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Anwältinnen & Anwälte nach Rechtsgebiet

Anwältinnen und Anwälte für Agrarrecht in Dasing

Anwältinnen und Anwälte mit dem Tätigkeitsgebiet Agrarrecht in Dasing, alphabetisch nach Namen.

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AgrarrechtDasingAmtsgericht Aichach§ 23 GVG§ 71 GVG§ 78 ZPORechtsanwältin Belinda DallmayrVerjaehrungStreitwertAgrarrecht · Dasing
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Für Agrarrecht in Dasing ist derzeit noch keine Anwältin und kein Anwalt mit diesem Tätigkeitsgebiet eingetragen.

Kanzleien mit Agrarrecht in Dasing

Mit KI erstellt

Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Agrarrecht in Dasing

Im Bereich Agrarrecht in Dasing sind aktuell 1 Kanzlei mit ausgewiesenem Tätigkeitsschwerpunkt erfasst. Für den allgemeinen Gerichtsstand vor Ort (§§ 12, 13 ZPO) ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erstinstanzlich das Amtsgericht Aichach zuständig. Ergänzend stehen im selben Gerichtsbezirk weitere Kanzleien in den Nachbarorten Aichach, Mering zur Verfügung, da zugelassene Rechtsanwälte Mandanten aus Dasing bundesweit vor allen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten dürfen (§ 78 Abs. 1 ZPO).

In Rechtsangelegenheiten im Bereich Agrarrecht richtet sich die sachliche Zuständigkeit der Zivilgerichte grundsätzlich nach dem Streitwert: Bis 5.000 Euro entscheidet erstinstanzlich das Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG), ab einem Streitwert von 5.000,01 Euro das Landgericht (§ 71 Abs. 1 GVG). Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Unternehmenssitzes (§§ 12, 13, 17 ZPO) sowie besonderen Gerichtsständen wie dem Erfüllungsort (§ 29 ZPO) oder dem Ort der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO).

Vor dem Amtsgericht besteht in allgemeinen Zivilsachen kein Anwaltszwang, während vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten nach § 78 Abs. 1 ZPO zwingend eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist. Die regelmäßige zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Jahresende ab Kenntnis von Anspruch und Schuldner (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Für Verbraucher ist die Gebühr eines ersten anwaltlichen Beratungsgesprächs ohne abweichende Vereinbarung nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.

Zuständiges Amtsgericht vor Ort: Amtsgericht Aichach (Landes-Gerichtsorganisationsgesetz, Stand 19.08.2026)

Weitere Orte im selben Gerichtsbezirk

Häufige Rechtsfragen im Bereich Agrarrecht

Welches Gericht ist bei Streitigkeiten im Bereich Agrarrecht zuständig?

Soweit keine Sonderzuständigkeit greift, entscheiden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gemäß § 23 Nr. 1 GVG bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro erstinstanzlich die Amtsgerichte und ab 5.000,01 Euro gemäß § 71 Abs. 1 GVG die Landgerichte. Vor den Landgerichten müssen sich die Parteien nach § 78 Abs. 1 ZPO durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung im Bereich Agrarrecht?

Sofern keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§ 34 Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG). Ist der Mandant Verbraucher, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG jedoch höchstens 190 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.