Abwasserabgabengesetz - AbwAG | § 8 Pauschalierung bei Kleineinleitungen von Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser

(1) Die Zahl der Schadeinheiten von Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser, für das eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 9 Abs. 2 Satz 2 abgabepflichtig ist, beträgt die Hälfte der Zahl der nicht an die Kanalisation angeschlossenen Einwohner, soweit die Länder nichts anderes bestimmen. Ist die Zahl der Einwohner nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu ermitteln, kann sie geschätzt werden.

(2) Die Länder können bestimmen, unter welchen Voraussetzungen die Einleitung abgabefrei bleibt. Die Einleitung ist abgabefrei, wenn der Bau der Abwasserbehandlungsanlage mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und die ordnungsgemäße Schlammbeseitigung sichergestellt ist.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Abwasserabgabengesetz - AbwAG | § 4 Ermittlung auf Grund des Bescheides


(1) Die der Ermittlung der Zahl der Schadeinheiten zugrunde zu legende Schadstofffracht errechnet sich außer bei Niederschlagswasser (§ 7) und bei Kleineinleitungen (§ 8) nach den Festlegungen des die Abwassereinleitung zulassenden Bescheides. Der Be

Abwasserabgabengesetz - AbwAG | § 9 Abgabepflicht, Abgabesatz


(1) Abgabepflichtig ist, wer Abwasser einleitet (Einleiter). (2) Die Länder können bestimmen, dass an Stelle der Einleiter Körperschaften des öffentlichen Rechts abgabepflichtig sind. An Stelle von Einleitern, die weniger als acht Kubikmeter je T

Abwasserabgabengesetz - AbwAG | § 3 Bewertungsgrundlage


(1) Die Abwasserabgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers, die unter Zugrundelegung der oxidierbaren Stoffe, des Phosphors, des Stickstoffs, der organischen Halogenverbindungen, der Metalle Quecksilber, Cadmium, Chrom, Nickel, Blei, Ku

Abwasserabgabengesetz - AbwAG | § 11 Veranlagungszeitraum, Erklärungspflicht


(1) Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Der Abgabepflichtige hat in den Fällen der §§ 7 und 8 die Zahl der Schadeinheiten des Abwassers zu berechnen und die dazugehörigen Unterlagen der zuständigen Behörde vorzulegen. Ist der Abgabepflich
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Abwasserabgabengesetz - AbwAG | § 9 Abgabepflicht, Abgabesatz


(1) Abgabepflichtig ist, wer Abwasser einleitet (Einleiter). (2) Die Länder können bestimmen, dass an Stelle der Einleiter Körperschaften des öffentlichen Rechts abgabepflichtig sind. An Stelle von Einleitern, die weniger als acht Kubikmeter je T

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 29. Aug. 2017 - 9 A 315/15

bei uns veröffentlicht am 29.08.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Abwälzung von Kleineinleiterabgaben durch den Beklagten für die Veranlagungsjahre (im Folgenden: VJ) 2006 bis 2008. 2 Der Kläger ist Eigentümer des in A-Stadt, Ortsteil N. gelegenen Grundstücks i

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 24. Mai 2017 - 3 A 1/17

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen die Festsetzung der Kleineinleiterabgabe für einen Teil der in seinem Verbandsgebiet vorhandenen abflusslosen Sammelgruben. 2 Der Kläger ist ein Trink- und Abwasserzweckverband im Zustän

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 25. Aug. 2016 - 8 A 2/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit des Abwasserabgabenbescheides vom 7.7.2014 zum Veranlagungsjahr 2010. Der Beklagte hatte es darin abgelehnt, Investitionskosten des Rechtsvorgängers des Beigeladenen in Abwasserbehandlungs

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 02. Mai 2016 - 9 A 374/14 MD

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtstreit übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wege

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 19. Nov. 2015 - 4 A 272/13

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung der Abwasserabgabe für das Jahr 2009. 2 Er betreibt zur Reinigung des in seinem Verbandsgebiet anfallenden Abwassers eine Kläranlage, aus der das Abwasser in die Mulde geleitet wird. Dafü

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 02. Nov. 2015 - 9 A 12/14

bei uns veröffentlicht am 02.11.2015

Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides mit dem der Beklagte für den Erhebungszeitraum 2009 Abwasserabgaben festsetzt. 2 Der Kläger ist in seinem Verbandsgebiet für die Abwasserbeseitigung zuständig. Dazu betr

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Juni 2015 - 20 A 1707/12

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Der Bescheid der Bezirksregierung B.        vom 25. Februar 2011 wird aufgehoben, soweit darin eine jährliche Jahresschmutzwassermenge von 4.034.384 m³ festgesetzt worden ist und soweit darin eine Gebühr

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 26. März 2015 - 9 A 160/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Abwälzung einer Kleineinleiterabgabe für das Veranlagungsjahr 2010. 2 Der Kläger betreibt auf dem dezentral zu entsorgenden Grundstück A-Straße in A-Stadt, welches im Eigentum seiner Ehefrau steht, e

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 27. Jan. 2015 - 4 A 298/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zur Abwasserabgabe für Kleineinleitungen. 2 Sie reichte am 30. März 2011 beim Beklagten für das Veranlagungsjahr 2010 eine Erklärung zur Abwasserabgabe für Kleineinleitungen bezüglich

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 19. Okt. 2012 - 4 A 410/10

bei uns veröffentlicht am 19.10.2012

Tatbestand 1 Der Kläger richtet sich gegen seine Heranziehung zu Abwasserabgaben für das Veranlagungsjahr 2006. 2 Mit acht Erklärungen vom 14. März 2007 gab er die Berechnungsgrundlagen für die Kleineinleiterabgabe für sein Verbandsgebiet fü

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Nov. 2008 - 7 A 10562/08

bei uns veröffentlicht am 20.11.2008

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 7. April 2008 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig.

Referenzen

(1) Abgabepflichtig ist, wer Abwasser einleitet (Einleiter). (2) Die Länder können bestimmen, dass an Stelle der Einleiter Körperschaften des öffentlichen Rechts abgabepflichtig sind. An Stelle von Einleitern, die weniger als acht Kubikmeter je Tag...