Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 4a Ausnahme vom Anwendungsbereich
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Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln Inhaltsverzeichnis
Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Gewebe, die innerhalb eines Behandlungsvorgangs einer Person entnommen werden, um auf diese ohne Änderung ihrer stofflichen Beschaffenheit rückübertragen zu werden.
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7 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 26/07/2017 00:00
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin einschließlich der Kosten der Beigeladenen zu 1. Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte.
III. D
published on 19/01/2017 00:00
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 30. Oktober 2014 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
III. Das Urteil ist im Kostenpunkt v
published on 30/10/2014 00:00
Tenor
I.
Der Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 14.05.2014, Aktenzeichen 55.2-2678.1-9-1-9 wird aufgehoben.
II.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig voll
published on 13/03/2018 00:00
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. Februar 2016 - 4 K 4889/14 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
1 Der
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