Abgabenordnung - AO 1977 | § 248 Nachschusspflicht
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Wird eine Sicherheit unzureichend, so ist sie zu ergänzen oder es ist anderweitige Sicherheit zu leisten.
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published on 10/01/2013 00:00
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin vom 08. Juni 2012 gegenüber dem Amtsgericht ... zurückzunehmen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner z
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