Anwältinnen & Anwälte nach Rechtsgebiet
Anwältinnen und Anwälte für Strafrecht in Singen
Anwältinnen und Anwälte mit dem Tätigkeitsgebiet Strafrecht in Singen, alphabetisch nach Namen.
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Die Zuordnung beruht auf Fachanwaltstiteln und auf den Angaben in den Profilen. Die Reihenfolge ist alphabetisch nach Namen.
Kanzleien mit Strafrecht in Singen
- Rechtsanwälte Hoppe & Biskupek
- Rechtsanwalt Dr.jur. Hansjörg Reichert
- Dr. Ernst Müller Rechtsanwalt
- Rechtsanwalt Volker Oppermann | Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
- Rechtsanwälte Pillkahn & Bruy Fachanwaltskanzlei
- Rechtsanwalt Gianpiero Fruci | Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Rechtsanwalt Burkard Eck | Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Grüntker, Mohr & Kollegen, Rechtsanwälte in Singen
- Rechtsanwälte Fahr, Henke, Oexle, Nachbaur
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Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Strafrecht in Singen
Im Bereich Strafrecht in Singen sind aktuell 1 Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt sowie 9 Kanzleien mit ausgewiesenem Schwerpunkt oder Fachanwaltschaft verzeichnet. Zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen Mandanten aus Singen bundesweit vor allen deutschen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten (§ 78 Abs. 1 ZPO).
Im Strafverfahren leitet die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren (§§ 152, 160 StPO). Erstinstanzliches Gericht ist bei Vergehen und Verbrechen mit einer Straferwartung bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe das Amtsgericht (§ 24 Abs. 1 und 2 GVG: Strafrichter bis zwei Jahre, Schöffengericht bis vier Jahre). Bei schwereren Straftaten und Kapitaldelikten ist erstinstanzlich die Große Strafkammer oder das Schwurgericht beim Landgericht zuständig (§ 74 Abs. 1 und 2 GVG).
Beschuldigte haben in jeder Lage des Verfahrens das Recht, sich eines Verteidigers zu bedienen (§ 137 Abs. 1 StPO) und zur Sache zu schweigen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO). In Fällen der notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO — u. a. bei Verbrechensvorwurf, Untersuchungshaft oder Verhandlung vor dem Landgericht) wird ein Pflichtverteidiger bestellt (§ 141 StPO). Gegen einen Strafbefehl beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO).
Weitere Rechtsgebiete in Singen
- Familienrecht in Singen
- Arbeitsrecht in Singen
- Erbrecht in Singen
- Verkehrsrecht in Singen
- Zivilrecht in Singen
- Gesellschafts- und Handelsrecht in Singen
- Immobilien- und Grundstücksrecht in Singen
- Mietrecht in Singen
- Vertrags- und Schuldrecht in Singen
- Handelsvertreterrecht in Singen
- Insolvenz- und Sanierungsrecht in Singen
- Kaufrecht in Singen
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Häufige Rechtsfragen im Bereich Strafrecht
Welche Frist gilt für den Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Der Angeklagte kann gegen einen Strafbefehl gemäß § 410 Abs. 1 Satz 1 StPO innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben wird, steht er nach § 410 Abs. 3 StPO einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Wann liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung) vor?
Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt nach § 140 Abs. 1 StPO unter anderem vor, wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet, dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder gegen ihn Untersuchungshaft vollstreckt wird. Nach § 140 Abs. 2 StPO wird ein Verteidiger auch bestellt, wenn wegen der Schwere der Tat oder der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung geboten erscheint.