Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 88 Höchstbeträge

Der Ersatzpflichtige haftet

1.
im Falle der Tötung oder Verletzung eines Menschen nur bis zu einem Kapitalbetrag von 600.000 Euro oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich 36.000 Euro,
2.
im Falle der Tötung oder Verletzung mehrerer Menschen durch das gleiche Arzneimittel unbeschadet der in Nummer 1 bestimmten Grenzen bis zu einem Kapitalbetrag von 120 Millionen Euro oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich 7,2 Millionen Euro.
Übersteigen im Falle des Satzes 1 Nr. 2 die den mehreren Geschädigten zu leistenden Entschädigungen die dort vorgesehenen Höchstbeträge, so verringern sich die einzelnen Entschädigungen in dem Verhältnis, in welchem ihr Gesamtbetrag zu dem Höchstbetrag steht.

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Referenzen - Gesetze | § 6 HGrG

§ 6 HGrG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 6 HGrG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 8 Übergangsvorschriften zum Zweiten Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002


(1) Die durch das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften im 1. Arzneimittelgesetz,2. Bürgerlichen Gesetzbuch,3. Bundesberggesetz,4. Straßenverkehrsgesetz,5. Haftpflichtgesetz,6. Luftverkehrsgesetz,7. Bundesdatenschutzgesetz
§ 6 HGrG wird zitiert von 1 anderen §§ im Haushaltsgrundsätzegesetz.

Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 94 Deckungsvorsorge


(1) Der pharmazeutische Unternehmer hat dafür Vorsorge zu treffen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zum Ersatz von Schäden nachkommen kann, die durch die Anwendung eines von ihm in den Verkehr gebrachten, zum Gebrauch bei Menschen bestimmt

Referenzen - Urteile | § 6 HGrG

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2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 6 HGrG.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 03. Nov. 2015 - 7 K 7211/13

bei uns veröffentlicht am 03.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstrec

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 26. Feb. 2010 - 1 BvR 1541/09, 1 BvR 2685/09

bei uns veröffentlicht am 26.02.2010

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Umfang und die Höhe der Leistungen für Contergangeschädigte.