Amtlich · § 5 UrhG
Art. 12 aeuv
Zeitreise: nicht ausgewiesen
7.6.2016 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 202/54 Artikel 12 (ex-Artikel 153 Absatz 2 EGV) Den Erfordernissen des Verbraucherschutzes wird bei der Festlegung und Durchführung der anderen Unionspolitiken und -maßnahmen Rechnung getragen.
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