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Anwältinnen & Anwälte nach Rechtsgebiet

Anwältinnen und Anwälte für Mietrecht in Usingen

Anwältinnen und Anwälte mit dem Tätigkeitsgebiet Mietrecht in Usingen, alphabetisch nach Namen.

Rechts-Graph
  • Rechtsgebiet
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MietrechtUsingenAmtsgericht Bad Homburg§ 29a ZPO§ 573 BGB§ 536 BGBRechtsanwalt Thomas Siebert | Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtEigenbedarfskuendigungMietminderungMietrecht · Usingen
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Die Zuordnung beruht auf Fachanwaltstiteln und auf den Angaben in den Profilen. Die Reihenfolge ist alphabetisch nach Namen.

Kanzleien mit Mietrecht in Usingen

Für Mietrecht in Usingen sind die Einträge oben bei den einzelnen Anwältinnen und Anwälten erfasst; eine eigene Angabe auf Kanzleiebene liegt für dieses Tätigkeitsgebiet derzeit nicht vor.

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Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Mietrecht in Usingen

Im Bereich Mietrecht in Usingen sind aktuell 1 Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt mit eigener Angabe oder Fachanwaltschaft erfasst. Für den allgemeinen Gerichtsstand vor Ort (§§ 12, 13 ZPO) ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erstinstanzlich das Amtsgericht Bad Homburg zuständig. Ergänzend stehen im selben Gerichtsbezirk weitere Kanzleien in den Nachbarorten Oberursel zur Verfügung, da zugelassene Rechtsanwälte Mandanten aus Usingen bundesweit vor allen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten dürfen (§ 78 Abs. 1 ZPO).

Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Wohnraummietverhältnis oder über das Bestehen eines solchen Verhältnisses ist sachlich ohne Rücksicht auf den Streitwert das Amtsgericht zuständig (§ 23 Nr. 2a GVG). Örtlich ausschließlich zuständig ist nach § 29a Abs. 1 ZPO das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der gemietete Wohnraum befindet. Bei Gewerberaummiete greift ab 5.000,01 Euro Streitwert erstinstanzlich die Zuständigkeit des Landgerichts (§ 71 Abs. 1 GVG).

Typische Streitpunkte betreffen ordentliche und fristlose Kündigungen (§§ 543, 573 BGB), den Sozialwiderspruch des Mieters bis zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses (§ 574b Abs. 2 BGB), Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB), Mietminderung bei Sachmängeln (§ 536 BGB) sowie die zwölfmonatige Abrechnungs- und Einwendungsfrist bei Betriebskosten (§ 556 Abs. 3 BGB).

Zuständiges Amtsgericht vor Ort: Amtsgericht Bad Homburg (justizadressen.nrw.de, allgemeiner Gerichtsstand (Auskunft, keine Feststellung), 30.08.2026, Zuordnung plz+name)

Weitere Orte im selben Gerichtsbezirk

Häufige Rechtsfragen im Bereich Mietrecht

Welches Gericht ist bei Wohnraummietstreitigkeiten zuständig?

Für Streitigkeiten über Wohnraummietverhältnisse ist sachlich unabhängig vom Streitwert das Amtsgericht zuständig (§ 23 Nr. 2a GVG). Örtlich ausschließlich zuständig ist nach § 29a Abs. 1 ZPO das Gericht, in dessen Bezirk sich die Mietwohnung befindet.

Bis wann muss der Vermieter über die Betriebskosten abrechnen?

Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB jährlich abzurechnen; die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB).