Anwältinnen & Anwälte nach Rechtsgebiet
Anwältinnen und Anwälte für Vertrags- und Schuldrecht in Usingen
Anwältinnen und Anwälte mit dem Tätigkeitsgebiet Vertrags- und Schuldrecht in Usingen, alphabetisch nach Namen.
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Für Vertrags- und Schuldrecht in Usingen ist derzeit noch keine Anwältin und kein Anwalt mit diesem Tätigkeitsgebiet eingetragen.
Kanzleien mit Vertrags- und Schuldrecht in Usingen
Mit KI erstellt
Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Vertrags- und Schuldrecht in Usingen
Im Bereich Vertrags- und Schuldrecht in Usingen sind aktuell 2 Kanzleien mit ausgewiesenem Tätigkeitsschwerpunkt erfasst. Für den allgemeinen Gerichtsstand vor Ort (§§ 12, 13 ZPO) ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erstinstanzlich das Amtsgericht Bad Homburg zuständig. Ergänzend stehen im selben Gerichtsbezirk weitere Kanzleien in den Nachbarorten Friedrichsdorf, Oberursel zur Verfügung, da zugelassene Rechtsanwälte Mandanten aus Usingen bundesweit vor allen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten dürfen (§ 78 Abs. 1 ZPO).
In Rechtsangelegenheiten im Bereich Vertrags- und Schuldrecht richtet sich die sachliche Zuständigkeit der Zivilgerichte grundsätzlich nach dem Streitwert: Bis 5.000 Euro entscheidet erstinstanzlich das Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG), ab einem Streitwert von 5.000,01 Euro das Landgericht (§ 71 Abs. 1 GVG). Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Unternehmenssitzes (§§ 12, 13, 17 ZPO) sowie besonderen Gerichtsständen wie dem Erfüllungsort (§ 29 ZPO) oder dem Ort der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO).
Vor dem Amtsgericht besteht in allgemeinen Zivilsachen kein Anwaltszwang, während vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten nach § 78 Abs. 1 ZPO zwingend eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist. Die regelmäßige zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Jahresende ab Kenntnis von Anspruch und Schuldner (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Für Verbraucher ist die Gebühr eines ersten anwaltlichen Beratungsgesprächs ohne abweichende Vereinbarung nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.
Zuständiges Amtsgericht vor Ort: Amtsgericht Bad Homburg (justizadressen.nrw.de, allgemeiner Gerichtsstand (Auskunft, keine Feststellung), 30.08.2026, Zuordnung plz+name)
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Häufige Rechtsfragen im Bereich Vertrags- und Schuldrecht
Welches Gericht ist bei Streitigkeiten im Bereich Vertrags- und Schuldrecht zuständig?
Soweit keine Sonderzuständigkeit greift, entscheiden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gemäß § 23 Nr. 1 GVG bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro erstinstanzlich die Amtsgerichte und ab 5.000,01 Euro gemäß § 71 Abs. 1 GVG die Landgerichte. Vor den Landgerichten müssen sich die Parteien nach § 78 Abs. 1 ZPO durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung im Bereich Vertrags- und Schuldrecht?
Sofern keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§ 34 Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG). Ist der Mandant Verbraucher, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG jedoch höchstens 190 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.