BGH VIII ZR 352/12

published on 26/08/2014 00:00
BGH VIII ZR 352/12
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Previous court decisions
Amtsgericht Pinneberg, 82 C 6/11, 26/01/2012
Landgericht Itzehoe, 9 S 27/12, 28/09/2012

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Tenor

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits in den Rechtsmittelinstanzen zu tragen.

Bezüglich der Kosten der ersten Instanz verbleibt es bei der (die teilweise Klagerücknahme berücksichtigenden) Entscheidung des Amtsgerichts im Urteil vom 26. Januar 2012.

Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 602,20 € festgesetzt.

Eine Differenzierung des Streitwerts für die Zeit vor und nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung ist nicht veranlasst, weil die Kosten hier den Streitwert der Hauptsache übersteigen und dieser die Obergrenze für den Streitwert nach Erledigung der Hauptsache bildet (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1990 - XII ZR 10/90, NJW-RR 1990, 1474 unter 1).

Dr. Milger                                 Dr. Hessel                                 Dr. Achilles

                         Dr. Fetzer                                   Kosziol

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published on 26/08/2014 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 1.000,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewies
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