LGW 1 O 45/14

ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:1009.1O45.14.00
published on 09/10/2014 00:00
LGW 1 O 45/14
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Gericht

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Tenor

wird der Verkündungstermin vom 30.10.2014 aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung aufgehoben.


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published on 02/07/2014 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreck
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