Abgabenordnung - AO 1977 | § 11 Sitz
Den Sitz hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist.

Referenzen - Gesetze | § 11 AO 1977
§ 11 AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 11 AO 1977 wird zitiert von 1 anderen §§ im AO 1977.
AO 1977 | § 139c Wirtschafts-Identifikationsnummer
(1) Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben. Sie beginnt mit den Buchstaben "DE". Jede Wirtschafts-Identifikationsnummer darf nur einmal vergeben werden.
(2) Die Finanzbehörden dürfen die...

9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 11 AO 1977.
Bundesfinanzhof Urteil, 29. Nov. 2017 - I R 58/15
bei uns veröffentlicht am 29.11.2017
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Tenor
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Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 25. Juni 2015 1 K 68/12 (6) aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Bremen zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des...
Finanzgericht Münster Urteil, 18. Juni 2014 - 10 K 3686/11 E
bei uns veröffentlicht am 18.06.2014
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Tenor
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Der Einkommensteuerbescheid für 2009 vom 16.4.2014 wird dergestalt abgeändert, dass nach § 33 EStG abziehbare außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 3.614 € berücksichtigt werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
...
Finanzgericht Münster Urteil, 03. Juni 2014 - 9 K 5/08 K
bei uns veröffentlicht am 03.06.2014
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Tenor
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Der Körperschaftsteuerbescheid für 2001 vom 28.11.2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.12.2007 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens...
Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Apr. 2013 - 3 K 2356/12
bei uns veröffentlicht am 18.04.2013
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Tenor
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1. Unter Änderung des Einkommensteueränderungsbescheids vom 7. Mai 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20. Juni 2012 wird die Einkommensteuer auf ---- festgesetzt.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen