Anwältinnen & Anwälte nach Rechtsgebiet
Anwältinnen und Anwälte für Berufsrecht in Freising
Anwältinnen und Anwälte mit dem Tätigkeitsgebiet Berufsrecht in Freising, alphabetisch nach Namen.
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Für Berufsrecht in Freising ist derzeit noch keine Anwältin und kein Anwalt mit diesem Tätigkeitsgebiet eingetragen.
Kanzleien mit Berufsrecht in Freising
Mit KI erstellt
Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Berufsrecht in Freising
Im Bereich Berufsrecht in Freising sind aktuell 1 Kanzlei mit ausgewiesenem Tätigkeitsschwerpunkt erfasst. Für den allgemeinen Gerichtsstand vor Ort (§§ 12, 13 ZPO) ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erstinstanzlich das Amtsgericht Freising zuständig. Zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen Mandanten aus Freising bundesweit vor allen deutschen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten (§ 78 Abs. 1 ZPO).
In Rechtsangelegenheiten im Bereich Berufsrecht richtet sich die sachliche Zuständigkeit der Zivilgerichte grundsätzlich nach dem Streitwert: Bis 5.000 Euro entscheidet erstinstanzlich das Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG), ab einem Streitwert von 5.000,01 Euro das Landgericht (§ 71 Abs. 1 GVG). Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Unternehmenssitzes (§§ 12, 13, 17 ZPO) sowie besonderen Gerichtsständen wie dem Erfüllungsort (§ 29 ZPO) oder dem Ort der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO).
Vor dem Amtsgericht besteht in allgemeinen Zivilsachen kein Anwaltszwang, während vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten nach § 78 Abs. 1 ZPO zwingend eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist. Die regelmäßige zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Jahresende ab Kenntnis von Anspruch und Schuldner (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Für Verbraucher ist die Gebühr eines ersten anwaltlichen Beratungsgesprächs ohne abweichende Vereinbarung nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.
Zuständiges Amtsgericht vor Ort: Amtsgericht Freising (justizadressen.nrw.de, allgemeiner Gerichtsstand (Auskunft, keine Feststellung), 30.08.2026, Zuordnung plz+name)
Einschlägige gesetzliche Vorschriften
Begriffe im Rechtslexikon
Häufige Rechtsfragen im Bereich Berufsrecht
Welches Gericht ist bei Streitigkeiten im Bereich Berufsrecht zuständig?
Soweit keine Sonderzuständigkeit greift, entscheiden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gemäß § 23 Nr. 1 GVG bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro erstinstanzlich die Amtsgerichte und ab 5.000,01 Euro gemäß § 71 Abs. 1 GVG die Landgerichte. Vor den Landgerichten müssen sich die Parteien nach § 78 Abs. 1 ZPO durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung im Bereich Berufsrecht?
Sofern keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§ 34 Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG). Ist der Mandant Verbraucher, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG jedoch höchstens 190 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.