Abgabenordnung - AO 1977 | § 99 Betreten von Grundstücken und Räumen

(1) Die von der Finanzbehörde mit der Einnahme des Augenscheins betrauten Amtsträger und die nach den §§ 96 und 98 zugezogenen Sachverständigen sind berechtigt, Grundstücke, Räume, Schiffe, umschlossene Betriebsvorrichtungen und ähnliche Einrichtungen während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeit zu betreten, soweit dies erforderlich ist, um im Besteuerungsinteresse Feststellungen zu treffen. Die betroffenen Personen sollen angemessene Zeit vorher benachrichtigt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden.

(2) Maßnahmen nach Absatz 1 dürfen nicht zu dem Zweck angeordnet werden, nach unbekannten Gegenständen zu forschen.

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Referenzen - Gesetze | § 8 TKG 2004

§ 8 TKG 2004 zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 8 TKG 2004 wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 76


(1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. Die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Sie haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben und sich auf Anforderung des Gerichts zu den von de

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 85


Zeugen, die nicht aus dem Gedächtnis aussagen können, haben Dokumente und Geschäftsbücher, die ihnen zur Verfügung stehen, einzusehen und, soweit nötig, Aufzeichnungen daraus zu entnehmen. Die Vorschriften der § 97, §§ 99, 100, 104 der Abgabenordnung
§ 8 TKG 2004 zitiert 2 andere §§ aus dem Telekommunikationsgesetz.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 96 Hinzuziehung von Sachverständigen


(1) Die Finanzbehörde bestimmt, ob ein Sachverständiger zuzuziehen ist. Soweit nicht Gefahr im Verzug vorliegt, hat sie die Person, die sie zum Sachverständigen ernennen will, den Beteiligten vorher bekannt zu geben. (2) Die Beteiligten können ei

Abgabenordnung - AO 1977 | § 98 Einnahme des Augenscheins


(1) Führt die Finanzbehörde einen Augenschein durch, so ist das Ergebnis aktenkundig zu machen. (2) Bei der Einnahme des Augenscheins können Sachverständige zugezogen werden.

Referenzen - Urteile | § 8 TKG 2004

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 8 TKG 2004.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Sept. 2016 - 24 K 6324/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren B

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Sept. 2016 - 24 K 2369/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbar

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Sept. 2016 - 24 K 2350/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbar

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Sept. 2016 - 24 K 1845/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckba

Finanzgericht Köln Urteil, 22. Sept. 2016 - 13 K 66/13

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Mitnahme der Quittungsblöcke für die Jahre 2002 bis 2004 und 2004 bis 2005 im Wege des unmittelbaren Zwangs gemäß § 331 der Abgabenordnung rechtswidrig war.2. Dem Beklagten wird aufgegeben, die Quittungsblöcke

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 10. Juni 2016 - 2 K 543/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aus dem Urteil vollstreckbaren B

Finanzgericht Köln Urteil, 21. Okt. 2015 - 2 K 1505/08

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen. 3Der Kläger w

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 04. Dez. 2014 - 4 KN 3/13

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor § 11 der Satzung zur Erhebung einer Beherbergungsabgabe im Gebiet der Stadt Flensburg (Beherbergungssatzung) der Antragsgegnerin vom 9. November 2012 ist unwirksam. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen. Die Antragstelleri

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Sept. 2012 - 4 L 155/09

bei uns veröffentlicht am 11.09.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Anschlussbeiträgen für die Herstellung der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Beklagten. 2 Die 1991 gegründete Klägerin, die bis zum 28. März 2003 als Chemiewerke

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juni 2012 - L 7 R 923/11

bei uns veröffentlicht am 21.06.2012

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 14. Januar 2011 abgeändert und der Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 5. September 2008 aufgehoben.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.Die K

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 17. Feb. 2010 - 1 BvR 2664/09

bei uns veröffentlicht am 17.02.2010

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zweitwohnungsteuerpflicht eines Beamten mit Residenzpflicht in der Landeshauptstadt Mü

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 06. Apr. 2006 - 4 V 7/06

bei uns veröffentlicht am 06.04.2006

Tatbestand   1  I. Streitig ist, ob dem Antragsgegner (Ag) im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig zu untersagen ist, Kontrollbesuche bei der Antragstellerin (Astin) vorzunehmen, um dort anwesende Prostituierte und deren Kunden

Referenzen

(1) Führt die Finanzbehörde einen Augenschein durch, so ist das Ergebnis aktenkundig zu machen. (2) Bei der Einnahme des Augenscheins können Sachverständige zugezogen werden.