LGW 1 O 45/14

ECLI:ECLI:DE:LGW:2014:1009.1O45.14.00
09.10.2014

Gericht

Landgericht Wuppertal

Tenor

wird der Verkündungstermin vom 30.10.2014 aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung aufgehoben.


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Landgericht Bonn Urteil, 02. Juli 2014 - 1 O 64/14

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreck