Bundesverfassungsgericht Beschluss, 21. Nov. 2018 - 2 BvC 22/18, 2 BvC 23/18, 2 BvC 24/18, 2 BvC 25/18

ECLI:ECLI:DE:BVerfG:2018:cs20181121.2bvc002218
bei uns veröffentlicht am21.11.2018

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerden werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und verworfen.

Gründe

1

Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. Oktober 2018 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

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Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG | § 24


Unzulässige oder offensichtlich unbegründete Anträge können durch einstimmigen Beschluß des Gerichts verworfen werden. Der Beschluß bedarf keiner weiteren Begründung, wenn der Antragsteller vorher auf die Bedenken gegen die Zulässigkeit oder Begründe

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Unzulässige oder offensichtlich unbegründete Anträge können durch einstimmigen Beschluß des Gerichts verworfen werden. Der Beschluß bedarf keiner weiteren Begründung, wenn der Antragsteller vorher auf die Bedenken gegen die Zulässigkeit oder Begründetheit seines Antrags hingewiesen worden ist.