Abgabenordnung - AO 1977 | § 11 Sitz
Abgabenordnung - AO 1977 | § 11 Sitz
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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis
Den Sitz hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist.
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(1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Ge
(1) Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben. Sie beginnt mit den Buchstaben "DE". Jede Wirtschafts-Identifikationsnummer darf nur einmal vergeben werden.
(2) Die Finanzbehörden dürfen die
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published on 29/11/2017 00:00
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 25. Juni 2015 1 K 68/12 (6) aufgehoben.
published on 18/06/2014 00:00
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 2009 vom 16.4.2014 wird dergestalt abgeändert, dass nach § 33 EStG abziehbare außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 3.614 € berücksichtigt werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der fest
published on 03/06/2014 00:00
Tenor
Der Körperschaftsteuerbescheid für 2001 vom 28.11.2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.12.2007 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin
published on 18/04/2013 00:00
Tenor
1. Unter Änderung des Einkommensteueränderungsbescheids vom 7. Mai 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20. Juni 2012 wird die Einkommensteuer auf ---- festgesetzt.2. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.3. Die Hinzuz
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