/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien stre

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Juni 2010 - 1 AZR 179/09

bei uns veröffentlicht am 22.06.2010

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. November 2008 - 23 Sa 919/08 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 09. März 2010 - 5 TaBVGa 6/09

bei uns veröffentlicht am 09.03.2010

Tenor Auf die Beschwerde des antragstellenden Betriebsrats wird unter teilweiser Abänderung des angegriffenen Beschlusses des Arbeitsgerichts Rostock 1. der beteiligten Arbeitgeberin bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens (derzeit Arbeitsge

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 25. Feb. 2009 - 3 TaBV 7/08

bei uns veröffentlicht am 25.02.2009

Tenor I. Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1 und 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichtes Rostock vom 16.04.2008 teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: 1. Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstell