Abgabenordnung - AO 1977 | § 333 Festsetzung der Zwangsmittel
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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis
Wird die Verpflichtung innerhalb der Frist, die in der Androhung bestimmt ist, nicht erfüllt oder handelt der Pflichtige der Verpflichtung zuwider, so setzt die Finanzbehörde das Zwangsmittel fest.
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3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 17/03/2005 00:00
5 StR 328/04 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 17. März 2005 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. März 2005 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Land
published on 22/09/2016 00:00
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass die Mitnahme der Quittungsblöcke für die Jahre 2002 bis 2004 und 2004 bis 2005 im Wege des unmittelbaren Zwangs gemäß § 331 der Abgabenordnung rechtswidrig war.2. Dem Beklagten wird aufgegeben, die Quittungsblöcke
published on 23/06/2010 00:00
Tatbestand
1 Die Beteiligten streiten darum, ob Zwangsgelder und Verspätungszuschläge von deutschen Finanzbehörden in völkerrechtlich zulässiger Weise auch gegen Rechtsträger festgesetzt werden können, die ihren Sitz nicht innerhalb des Staatsg
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