Bundesverfassungsgericht Beschluss, 03. März 2016 - 2 BvC 47/14
Tenor
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Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
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Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 28. Januar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
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Bundesverfassungsgericht Beschluss, 03. März 2016 - 2 BvC 47/14 zitiert 1 §§.
Unzulässige oder offensichtlich unbegründete Anträge können durch einstimmigen Beschluß des Gerichts verworfen werden. Der Beschluß bedarf keiner weiteren Begründung, wenn der Antragsteller vorher auf die Bedenken gegen die Zulässigkeit oder Begründetheit seines Antrags hingewiesen worden ist.