ra.de-Urteilsbesprechung zu Oberlandesgericht München Endurteil, 18. Nov. 2016 - 10 U 1447/16

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Referenzen - Gesetze

Oberlandesgericht München Endurteil, 18. Nov. 2016 - 10 U 1447/16 zitiert 6 §§.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 708 Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung


Für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung sind zu erklären:1.Urteile, die auf Grund eines Anerkenntnisses oder eines Verzichts ergehen;2.Versäumnisurteile und Urteile nach Lage der Akten gegen die säumige Partei gemäß § 331a;3.Urteile, dur

Gesetz über den Versicherungsvertrag


Versicherungsvertragsgesetz - VVG

Zivilprozessordnung - ZPO | § 775 Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung


Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken:1.wenn die Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass das zu vollstreckende Urteil oder seine vorläufige Vollstreckbarkeit aufgehoben oder das

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Oberlandesgericht München Endurteil, 18. Nov. 2016 - 10 U 1447/16 zitiert oder wird zitiert von 4 Urteil(en).

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Oberlandesgericht München Endurteil, 31. Juli 2015 - 10 U 4733/14

bei uns veröffentlicht am 31.07.2015

Tenor Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 35.000,- € festgesetzt. Gründe A. Die Klägerin macht gegen die Beklagten Ansprüche auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend, wobei sie nun

Landgericht München I Endurteil, 26. Feb. 2016 - 26 O 16765/15

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig v

Oberlandesgericht München Urteil, 20. Feb. 2015 - 10 U 1722/14

bei uns veröffentlicht am 20.02.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers vom 05.05.2014 wird das Endurteil des LG München I vom 17.04.2014 (Az. 23 O 10821/12) samt dem ihm zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung a

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 17. Apr. 2008 - 12 U 202/07

bei uns veröffentlicht am 17.04.2008

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 4. Oktober 2007 - 9 O 177/07 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt geändert: 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2071,89 EUR