OLGSTUT 5 Ss 570/05
published on 11/01/2006 00:00
OLGSTUT 5 Ss 570/05
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Gericht
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Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 18. Oktober 2005 wird als unzulässig
verworfen.
Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Gründe
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published on 12/04/2007 00:00
Tenor
1. Der Beschluss des Landgerichts Schwerin vom 11. September 2006 wird aufgehoben.
2. Dem Angeklagten wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung am 17. Mai 2006 vor dem L
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