Sozialgericht Duisburg Beschluss, 15. Juni 2016 - S 49 AS 1653/16 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDU:2016:0615.S49AS1653.16ER.00
published on 15.06.2016 00:00
Sozialgericht Duisburg Beschluss, 15. Juni 2016 - S 49 AS 1653/16 ER
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Tenor

Die Beigeladene wird im Wege einstweiliger Anordnung vorläufig dazu verpflichtet, der Antragstellerin für die Zeit vom 19.04.2016 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch für sechs Monate, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch [SGB XII] in Form des jeweiligen Regelsatzes unter Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Beigeladene hat der Antragstellerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu 1/3 erstatten.


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published on 11.02.2016 00:00

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern vorläufig für die Zeit vom 21.01.2016 bis zu einer rechts-kräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis zum 31.07.2016 Hilfe zum Lebensunte
published on 11.02.2016 00:00

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I.) Die Beteiligten streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes um die Verpflichtung des Antragsgegners, der
published on 13.01.2016 00:00

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe   I. 1 Die Beteiligten streiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes um die Gewährung von Lei
published on 16.12.2015 00:00

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. November 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht z
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