Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 11. Apr. 2005 - 16 WF 41/05
published on 11.04.2005 00:00
Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 11. Apr. 2005 - 16 WF 41/05
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Gericht
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Tenor
Auf die Beschwerde des beigeordneten Rechtsanwalts wird die Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mosbach vom 21. Februar 2005 aufgehoben.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mosbach wird angewiesen, die Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts für seine Tätigkeit in der Ehesache nebst Folgesachen Versorgungsausgleich und Unterhalt einerseits und in der Sache wegen Regelung des Umgangsrechts andererseits aus getrennten Streitwerten - Ehesache: 14.828 EUR für die Prozessgebühr und die Verhandlungs-/Erörterungsgebühr; Umgangssache: 3.000 EUR - festzusetzen.
Gründe
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2 Referenzen - Gesetze
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Lastenausgleichsgesetz - LAG